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wechsel von Bundeswehr zur Feuerwehr

Dies ist eine Diskussion zu wechsel von Bundeswehr zur Feuerwehr innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 26.03.2009, 17:29
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wechsel von Bundeswehr zur Feuerwehr

Hallo zusammen,

Mal angenommen Beamter A (Soldat) wäre meinetwegen seit 5 Jahren bei der Bundeswehr und ist auf 12 Jahre festgesetzt. Er hat während der 5 Jahre eine zivile Ausbildung vom Bund bekommen.

Nun macht er einen Einstellungstests bei einer Berufsfeuerwehr und würde dort eine Stelle bekommen.
Nun ist man doch bei der Berufsfeuerwehr auch ein Beamter, oder?

Wenn A jetzt einen weiteren Beamtenvertrag unterschreibt was würde dann mit ihm passieren?

Müsste die Bundeswehr A entlassen?

mfg firefighter0815
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Alt 13.04.2009, 20:28
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AW: wechsel von Bundeswehr zur Feuerwehr

Ein klares NEIN!!! Die Bundeswehr muss gar nichts! (Siehe § 125 (Absatz 2!!!) BRRG) Es gibt die Möglichkeit entweder einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung oder einen Antrag auf Entlassung zu stellen...macht aber nur Sinn wenn man schon ne schriftliche Zusage der FW hat und man muss natürlich "Glück" haben...es kann natürlich sein das man Geld zurück zahlen muss weil A ja auf kosten des Bundes etwas gelernt hat was auch zivil anwendbar ist...ohne die "versprochene" Restdienstzeit ab zu leisten!
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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  #3 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 17:56
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AW: wechsel von Bundeswehr zur Feuerwehr

Vielen Dank,

so ähnlich hätte ich es auch vermutet.
Nur das es warscheinlich bis zum 01.02.09 einfacher gewesen wäre da, es ja "nur" ein Beamtenstatuswechsel ist. Dies haben nach meinen Infos viele Ärzte der Bw gemacht. Das heißt erst Studium und dann eine psoido-Beamtenstelle in einem zivilen Krankenhaus angetreten.

Aber nochmal vielen Dank für die Antwort
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  #4 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 18:08
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AW: wechsel von Bundeswehr zur Feuerwehr

Zitat:
Zitat von firefighter0815
Dies haben nach meinen Infos viele Ärzte der Bw gemacht. Das heißt erst Studium und dann eine psoido-Beamtenstelle in einem zivilen Krankenhaus angetreten.
Hoppla, das wäre mir neu. Ärzte müssen sich Z16 verpflichten, um auf Staatskosten studieren zu können. Und nach dem Studium gehts erst einmal in die Truppe und dann zur weiteren Ausbildung.

Möglich natürlich, dass der Bund seine Z-ler oder BSler in Krankenhäuser abstellt, mit denen Verträge bestehen, beispielsweise, weil in der Gegend eine Kaserne ist. Aber ohne die Einverständnis des Dienstherrn Barras geht nix!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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