Dies ist eine Diskussion zu Wechsel Angestelltenverhältnis in Beamtenverhältnis innerhalb des Forums Beamtenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wechsel Angestelltenverhältnis in Beamtenverhältnis Zunächst möchte ich alle anderen Forenteilnehmer grüßen und mich dafür bedanken, dass diese Zeit nehmen meinen Beitrag zu lesen. Ich bin bei der Suche im Netz auf dieses Forum gestoßen und habe eine Frage zum obigen Thema. Ein Angestellter im öffentlichen Dienst ist 37 Jahre und dort seit 1993 beschäftigt. Die Entgeltgruppe ist EG 9 Stufe 5. Die zweite Angestelltenprüfung wurde abgelegt. Der Angestellte ist verheiratet und hat zwei Kinder (7 und 12 Jahre). Die Staatsangehörigkeit ist deutsch. Die Ehefrau ist nicht verbeamtet. Der Angestellte möchte bei einem anderen Dienstherren in ein Beamtenverhältnis wechseln (Besoldungsgruppe A10). Der Angestellte wohnt in Nordrhein-Westfalen. In NRW befindet sich auch der evtl. neue Dienstherr Nun die Fragen: 1.) Ist ein Wechsel in das Beamtenverhältnis überhaupt noch möglich oder gibt es Altersgrenzen? 2.) Wie wäre der Beamte einzugruppieren? Meine Recherche nach wäre dies Besoldungsgruppe A10, Altersstufe 9. Ist dies soweit richtig? 3.) Wie wird das Kindergeld ausgezahlt? Wird dies wie bisher dem Nettoentgelt hinzugerechnet? Danke für die Hilfe. Grüße Carsten Geändert von Carsten37 (07.08.2011 um 13:03 Uhr). |
| |||
| AW: Wechsel Angestelltenverhältnis in Beamtenverhältnis Das neue Beamtenstatusgesetz sieht keine starren Altersgrenzen für die Begründung eines Beamtenverhältnisses mehr vor. Gleiches dürfte auch für die Beamtengesetze der Länder gelten, zumindest für Hessen gilt dies definitiv. (Schon nach altem Recht konnte die gestzliche Altersgreneze in verschiedenen Fällen wie z.B. bei "Seiteneinsteigern", die zuvor schon im öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigt waren, überschritten werden). Die Besoldung richtet sich jetzt nur noch nach Landesrecht (also NRW), indessen sind die Unterschiede ggf. gering. Die genaue Einstufung in Besoldungsgruppe A 10 kann in öffentlich zugänglichen Tabellen genau abgelesen werden. Die Auszahlung des Kindergelds richtet sich nach § 72 des Einkommensteuergesetzes, also nach Bundesrecht. Es ergeben sich keinerlei Änderungen, da die Regelung für sämtliche Angehörigen des öffentlichen Dienstes gleichermaßen gilt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Als Student Gewerbe dann Angestelltenverhältnis | Steuerrecht | 08.06.2010 15:20 |
| Angestelltenverhältnis und Erfolgsquoten | Arbeitsrecht | 18.02.2010 19:25 |
| Probezeit beim Wechsel vom Mini Job in ein Angestelltenverhältnis | Arbeitsrecht | 02.08.2008 21:48 |
| Freier Mitarbeiter trotz Angestelltenverhältnis | Arbeitsrecht | 02.06.2008 16:22 |
| Selbständigkeit neben Angestelltenverhältnis? | Arbeitsrecht | 22.05.2007 18:34 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios