Dies ist eine Diskussion zu 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit vorgestern wurde auf einem Berufskolleg in der ersten Pause außerhalb des Schulgeländes Person X bei einer Kontrolle mit 1,5g Grass erwischt... X wurde jedoch nicht beim Konsumieren erwischt sondern nur wegen Besitzes.... Jetzt ist die Frage was kann passieren? Außerdem macht diese Person gerade den Autoführerschein und wollte eigtl in einer woche seine theorie und in 2 wochen Praktische Prüfung machen, meint ihr da kann in dieser hinsicht auch noch etwas auf mich zukommen? Noch eine Sache ist die das seine Eltern davon nix erfahren dürfen , ist es iwie möglich das so abzuklären das er den Brief von der Polizei persönlich abholen kann? das heißt er soll nicht zugeschickt werden...Achja die Person wohnt in NRW und ist 19 Jahre alt....es war auch übrigens das erste mal das er kontakt mit der Polizei hatte... Vielen dank für jede Hilfe Edit: Achja seit dem Vorfall stehen auch immer die Bullen anner schule meint ihr da kann noch was von wegen der Schule passieren? ein Lehrer weiß von dem Vorfall hat aber nicht erwähnt von wegen Konferenz oda sowas.... |
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| AW: 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit Besitz von Cannabis ist der Straftatbestand, nicht der Konsum es kommt also ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG auf X zu. Je nach Land wird eingestellt oder ein Verfahren durchgezogen, welches -hier wohl nach JGG, da jugendtypisch- zu einer Erziehungsmaßregel führen könnte. Da X noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, dürfte die Teilnahme an einem FreD - Kurs sinnvoll sein. Hinsichtlich des Führerscheins könnte zwar prinzipiell (doppelte Relativierung ) die Fahruntüchtigkeit angenommen werden. Ist aber bei einem Ersttäter unwahrscheinlich.Bzgl. frage, dass die Eltern nix mitkriegen sollen, gab es im Forum diverse Posts, allerdings seh' ich da eher schwarz. Die Auseinandersetzung mit den eltern wird aber den charakter formen (Verzicht auf Smilie). Finger weg vom Gras, solange es nicht legal ist, sollte man beherzigen.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit Achso danke schön.... Was isn dieses FreD und was für Erziehungsmaßnahmen können da auf mich zukommen? Hab ich das jetz richtig verstanden das mein Führerschein höchstwahrscheinlich doch nicht in Gefahr ist?! Vorrallem die Polizei hat noch zu mir gesagt, das es nix wildes sei und das die Anzeige wahrscheinlich fallen gelassen wird.. aber das haben die ja nicht zu entscheiden..... Das härteste an der ganzen Sache ist, das wenn das meine eltern rauskriegen würden, könnte es sein das sie mich Hochkantig rausschmeißen... |
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| AW: 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit Der FreD ist eine Auflage, nach deren erfüllung das Verfahren endgültig eingestellt wird. Ist ein "freiwilliges Drogenseminar".
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| AW: 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit Gut das hört sich ja schonmal nicht so schlecht an..... Die größte Sorge ist halt der Führerschein und das wegen den Eltern, der Rest ist mir ehrlich gesagt "scheiß egal".... vllt kann noch jemand anders seine Meinung dazu äußern?! Bedanke mich erstmal für deine Hilfe ![]() Edit: Wie hoch besteht eigtl die wahrscheinlichkeit das Person X sich einen Drogentest unterziehen muss? |
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| AW: 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit kann mir den wirklich sonst niemand weiterhelfen? |
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| AW: 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit Zitat:
Du kannst ja mal probieren was passiert, wenn du bei der Staatsanwaltschaft angibst das dir das mit den Drogen am A. vorbei geht. Solange Führerschein nicht in Gefahr und Eltern unwissend bleiben ist der Konsum von Grass also in Ordnung? Ich möchte hier gar nicht den Puristen geben, das ist vor dem Hintergrund eigener (positiver) D.-Erfahrungen auch gar nicht möglich, aber da Irrst du! Wenn ein netter Polizist dir sagt, das es nix wildes sei und das die Anzeige wahrscheinlich fallen gelassen wird, ist das nicht so zu verstehen als wäre nichts geschehen. Das wirst du dann beim zweiten und dritten mal schon merken. Naja, mit 19 zuhause auszuziehen ist ja auch nichts ungewöhnliches...
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit ja scheiß egal is das nicht da hast du schon recht aber das schlimmste sind haöt die beiden Punkte, Eltern und Führerschein, hat auch schon seine vorgeschichten in dieser Hinsicht..... Es ist mir nicht unbedingt scheiß egal aber die anzeige an sich is nicht so wichtig.... |
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| AW: 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit so hab nen Brief bekommen nach 4 tagen..... ist das nicht Rekordzeit?^^ Hab ne Vorladung und da steht drin "in der ermittlungssachewegen V.g. btmg-allg verstoß-mit cannabis einschließlich zubereitungen." Dabei hatte ich das nur in der hosentasche....bin jedoch an unseren Kifferplatz langgegangen wo alle immer kiffen das ist denen auch bekannt.... Was soll ich am besten sagen damit ich noch irgendwie mein Schein retten kann, die wissen ja garnicht das ich in der fahrschule bin..... |
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| AW: 1,5g Cannabis erwischt in der Schulzeit Mhmm kann den keiner was dazu sagen von wegen meinem Führerschein, was glaubt ihr den wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, das ein Drogentest gemacht werden muss? Übrigens zum Zweiten oder Dritten mal wirds garnicht erst kommen, ich lass den scheiß jetzt.... |
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