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20g Cannabis beschlagnahmt

Dies ist eine Diskussion zu 20g Cannabis beschlagnahmt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 01.02.2011, 20:30
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20g Cannabis beschlagnahmt

Also Person X ist 18 Jahre alt, nicht vorbestraft und noch nicht bei der Polizei aufgefallen , und macht eine Berufsvorbereitung an einer Berufsschule.
Diese Person X wurde am Bahnhof mit 20g Marihuana erwischt. Der Grund der Durchsuchung, war eine Stichprobe, da an diesem Bahnhof (in Deutschland) viele Züge aus den Niederlanden ankommen. Aussage wurde noch keine gemacht.

-Was kann diese Person an Strafe erwarten?
-Wie sollte die Person weiter vorgehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 15:34
JHS JHS ist gerade online
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AW: 20g Cannabis beschlagnahmt

Zitat:
-Was kann diese Person an Strafe erwarten?
Vermutlich eine gewisse Anzahl an sozialen Arbeitsstunden (Anzahl nicht vorhersehbar).

Zitat:
Aussage wurde noch keine gemacht.
Das war auch gut so.

Zitat:
-Wie sollte die Person weiter vorgehen?
Weiterhin keine Aussage machen (v.a. in Hiblick auf den Führerschein, wenn die Person einen besitzt, oder bald mal machen will) und abwarten was die Staatsanwaltschaft aus der Sache macht (Einstellung mit Auflage nach Jugendrecht oder Erw.-Recht, Hauptverhandlung, Strafbefehl nach Erw.-Recht). Dann -wenn man weiß, was die StA vorhat/macht- kann man die Sache ggf. neu bewerten.
__________________
cheers, JHS
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