Dies ist eine Diskussion zu Was nun? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Was nun? mich würde interessieren, was wenn man eine "Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst" macht? Welchen Status hat man? Beamter auf Widerruf, ja, weiß ich. Aber man "studiert" ja an einer Hochschule. Ist man dann Student? Ist man eingeschrieben bzw. immatrikuliert oder ist man Beamter auf Widerruf? Man ist Anwärter- ja, aber ist man dann auch Student im herkömmlichen Sinne? Danke |
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| AW: Was nun? Zitat:
- Allgemeine innere Verwaltung - Arbeitsverwaltung - Auswärtige Angelegenheiten - Bundespolizei - Bundeswehrverwaltung - Finanzen - Öffentliche Sicherheit - Sozialversicherung - Wetterdienst In den Verwaltungsfachhochschulen der Länder werden Landes- und Kommunalbeamte bzw. -beamtinnen in der Regel in den Fachrichtungen "allgemeine innere Verwaltung", "Polizei", "Steuerverwaltung" und "Rechtspflege" ausgebildet. Man wird als Beamter auf Widerruf eingestellt (nicht immatrikuliert) und erhält Anwärterbezüge. Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage einer Bewerbung und eines erfolgreich abgeschlossenen Auswahlverfahrens. |
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