Dies ist eine Diskussion zu 10 Cannabispflanzen, eine Waffe, 'blackbook' & Personalausweis innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| 10 Cannabispflanzen, eine Waffe, 'blackbook' & Personalausweis Person A, der zwar bei seiner Wohnung gemeldet ist, jedoch dort nur die post holt und die Blumen gießt, aber im Prinzip bei seiner Freundin wohnt, wird angerufen mit dem hinweis dass sich vor seiner Tür seit längerer Zeit die Polizei aufhält. Person A macht sich auf den weg zu seiner Wohnung und dort empfängt ihn schon die Polizei mit der Frage ob er denn Person A sei. Er bejaht die frage, die Polizei bestellt den Schlüsseldienst ab. Zwischenfrage: Person A fragt nach einem Durchsungsbeschluss und erhält die Antwort dass dieser nur mündlich vorliegt und er sich bei Richter B telefonisch melden solle. Person A fragt mehrmals ob die Herren denn tatsächlich das Recht hätten seine Wohnung zu betreten. Sie antworten mit ja. Waren die Herren im Recht oder muss ein Schriftstück Vorliegen? Person A öffnet also die Tür, wo sich 8 weibliche Cannabispflanzen und weitere 4 männliche Pflanzen befinden. Alle nur in einem Top im Zimmer stehen ohne jegliche Vorrichtung. Bei der weiteren Durchsuchung ist Person A natürlich kooperativ und weist darauf hin dass sich noch eine nicht funktionstüchtige Gaspistole in der Wohnung befindet die natürlich auch konfisziert wurde. Außerdem wurde noch ein Personalausweis der nicht Person A gehörte und ein Blackbook mit Graffitizeichnungen mitgenommen. Die Lebensumstände von Person A sind wie folgt: 22 Jahre alt, neugeborenes Kind & Freundin, Azubi und inmitten eines Lebenswandels. Allerdings mit 16 schon mal zu einer Woche Jugendarrest wegen Einbruch und Diebstahl im besonders schwerem Fall verurteilt. Nun die Frage aller Fragen: Mit welchen Konsequenzen hat Person A in etwa zu rechnen? Ps: Die Pflanzen waren in der Blütephase, Hinweise darauf dass der Ertrag Verkauft werden sollte lagen nicht vor. Geändert von NaRf_187 (11.09.2011 um 15:58 Uhr). Grund: unvollständig |
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| AW: 10 Cannabispflanzen, eine Waffe, 'blackbook' & Personalausweis Ja, eine HD kann auch mündl. (fernmündlich) durch den Richter angeordnet werden: http://related.springerprotocols.com...-ff-YOgiLkr5RA Strafe wird nicht wild werden. Geldstrafe. Es sei denn, die Dinger hingen voll (ich kenn die Erntezeiten da nicht) und die Grenze zur nicht geringen Menge wird gerissen (das könnte realistisch ab 100g brutto aufwärts der Fall sein. Die Grenze definiert sich über den reinen THC Gehalt --> 7,5g). Dann wären wir bei 1 Jahr Freiheitsstrafe minimum im Regelfall. § 29a BtmG Wurden Aussagen zu den Konsumgepflogenheiten gemacht? Könnte dann Ärger für den Führerschein bedeuten.
__________________ cheers, JHS |
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