Dies ist eine Diskussion zu wiederholte (7.) Ablehung zum Aufstieg nach §18 VLVO innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| wiederholte (7.) Ablehung zum Aufstieg nach §18 VLVO macht es Sinn, gegen die 7. Ablehung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst Widerspruch einzulegen? Auf die jährlichen Nachfragen, warum man nicht genommen wurde, wurden jedesmal andere Gründe genannt, natürlich nur mündlich. Schriftlich heisst es jedes Jahr, die Entscheidung ist auf eine andere Bewerberin gefallen. . Man munkelt, dass die Eindrücke in den Bewerbungsgesprächen ausschlaggebend gewesen seien.Letztes Jahr wurde eine Bewerberin genommen, die sich erst zum 1. Mal beworben hatte, das ist doch ungerecht, zumal jede die Voraussetzungen erfüllt Gibt es evtl. eine Möglichkeit dagegen anzugehen ? |
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| AW: wiederholte (7.) Ablehung zum Aufstieg nach §18 VLVO Ausschlaggebend für die Zulassung zum Aufstiegslehrgang ist nicht die Anzahl der Bewerbungen, sondern die Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und Leistung ( siehe _Art. 33 Abs. 2 GG ). Nur sofern diese Bestenauslese nicht berücksichtigt wurden ist, ist eine Klage sinnvoll. Dabei sollte ebenfalls beachtet werden, das bei einer begrenzten Anzahl an Aufstiegsposten und einer höheren anzahl an Bewerbern, der Dienstherr die Pflicht zur nachvollziehbaren ( gerichtlich überprüfbaren ) Auswahlentscheidung hat. Hinweise auf Verstoß gegen die Bestenauslese sind aus einem Vergleich zwischen Beurteilung, bisherige Entwicklung, Führungserfahrung u.a. zwischen den einzelnen Bewerbern ersichtlich. Hauptschwerpunkt legt die neuere Rechtssprechung meistens auf die Beurteilung !!!! Bei 7 mal Ablehnung sollte man aber auch an sich selbst kritische Fragen stellen, bin ich denn überhaupt für einen derartigen Dienstposten geeignet und warum wurde ich immer wieder abgelehnt ? mfg Kunne60 |
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