Dies ist eine Diskussion zu 15 Gramm Cannabis Holländische Grenze innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| 15 Gramm Cannabis Holländische Grenze kürzlich wurde ein fiktiver 20 jähriger ca 8 km hinter der holländischen grenze in nrw mit 15 gramm cannabis ertappt.sein fikitver begleiter ist mit ihm nach holland gefahren um dort cannbis zu kaufen, ihn ca. einen kilometer vor der grenze auf niederländischen gebiet mit dem fahrrad abzusetzen,damit besagte person mit dem fahrrad und dem cannabis nach hause fährt. offensichtlich wurden die personen dabei in holland von deutschen zivilpolizisten beobachtet(ist das überhaupt erlaubt?), was dazu führte, dass die person 8 km später von zivilpolizisten angehalten wurde und das cannabis sichergestellt wurde. die person hat bereits im alter von 16-17 jahren eine anzeige wegen besitz von 1g Hasch eine anzeige bekommen , die jedoch fallengelassen wurde. die fragen, die nun im raum stehen: -womit hat die erwischte person zu rechnen(strafmaß,etc)? -kann es folgen für den führerschein der person haben? -die person hat vor ort ausgesagt,dass er das cannabis für den eigenbedarf in holland geholt hat.ist diese aussage später relevant?die person würde gerne verschweigen, dass er es aus holland geholt hat und die aussage verweigern -muss die person, die mit dem auto gefahren ist, konsequenzen fürchten(er wurde nicht angehalten) -wie sollte die person sich nun am besten verhalten? danke schonmal im vorraus geotown |
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| AW: 15 Gramm Cannabis Holländische Grenze Zitat:
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Zunächst muß nun entschieden werden, ob Jugendrecht (wäre mit 20 gerade noch so eben möglich) oder Erwachsenenrecht angewendet werden soll. Bei Anwendung von Jugendrecht dürfte es eine Verhandlung geben und dort irgendwas aus dem Bereich der Maßnahmen der §§ 10, 14-16 JGG herauskommen; bei Erwachsenenrecht (was mit 20 eben auch möglich ist) vermutlich eine Geldstrafe (wahrscheinlich ohne Verhandlung per Strafbefehl) im unteren Bereich. Grob geschätzt 20 Tagessätze, vielleicht auch 5 mehr oder weniger. Zitat:
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Konkrete Handlungsempfehlungen -auch solche rein fiktiver Art- sind via Internetforum immer bedenklich. Rein aus der führerscheinrechtlichen Perspektive gesehen, wäre es sicher nicht das Dümmste im Strafverfahren keine Angaben mehr zu machen. Sollte es dann später zum verwaltungsrechtlichen Verfahren in Sachen Fahrerlaubnis kommen, kann das evtl. anders aussehen. Je nachdem welche Maßnahmen die Fahrerl.beh. dann ergreift, kann es dann auch durchaus Sinn machen, einen Rechtsanwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet "Drogen und Fahrerlaubnis" (also nicht den nächst besten "Wald- und Wiesenanwalt", der hauptsächlich Mietrecht und Ehescheidungen bearbeitet ) einzuschalten. Zitat:
__________________ cheers, JHS Geändert von JHS (12.02.2011 um 04:02 Uhr). |
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