Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe einer vertraulichen E-Mail innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Weitergabe einer vertraulichen E-Mail folgender fiktiver Fall: ein Berufsschüler schickt dem leitenden Lehrer eine Nachricht mit einem vertraulichen Inhalt (Anschuldigungen gegen eines anderen Mitschülers und Meinung dazu). Der Lehrer antwortet auf dieser E-Mail, fügt aber anderen Mitschüler als weiteren Empfänger hinzu. Dieser hat nun aufgrund dessen - ohne Einschränkungen - Einblick in die vertrauliche E-Mail. Durfte der Lehrer diese E-Mail an den Klassenkamerad weiterleiten? Hoffe mir kann jemand helfen ![]() VG thebug |
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| AW: Weitergabe einer vertraulichen E-Mail was hat das jetzt mit Beamtenrecht zu tun?
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| AW: Weitergabe einer vertraulichen E-Mail Mal davon abgesehen, dass dies wohl nicht das richtige Forum ist: soviel ich weiß haben Emails grundsätzlich Postkarten- Charakter, hier gilt also das "Briefgeheimnis" nicht. Ein ganz anderes Thema ist der moralische Aspekt. Da sollte wohl ein Vieraugengespräch helfen. |
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| AW: Weitergabe einer vertraulichen E-Mail Zitat:
Für Emails gilt sehr wohl das entsprechende Fernmeldegeheimnis ( weil für den Zugriff regelmässig ein Passwort nötig ist ). Das Fernmelde oder auch Briefgeheimnis schützt erst einmal die Kommunikation zwischen Sender und Empfänger. Wenn der Empfänger den geöffneten Brief weiter reicht/zeigt ist das IMHO nicht prinzipiell illegal. Die Weitergabemöglichkeit _kann_ beschränkt sein,wenn z.B. -- der Empfänger z.b. Anwalt, Arzt oder Pastor ist. -- das Datenschutz betroffen ist ( persönliche Daten wie z.B. Adresse des Senders ) Das eine Mitteilung an einen (Vertrauens-) Lehrers einen besonderenSchutz geniesst, sehe ich im Moment nicht. |
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| e-mail, lehrer, vertraulich |
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