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15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

Dies ist eine Diskussion zu 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe??? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 13.04.2010, 14:58
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15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

Mal angenommen eine Person x würde mit 15 g(bruttogewicht sammt alufolie) Haschisch in NRW erwischt.

Dazu hätte sie eine nichtwiegbare Kleinstmenge grass dabei.

Die Person x hätte schon vor paar Jahren mit eine Strafe für ca. 2 g 180eur bekommen.

Jetzt die frage wie hoch das Strafmass jetzt ausfallen würde und ob die person x mit

einer MPU rechnen müsste da es an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden

kann???.
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Alt 13.04.2010, 16:49
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AW: 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

X ist also schon einschlägig bekannt und hatte mehr als eine s.g. "geringe Menge" bei sich (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Geringe_Menge).

Es bestand offenbar kein Zusammenhang zum Straßenverkehr. Wenn es aber bereits an die Führerscheinstelle weitergeleitet wurde...
Wurde denn ein Test gemacht (Blut oder Urin)? Was kam heraus? Dauerkonsumenten können sich von ihrem Lappen verabschieden, da ihnen generell die Eignung zum Führen von Kfz abgesprochen wird. Der Konsum sollte also sofort komplett eingestellt werden. Es folgen Abstinenznachweise, ärztliche Gutachten und ggf MPU. Die eigentliche Strafe wird wohl weniger das Problem sein, als die vielen tausend Euro, die den Bach runter gehen, wenn X den Lappen wieder haben will.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 21:50
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AW: 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

bei x wurde nichts der gleichen durchgeführt keine blut bzw urin test.

mit den 15g wurde er am bahnhof erwischt und führte keinen pkw zu der zeit.

Bei der alten sache allerdings die 8 jahre zurücklag ging es um das führen des eines pkws unter cannabiseinfluß wurde trotz positivem bluttest eingestellt da man x nicht nachweisen konnte dass er gefahren ist sondern nur im auto saß.

X hätte sofort den konsum sofort eingestellt nur die frage ist jetzt wie hoch die strafe für den besitz sein wird.???

Würde es sinn machen einen anwalt einzuschalten????
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Alt 14.04.2010, 00:57
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AW: 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

Zitat:
Zitat von BIGSTOMEK
Bei der alten sache allerdings die 8 jahre zurücklag ging es um das führen des eines pkws unter cannabiseinfluß wurde trotz positivem bluttest eingestellt da man x nicht nachweisen konnte dass er gefahren ist sondern nur im auto saß.
Wie alt war X damals zur Tatzeit und wie alt ist X jetzt zur Tatzeit jeweils gewesen?

Zitat:
X hätte sofort den konsum sofort eingestellt nur die frage ist jetzt wie hoch die strafe für den besitz sein wird.???
Das kann man nicht genau sagen, schon gar nicht ohne umfassend über die Aktenlage informiert zu sein. Möglich und aus meiner Sicht wahrscheinlich ist, dass X einen Strafbefehl per Post erhält - also ohne gesondertes Gerichtsverfahren. Darin würde, so meine ganz grobe Schätzung, eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen für den X drin stehen. Das würde bedeuten, dass X nicht als vorbestraft gilt. Aber mit ein paar hundert Euro kann X in jedem Fall rechnen. Allerdings ist das eine furchtbar grobe Schätzung und vielleicht liege ich da falsch! Also bitte erst mal weitere fiktive Fakten auf den Tisch legen.

Zunächst mal wäre es wichtig zu wissen, ob die "alte Geschichte" noch irgendwo gespeichert ist (ich gehe, optimistisch wie ich bin, davon aus, dass nicht). Wenn nicht, sieht es deutlich besser für X aus.

Im Falle eines möglichen Gerichtsverfahrens könnten auch weitere Dinge eine Rolle spielen, wie z.B, die Sozialprognose. Also: hat der X einen festen Job oder eine Ausbildung, ist er ein "Süchtel" usw usf. Möglicherweise muss X mit Auflagen rechnen, wie z.B, Abstinenznachweise und regelmäßige Besuche bei einer Drogenberatungsstelle.

Zitat:
Würde es sinn machen einen anwalt einzuschalten????
Schaden tut das nie, außer dem Geldbeutel. Der Anwalt kann auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen. Theoretisch kann das auch der X selbst, aber man muss ihm diese nicht gewähren. Die Frage ist nur, was es ihm nutzt. Weiß der X denn sicher, dass die Sache an die Führerscheinstelle weitergegeben wurde? In dem Fall ist eine mögliche Geldstrafe nämlich ein laues Lüftchen zu dem, was ihm an Ärger mit dem Führerschein droht. Was hat der X denn bei der Polizei (egal ob vor Ort oder auf dem Revier) ausgesagt? Irgendwelche Angaben zu Konsumgewohnheiten vielleicht?

Nur die Strafe und nicht den Führerschein betreffend: X könnte abwarten, was passiert und ggf erst dann einen Anwalt aufsuchen um Widerspruch einzulegen (ob nun nur gegen die Höhe der Tagessätze oder gegen das ganze Urteil).
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Alt 14.04.2010, 01:29
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AW: 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

Ich sehe das ähnlich wie 2much: Geldstrafe unterhalb von 90 Tagessätzen ist hier realistisch. Ich tippe grob auf 40-50.
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cheers, JHS
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Alt 14.04.2010, 21:02
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AW: 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

x war zur zur zeit der "alten geschichte" 20 jahre alt ist nun 28 geht einem job nach hat eine ausbildung.

Zu der Polizei hat er ausgesagt dass es für den eigenbedarf ist.

Allerdings auf dem weg zum revier hat x es verucht wegzuschmeisen was aber misslungen ist. Ansonsten zeigte sich x recht kooperativ gezeigt kene einwände gegen fingerabdrücke gemacht und auf die frage woher er das zeug habe gesagt von der strasse und es unwichtig sei. Er sagte nur er habe 50eur dafür bezahlt.

Es gab vor 3 jahren mal eine sache wegen fahrerflucht die mit 600eur bestraft wurde und vor einem jahr eine strafe fürs schwarz Fahren die mit 350 eur gestraft wurde.

Haben diese sachen einfluß auf die strafe die jetzt verhängt wird?

Ob die ganze sache an die Führerscheinstelle weiter geleitet wurde weis man nicht ist nur eine frage was wäre wenn und was ob sowas in der regel vorkommt bei solchen mengen und derartigen vorgeschichten.

Wie lange dauert so ein verfahren bzw bis man einen strafbefehl bekommt.??

Wieviel zeit hat x um seinen körper zu säubern falls es an die führerscheinstelle gegangen ist bevor er einen test machen muss?

Wie entscheidet die Führerscheinstelle ob der lappen entzogen wird oder nicht?
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  #7 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 08:36
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AW: 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

Zitat:
Zitat von BIGSTOMEK
Haben diese sachen einfluß auf die strafe die jetzt verhängt wird?
Schwarzfahren etc wohl kaum. Es wurde scheinbar auch keine Aussage getätigt, aus dem man X einen Strick drehen könnte und auch keine Tütchen gefunden. Theoretisch könnte es noch zu einer Hausdurchsuchung kommen, zB wenn die Ermittler glauben, dass da womöglich was zu finden ist, z.B. etwas, das auf Handel hindeutet.

Zitat:
Ob die ganze sache an die Führerscheinstelle weiter geleitet wurde weis man nicht ist nur eine frage was wäre wenn und was ob sowas in der regel vorkommt bei solchen mengen und derartigen vorgeschichten.
Normalerweise erfolgt eine Meldung an die Führerscheinstelle nur bei Zusammenhang zum Straßenverkehr. Aber afaik liegt das im Ermessen des Beamten. Es hörte sich erst so an, als ob die Fsst bereits sicher informiert wurde.

Zitat:
Wie lange dauert so ein verfahren bzw bis man einen strafbefehl bekommt.??
Nach ein paar Monaten sollte entweder direkt ein Strafbefehl oder eine Vorladung als Beschuldigter im Strafverfahren im Briefkasten liegen. Es kann aber auch schon mal wesentlich länger dauern, z.B. wenn die Ermittlungen noch andauern (eher unwahrscheinlich). Im vorliegenden Fall tippe ich aber mal ganz grob auf drei bis sechs Monate.

Zitat:
Wieviel zeit hat x um seinen körper zu säubern falls es an die führerscheinstelle gegangen ist bevor er einen test machen muss?
Kann man nicht sagen, das ist individuell verschieden. Cannabisabbauprodukte bleiben aber lange Zeit nachweisbar.
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  #8 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 14:37
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AW: 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

Mal angenommen x hätte in der vorher beschriebenen angelegenheit nun ein schreiben mit einem Äusserungsbogen zum ausfüllen bekommen.

Die frage ist sollte x diesen ausfüllen und der polizei zurückschicken.

X wird in dem Schreiben der Besitz von 13,67g Hschisch und 0,40g Marihuana vorgeworfen.

Könnte es vom vorteil sein den vorwurf zu gestehen und alle angaben die dort sind auszufüllen?

Sollte x sich von der polizei vernehmen lassen und zu einem Termin geladen werden oder einfach den dingen ihren lauf lassen und auf die strafe warten?

sollte x ankreuzen, dass A: er mit der einstellung des verfahrens gegen eine
geldbuse einverstanden ist.

B: auf die rückgabe der sichergestellten gegenstände
verzichtet und mit der vernichtung einverstanden ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 15:01
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AW: 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

Zitat:
Zitat von BIGSTOMEK
Die frage ist sollte x diesen ausfüllen und der polizei zurückschicken.
Natürlich nicht! Bzw nicht ohne das vorher mit einem Anwalt zu besprechen.

Zitat:
Könnte es vom vorteil sein den vorwurf zu gestehen und alle angaben die dort sind auszufüllen?
In über 95% der Fälle dürfte man sich ins eigene Fleisch schneiden.

Zitat:
Sollte x sich von der polizei vernehmen lassen und zu einem Termin geladen werden oder einfach den dingen ihren lauf lassen und auf die strafe warten?
Man muss sich nicht von der Polizei vernehmen lassen, sondern kann dem einfach fern bleiben bzw die Aussage verweigern. Das ist m.E. auch anzuraten.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 17:17
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AW: 15g Haschisch in NRW!!! Welche Strafe???

Mal angenommen x hat jetzt eine vorladung in der oben gennanten sache zu einer Hauptverhandlung bekommen.

Zur Anhörung ist er nicht hingegangen und hat sich auch nicht gemeldet.

Wie soll sich x jetzt verhalten?? Wenn er zu der Hauptverhandlung geht ohne anwalt.

Was kann er für eine strafe erwarten. Welche fragen werden wohl kommen und wie hoch werden sich ca die prozesskosten belaufen?
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