Dies ist eine Diskussion zu Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? welcher Erfahrungsstufe wird ein Beamter nach erfolgtem Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst zugeordnet? Ich bin der Meinung, dass z.B. ein Bea, besoldet nach A8, Erfahrungsstufe 3, nach erfolgtem Aufstieg in den gehobenen Dienst auch dort in die Stufe 3 eingruppiert wird. Ist das so richtig? Ich bin mal gespannt, wie das nach neuem Recht geregelt ist; denn ich habe zu diesem Thema unterschiedliche Aussagen erhalten. Viele Grüße Peter |
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| AW: Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? Zitat:
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| AW: Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? Hallo crissi, danke für Deinen Beitrag. Das ganze betrifft meinen Sohn. Er beginnt im September den dreijährigen Aufstieg in den gehobenen Dienst. Er ist 23 und wird nach A8 besoldet. |
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| AW: Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? Zitat:
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| AW: Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? Nochmals danke, crissi. Hab dazu noch eine letzte Frage : Und die 4. Erfahrungsstufe würde dann auch nach erfolgreichem Aufstieg übernommen bzw. die Erfahrungsstufen beginnen nach dem Aufstieg und erster Beförderung im gehobenen Dienst nicht "wieder bei Null"?? Grüße Peter |
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| AW: Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? Zitat:
Ich versuche mal eine Erklärung. Der Betrag für Stufe 4 in BesGrp 8 beträgt z.Zt. 2329 . Wenn er nach A 9 befördert wird, würde er mit diesem Betrg in einer sog. Überleitungsstufe zwischen 2 und 3 landen. Höhe des Gehaltes 2359 . Wie lange er dort verbleibt hängt vom seinem Besoldungsdienstalter ab, dass er nach altem Recht zu diesem Zeitpunkt erreicht hätte. Entsprechend lang oder kurz ist die Verweildauer im Übergang. Der Betrag für die nächste Stufe (3) beträgt dann 2399 . Bei der nächsten Beförderung wiederholt sich das Spiel. Sehr kompliziert und eigentlich nur durch die Besolder zu errechnen. Bin ich leider nicht. |
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| AW: Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? ... das bedeutet also auf das konkrete Beispiel: Erfahrungsstufe 4 in A8 - nach Beförderung nicht Erfahrungsstufe 4 in A9. Der Aufstieg beginnt übrigens erst in diesem Jahr und endet in 3 Jahren. Kommen da überhaupt noch Überleitungstufen zum Tragen? LG Peter Geändert von peter516 (02.07.2009 um 14:55 Uhr). Grund: Textergänzung |
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| AW: Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? Ja sie kommen. Nur bei Beamten, die ab dem 01.07.09 eingestellt oder verbeamtet wurden, geht es in den normalen Erfahrungsstufen weiter. Die "alten Beamten", die bisher in den "Lebensaltersstufen höher stiegen, werden wohl bis zum Erreichen der letzten Erfahrungsstufe mit einer Überleitungsstufe zu tun haben. Es entsteht dadurch aber kein finanzieller Nachteil. Ihr Sohn sollte sich das System mal von seinem zuständigen Sachbearbeiter für Besoldung erklären lassen. Ich bin im Personalreferat nur die administrativen Dinge zuständig; Besolungs- und Versorgungsrechtliche Fragen werden bei uns in einem gesonderten Referat bearbeitet. |
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| AW: Welche Erfahrungsstufe (Bea-Recht neu) nach Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn? Crissi Ich seh die neue Regelung aber schon als Benachteiligung an, wenn nicht auch die erreichte Erfahrungsstufe im Zusammenhang mit einer Beförderung 1:1 übertragen wird. Bei Beförderungen nach altem Recht wurde doch die jeweilige Dienstaltersstufe "immer mitgenommen". |
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