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100g Canabis gekauft was für eine Strafe zu erwarten?

Dies ist eine Diskussion zu 100g Canabis gekauft was für eine Strafe zu erwarten? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2010, 17:33
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100g Canabis gekauft was für eine Strafe zu erwarten?

Hallo erstmal...
Mal angenommen Herr X hatt von Herr Y 100g Canabis erworben.
Herr Y wurde bereits von der Polizei überwacht ,und ist kurz nachdem Herr X zum erstenmal bei Herr Y gekauft hat von der Polizei gepackt worden.
2 Wochen später stand die Polizei in der Wohnung von Herr X
Verdacht auf Canabis Handel.
Herr X hat zwar zugegeben bei Herr Y gekauft zu haben ,jedoch nur für Eigenbedarf mit Freunden um einen besseren g/preis zu bekommen.
Bei der durchsuchung wurde kein Canabis gefunden. Nur 15 alte Tütchen und eine LCD Waage um es unter den freunden aufzuteilen.
Die Druchsuchung war anfang Mai im Durchsuchungsbefehl stand verdacht auf Handel seid Monat April.
Herr X hat vor ab Sommer eine Ausbildung als Erzieher zu machen und arbeitet bereits freiwillig im Soizialen bereich
Nun zu meiner Frage
Kann es sein das das Telefon von Herr X von der Polizei abgehört wird/wurde?
Mit was für einer Strafe ist zu rechnen und kann es sein das der bereits bestätigte Ausbildungsplatz von Herrn X gefärdet ist?

Herr X ist zuvor noch nicht in irgent einer Art auffällig geworden.

Vielen Dank für die Antworten..
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Alt 15.06.2010, 19:27
Boardneuling
 
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AW: 100g Canabis gekauft was für eine Strafe zu erwarten?

Hallo,
also generell ist es immer schwierig etwas zu der erwartenden Strafe zu sagen, da viel davon abhängt, was man für einen Richter bekommt, wie der Anwalt/Staatsanwalt drauf ist und wie mn sich bei der Verhandlung gibt. Da du die Tat ja gestanden hast und es "nur" um 100 Gramm geht, wirst du auf jeden Fall mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, da du ja auch vorher noch net aufgefallen bist.
Als ich das erste mal gepackt wurde ging es um ca. 500 Gramm, 3000€ Bargeld und eine Schreckschusspistole; ich habe 18 Monate auf Bewährung bekommen. Dass du abgehört wurdet ist meiner Meinung nach extrem unwahrscheinlich, da dies in Deutschland schon mit extremem Aufwand verbunden ist und du ja noch net mit Btm aufgefallen warst. Zu deiner Ausbildung kann ich leider nix sagen...
Als Tip: Wichtig ist dein Auftreten bei Gericht, zieh dich ordentlich an (net übertreiben, einfach Jeans, Hemd und möglichst keine Kappe etc.) und setz dich gerade hin. Du solltest nicht den Anschein erwecken, dass dir die Sache am ***** vorbeigeht... Achso, meine Strafe bezog sich übrigens auf Erwachenen-Stafrecht; danach hatte ich noch eine Verhandlung beim Jugendrichter (klingt unlogisch, is ne längere Geschichte...) und habe dort für 12 Kilo Haschisch 2 Jahre auf Bewährung mit der Auflage eine Therapie zu machen bekommen... du siehst, beim Jugendstrafrecht ist die Menge nicht so entscheidend, sondern eher die Sozialprognose, beim Erwachsenenstrafrecht hätte ich für die Menge bestimmt 3-4 Jahre bekommen. Hoffe dir etws geholfen zu haben. Mfg,
Dennis
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  #3 (permalink)  
Alt 21.06.2010, 20:13
Boardneuling
 
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AW: 100g Canabis gekauft was für eine Strafe zu erwarten?

Hallo!!!!!!!!
Es wird bestimmt Probleme geben.Den wenn ErzieherA kein schlechter Mensch ist,vielleicht auch total lieb,ErzieherA eine Straftat begangen.Und ErzieherA keine Lolli geklaut.ErzieherA ist leider Gottes ein Krimineller Mensch.Für einen Beruf,kann man auf alle Fälle sagen,das man in einem Beruf nicht weiter arbeiten darf.Und das ist Pfleger oder Krankenschwester in der Psychiatrie.Den Ms.a,die Freundin von Mr.b,Krankenschwester in der Psychiatrie,ist mit Mr.b nach Holland zum THC kauf gefahren.In Holland gekauft,und zurück nach Deutschland.Mr.b hat 125g hochprozentiges THC gekauft,und wurde dann in Deutschland mit Ms.a auf deutschem Boden angehalten.Nach ca.einem dreiviertel Jahr gab es die Gerichtsverhandlung.Ms.a durfte zwar komischerweise ihren Führeschein behalten(da sie nicht konsumierte),aaaaaaaaaaaaaber nicht mehr in dem Beruf als Krankenschwester weiter arbeiten.Eventuelle Gedanken der Richter" Wenn die Ms.a als Krankenschwester schon Mr.b Koksnase oder,oder,oder.... hilft Betäubungsmittel zu beschaffen,zu was könnte Ms.a noch fähig sein????So würde es wahrscheinlich ausgelegt,und so muß auch gehandelt werden.Es sind zwar nicht alle schlecht,aber was ist,wenn einer dabei ist,dem alles egal ist,und nur ******* baut????Das ist schon einer zuviel.Und Mr.xy als Richter würde das nicht verantworten können.Es wird bei dem Beruf als Erzieher genauso gehandelt.Den es wird so ausgelegt,"was bist du für ein Vorbild für die Kinder????Was ist,wenn einer der Kinder aus Kindergarten Humbug,ErzieherA als Mensch total lieb hat,und ErzieherA als Mensch gut findet,und das Kind weiß,das ErzieherA Haschisch kauft und raucht und verkauft und,und,und.Vielleicht nimmt das kindA das als ganz normal an,und will das auch so machen.Oder ist neugierig,und will es auch mal ausprobieren,weil das KindA so werden will wie ErzieherA,versteht ErzieherA ????ErzieherA soll sich mal in die Lage der Eltern oder der der Kinder in desen Lage versetzen.Ist doch eigentlich ganz logisch,oder?!Man kann auch so denken"ErzieherA stellt sich vor,ErzieherA,hat ein Kind,das geht in den Kindergarten von Mr.Hasch/krinimell("oder ErzieherA").Willst ErzieherA,das sein Kind von so einem Mensch erzogen werden soll,obwohl Mr.Hasch(ErzieherA) der total liebe,schlaue,ordentlicher,sauberer,intelligenter, vorsorglicher,gebildeter Mensch ist.Hast ErzieherA einmal so einen Ruf,dann hast man ihn einfach.Hätte man sich vorher überlegen müssen.Es gibt welche die ganz oben richten,und die Nase voll haben mit Sch..e,aber sind noch nicht erwischt worden.Die haben bis jetzt noch Glück gehabt.Es gibt viele solcher Beispiele.Da kann man nur sagen Pech gehabt oder kein Glück gehabt.Ist halt so.Man kann denken,bei manchen Berufen ist die Grenze erricht,obwohl es nur einmal war.Man wünscht einem trotzdem viel Glück
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Alt 21.06.2010, 20:37
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AW: 100g Canabis gekauft was für eine Strafe zu erwarten?

Zitat:
Zitat von JayOnas Beitrag anzeigen
Herr X hat zwar zugegeben bei Herr Y gekauft zu haben ,jedoch nur für Eigenbedarf mit Freunden um einen besseren g/preis zu bekommen.
Schön blöd von Herrn X, da es keinen Unterschied macht, ob er das Gras an Freunde weitergibt ohne Gewinn zu machen, oder ob er damit Handel treibt.

Ausschlaggebend ist hier die Wirkstoffkonzentration. Wenn man von theoretischen 10% ausgeht, wären es immerhin 10 g reines THC. Das ist eine nicht geringe Menge.

Zitat:
Bei der durchsuchung wurde kein Canabis gefunden. Nur 15 alte Tütchen und eine LCD Waage um es unter den freunden aufzuteilen.
Für eine einmalige Aktion haben sich die Freunde die Digitalwaage bestimmt nicht geleistet.

Zitat:
Kann es sein das das Telefon von Herr X von der Polizei abgehört wird/wurde?
Klar kann das sein.

Zitat:
Mit was für einer Strafe ist zu rechnen und kann es sein das der bereits bestätigte Ausbildungsplatz von Herrn X gefärdet ist?

Herr X ist zuvor noch nicht in irgent einer Art auffällig geworden.
Interessant wäre noch das Alter von Herrn X sowie seiner Freunde zum Tatzeitpunkt und das Bundesland. Aber ich habe erst mal schlechte Nachrichten. Siehe § 29a BtMG:
Zitat:
§ 29a Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. als Person über 21 Jahre
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder

2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Herr X ist noch nicht einschlägig aufgefallen, was von Vorteil ist. Die gute Nachricht: die Strafe könnte zur Bewährung ausgesetzt werden. Die schlechte Nachricht: es besteht Gefahr, dass Herr X demnächst vorbestraft ist. Ok, wahrscheinlich ist es ein minderschwerer Fall. Vielleicht kommt X auch mit einem blauen Auge davon, weil der Polizei Beweise fehlen. Oder weil er jung ist und Reife vermissen lässt. Kann man nicht sagen, ohne näheres zu wissen.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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