Dies ist eine Diskussion zu 23 Gramm THC - wird's eng? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| 23 Gramm THC - wird's eng? Wir sitzen hier grad und feiern Geburtstag, da erzählt einer der Gäste, dass möglicherweise bei ihm im Dorf ne fiktive Person lebt, die wegen Drogenbesitz vor den Kadi zitiert worden ist. Ob diese fiktive Verhandlung schon war oder noch sein wird, weiß keiner. Um den wilden Spekulationen mal etwas Futter zu geben, stelle ich das Fallbeispiel mal hier ein. Der fiktive Kandidat wurde zum Gericht bestellt, weil um die 380 Gramm Marihuana beim ihm in der Bude gefunden worden sind, THC-Gehalt 23 Gramm. Das Zeug war in einem Gefrierbeutel eingeschweißt und in einem Umzugskarton gelagert. Der Beschuldigte hatte das Zeug seinerzeit mal aus Jux mit einem Kumpel angebaut, beim Rauch-Versuch vor 2 Jahren keine Erfolge erzielt und den Mist im Keller vergessen. Beim Umzug ist die Kiste einfach mitgekommen, er hat nicht reingeschaut. Blöderweise wuchs auf dem Kompost vor dem Haus nun auch noch so eine Pflanze (20 cm hoch), die ihm sofort "angehängt" wurde. Hat er in der Tat eine Freiheitsstrafe zu fürchten? Er ist vor 8 Jahren mal beim Ladendiebstahl aufgefallen und sonst nicht weiter. Der Stoff war nicht fürs Handeln bestimmt, keinerlei Equipment vorhanden, der Typ und sein Kumpel hatten gar nicht mehr an das Zeug gedacht, hätten auch nie angenommen, dass da überhaupt ein großartiger THC-Gehalt vorhanden ist. Unsere Partygesellschaft spaltet sich in zwei Lager, die Hälfte sagt Bewährung, die andere Hälfte sagt: Kost und Logis für paar Monate ![]() Was sagen die Forenuser? |
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| AW: 23 Gramm THC - wird's eng? schöne Geschichte, das mit der Pflanze vorm Haus besonders, sag doch du wolltest einen Pullover stricken aus Hanf. Das mit dem Zeug im Keller ist echt blöd.. Drogenbesitz ist Drogenbesitz.. egal wo es liegt... Ich denke aber, das ein paar Sozialstunden abfallen werden.. bei der Menge.. |
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| AW: 23 Gramm THC - wird's eng? Hier fehlt die Altersabgabe des Verdächtigten! Im Übrigen wird er mit dieser Geschichte (insbesondere der mit dem Kompost) maximal Erheiterung ernten, kaum Glauben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: 23 Gramm THC - wird's eng? 2 jahre alter dope dürfte keine 6% thc mehr haben. das wär echt ungewöhnlich. das verliert sich nämlich mit der zeit. ich würde meinen, besser keine aussage zum sachverhalt zu machen. diese sehr ungewöhnliche geschichte würde wohl eher nicht zur verbesserung der lage beitragen. |
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| AW: 23 Gramm THC - wird's eng? Es geht hier nicht um mich, wir mutmaßten nur, was ein dorfbekannter Eigenbrötler möglicherweise für eine Strafe bekommen würde. Der muss um die 55-60 Jahre alt sein, ich denke nicht, dass er Sozialstunden kassiert. Zitat:
Zitat:
Noch scheint der Typ jedenfalls draußen rumzulaufen und wenn der Mitbesitzer der Heutüte freimütig erzählt, kann er ihn wohl kaum angeschi**** haben. |
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| AW: 23 Gramm THC - wird's eng? Hallo! Kann da nur ein eigenen Fall zu nennen.. In NRW 30g mit recht hohem THC Gehalt.. Wie hoch genau weiß ich nicht mehr. Es gab damals 120 Sozialstunden und nen Jahr Bewährungshelfer besuchen. Da es sich in dem Fall um die mehr als 10fache Menge handelt wird es wohl eine höhere Strafe geben. Das kommt natürlich aufs Bundesland und auf den Richter an. Ich denke, dass es zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung kommen würde. Kommt auch drauf an wie er sich vor Gericht anstellt. Wie du es beschrieben hast würde er vermutlich die ganze Sache verharmlosen und das ist vor Gericht keine gute Idee. |
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| AW: 23 Gramm THC - wird's eng? Tippe auf Haftstrafe, zur Bewährung ausgesetzt. Eine s.g. "nicht geringe Menge" fängt bereits bei 6 g THC an.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: 23 Gramm THC - wird's eng? Es handelt sich hier um einen Fall des Besitzes einer "nicht geringen Menge" (die fängt i.Ü. bei 7,5g THC an - BGH 3 StR 245/95) im Sinne von § 29a BtmG. Regelstrafrahmen ist 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Mindeststrafe also 1 Jahr.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: 23 Gramm THC - wird's eng? Stimmt, 6 g Gesamtgewicht sind die Grenze für die geringe Menge. Da habe ich mich vertan.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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