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1g Marihuana, Minderjährig

Dies ist eine Diskussion zu 1g Marihuana, Minderjährig innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 18.08.2010, 10:23
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1g Marihuana, Minderjährig

Angenommen drei minderjährige Jugendliche aus NRW (A, B und C)werden in einem Park von der Polizei kontrolliert (eigentlich um festzustellen, wer sich wegen des Alters nach 22 noch rechtmäßig draussen aufhält). Dabei werden bei A "Rauchbesteck" (Zigarettenapier und Tabak), bei B 1g Marihuana, aber kein anderes Zubehör entdeckt. C hatte einen gedrehten Joint weggeworfen.
Angenommen alle drei haben bei der Polizei ausgesagt und die Angaben widersprechen sich. A und C sind gut miteinander bekannt und der Verdacht würde naheliegen, dass sie sich bei Ihrer Aussage zu Lasten von B abgesprochen haben könnten. B kennt A flüchtig und C vorher gar nicht.
B hat den Besitz zugegeben, aber ansonsten gesagt, dass der Joint von C und die Idee von A war. B war bis dahin in Bezug auf Drogen nicht auffällig.
Was erwartet ihn, wenn die Geschichte an den Staatsanwalt geht?
Angenommen, er ist dabei den Führerschein zu machen, hat die Sache Auswirkungen (weil er auch mal am Joint gezogen hat)? Alles unter der Voraussetzung einer guten Sozialprognose.
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Alt 18.08.2010, 13:56
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AW: 1g Marihuana, Minderjährig

Schöner Präzedenzfall für den aktuellen politischen Streit um die Anhebung der Eigenbedarfsgrenze(n) in NRW von 6 auf 10 g Cannabis.
(NRW-Justizminister versus Bundesdrobse Dyckmans)

Man kann von einer Einstellung des Verfahrens ausgehen, wenn der Staatsanwalt vernünftig ist.
Wenn der Besitzer des Dopes oder der Joint-Besitzer bereits auffällig waren, bleibt es immer noch eine Ermessensfrage des StA.

Sofern der FS noch gemacht wird, sollte darüber nicht gesprochen werden.
Was der StA nicht weiß, macht ihn nicht heiß.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass in Deutschland durch derlei Kinkerlitzchen das Strafverfolgungsystem schon genug verstopft und behindert wird. Gebt (ab 21) das/den Hanf frei!
__________________
"Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen; die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen." Albert Einstein

CANNABIS denn Sünde sein? Ist es ein Verbrechen? Dürfen Kranke Hanf (geb)rauchen? Gibt das Recht her Recht zu brechen?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 14:40
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AW: 1g Marihuana, Minderjährig

Zitat:
kontrolliert (eigentlich um festzustellen, wer sich wegen des Alters nach 22 noch rechtmäßig draussen aufhält
Wieso wurden die Kontrolliert? Es gibt kein nächtliches Ausgehverbot für Jugendliche.


Zitat:
Angenommen alle drei haben bei der Polizei ausgesagt und die Angaben widersprechen sich. A und C sind gut miteinander bekannt und der Verdacht würde naheliegen, dass sie sich bei Ihrer Aussage zu Lasten von B abgesprochen haben könnten. B kennt A flüchtig und C vorher gar nicht.
Das war ein Fehler, ich würde keine Aussage abgeben, weder als Beschuldigter noch als Zeuge, kann vom Vorteil von B sein.
Man sollte die Sache geschickter angehen, Strafverteidiger Konsultieren wäre in dieser Situation das Beste


Zitat:
B hat den Besitz zugegeben, aber ansonsten gesagt, dass der Joint von C und die Idee von A war. B war bis dahin in Bezug auf Drogen nicht auffällig.
Niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben, oder unterschreiben, selbst wenn B geschwiegen hätte, da fällt mir in sehr guter Spruch von Fulton Sheen ein: Schweigen wird oft falsch interpretiert, aber nie falsch zitiert." Die Polizei dichtet sich gerne mal was dazu, zu ihrem Bericht, wenn nicht der Anwalt dabei ist. Hätte B den Besitz nicht zugegeben, könnte dieser evtl. noch "davon" kommen, denn das Rauchen ist nicht Strafbar, der Staat kann B nicht vorschreiben was B mit seinen Körper bzw. seiner Gesundheit macht, denn Selbstmord ist auch nicht Strafbar.

Zitat:
Sache Auswirkungen (weil er auch mal am Joint gezogen hat)? Alles unter der Voraussetzung einer guten Sozialprognose.
Wenn es nur bei " Joint gezogen" geblieben ist, dann passiert nichts, denn das Rauchen ist nicht Strafbar, nur der Besitz, Handel etc. ist Strafbar.


Mit freundlichen Gruß Vladimir
__________________
Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides)
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