Dies ist eine Diskussion zu Zwangspensionierung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Zwangspensionierung Nun möchte dieser Beamte X gern in Zwangspensionierung geschickt werden. Wie geht dieser Beamte hier vor? Antrag stellen? Und vor allem, wie sieht es denn mit den Bezügen aus? Ruhegeld erst nach 5 Jahren oder schon direkt nach der Zwangspensionierung? Wie muss sich Beamter X hier verhalten? Vielen Dank im Voraus. :ruhe: |
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| AW: Zwangspensionierung Hallo ,der fiktive Beamte , muß abwarten wie sein Arbeitgeber entscheidet. Das Spektrum reicht da sehr weit. Der Beamte kann das Dienstverhältnis von sich aus kündigen. Einen vorzeitigen Ruhestand einklagen kann er meines Wissens nicht.Die Alimentationspflicht greift erst bei einem Beamten auf Lebenszeit. Hier gibt festgelegte Mindestbezüge. Ein Beamter auf Probe ist in so einem Fall zu entlassen. Ansprüche auf weitere Alimentation hätte er nicht. MfG Musketeer |
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| AW: Zwangspensionierung hallo, es ist wohl von einem beamten auf lebenszeit auszugehen, oder nicht? der beamte auf widerruf ist in einem solchen fall zu entlassen, beim beamten auf probe ist es einzelfall abhängig. lg, fistator |
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| AW: Zwangspensionierung Der Beamte geht gar nicht vor. Und seine Zwangspesionierung kann er auch nicht beantragen. Wenn überhaupt geht alles vom Amtsarzt und dem Dienstherren aus. Und ausserdem kann der Beamte gar nicht seit November 2009 im Krankenstand sein, denn wir haben erst Juni anno 2009. Wenn der Beamte vorgehen will, dann kann er um seine Entlassung oder seine Beurlaubung aus dem Dienst bitten.
__________________ Glücklicher Pensionär |
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