Dies ist eine Diskussion zu 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? nehmen wir an, eine Person wird mit 1,5g Marihuana in Bayern erwischt und es kommt zum Strafbefehl. Darin wird eine Geldstrafe erlassen: 15 Tagessätze zu 60,- Euro, 900 Euro insgesamt. Meine Frage: Erfolgt ein Strafbefehl im Ermessen des Richters und wenn ja, welche Spielräume hat er - die Toleranzgrenze in Bayern liegt doch über 1,5g. Ist diese Geldstrafe generell gerechtfertigt? und in der Höhe von 900 Euro bei dieser Menge? Person wurde vor 7 Jahren mit ebenfalls geringer Menge erwischt, jedoch wurde das damals fallengelassen. Evtl. ein Urteil unter Berücksichtigung der Geschichte von damals? Sollte die Person Einspruch einlegen? Mit welchen Argumenten hat die Person Erfolgsaussichten auf Minderung der Strafe ("Gelegenheitskonsument") ? Sollte ein Einspruch via Rechtsanwalt gestellt werden um "seriöser" zu erscheinen? Vielen Dank im Voraus und Grüße aus dem schönen Bayernlande! |
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| AW: 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? Ist echt eine verdammt Hohe Strafe für diese geringe Menge obwohl du dir ein zweites mal in den schönen Bayern was erlaubt hast aber man sieht das hier in Bayern wird jedes BTMG Verfahren voll hart bestraft anscheinend braucht der St.....t viel Geld von jedem Kiffer der mal gegen die Gesetze verstößt . Ist doch ein gutes Geschäft für die Behörden .... Mich wundert es nicht das in den 7 Jahren die Akten nicht gelöscht wurden .... Einspruch lohnt sich fast nicht wird eh nur teuerer und ein Anwalt wird nicht viel helfen können kostet nur nochmal viel Geld . Am besten clean bleiben oder das Bundesland wechseln dies ist nur meine Meinung man spart sich nur Geld wenn man ein braver Bayer ist denn sonst wird es teuer. Der Staat will eben nur brave Bürger in Bayern hauptsache der Alk wird nicht verboten ein Umdenken auf das BTMG WIRD Nie stattfinden denke Ich . In Berlin oder Frankfurt würde das keinen Menschen interessieren was du so machst mit diesen kleinen Mengen . |
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| AW: 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? kann jemand noch eine kleine fachliche einschätzung beisteuern? danke |
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| AW: 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? ist das jetzt so ein unspektakulärer fall? oder meint die nichtbeachtung des falls, dass die person nicht darüber nachedenken sollte, den strafbefehl anzufechten? |
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| AW: 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? 15 Tagessätze sind eine niedrige Strafe. Da lohnt sich ein Hauptverfahren nicht. Weniger wird wohl nicht dabei herauskommen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? Wie hoch ist denn das Nettoeinkommen desjenigen? 1.800 oder mehr? Falls nicht, könnte man an einen auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch nachdenken.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? Zitat:
Hi.... die 15 Tagessätze sind ganz OK...da wird sich an der Anzahl wenig machen lassen, aber GIFTLER verdienen doch ""meistens"" nicht grad die Welt und 60 Euro als Tagessatzhöhe ist nicht gerade wenig... Also in der Tagessatzhöhe sehe ich eine gute Möglichkeit was "bewegen" zu können....aber auch nur wenn man nicht 2 Mille Netto im Monat verdient !! Einspruch lohnt also m.E. aber OHNE Anwalt und weiteren Kostenfaktoren !!!!!! Gruß Christian |
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| AW: 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? Es gab also nur einen Strafbefehl und keine Gerichtsverhandlung. Bei 1,5 g hätte der Fall aber selbst in Bayern eingestellt werden müssen (bzw können). Allerdings ist es sehr fraglich, ob es lohnt, sich dagegen zu wehren. Der zurückliegende Fall dürfte m. W. längst nicht mehr berücksichtigt werden. Aber da bin ich wirklich kein Fachmann. |
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