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Was nun?

Dies ist eine Diskussion zu Was nun? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 04.06.2011, 22:56
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Was nun?

Hallo,

mich würde interessieren, was wenn man eine "Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst" macht?
Welchen Status hat man? Beamter auf Widerruf, ja, weiß ich. Aber man "studiert" ja an einer Hochschule. Ist man dann Student?

Ist man eingeschrieben bzw. immatrikuliert oder ist man Beamter auf Widerruf?

Man ist Anwärter- ja, aber ist man dann auch Student im herkömmlichen Sinne?


Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 16:32
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AW: Was nun?

Zitat:
Zitat von HomerSimpsonn Beitrag anzeigen
Hallo,

mich würde interessieren, was wenn man eine "Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst" macht?
Welchen Status hat man? Beamter auf Widerruf, ja, weiß ich. Aber man "studiert" ja an einer Hochschule. Ist man dann Student?

Ist man eingeschrieben bzw. immatrikuliert oder ist man Beamter auf Widerruf?

Man ist Anwärter- ja, aber ist man dann auch Student im herkömmlichen Sinne?


Danke
Der Vorbereitungsdienst für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes findet an (verwaltungsinternen) Fachhochschulen statt. Die Ausbildung ist in zwei Teile geteilt: die Fachstudien an der Fachhochschule und die berufspraktischen Studienzeiten in Ausbildungsbehörden von jeweils 18 Monaten. In der Bundesverwaltung ist hierfür die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eingerichtet, die über folgende Fachbereiche verfügt:

- Allgemeine innere Verwaltung

- Arbeitsverwaltung

- Auswärtige Angelegenheiten

- Bundespolizei

- Bundeswehrverwaltung

- Finanzen

- Öffentliche Sicherheit

- Sozialversicherung

- Wetterdienst

In den Verwaltungsfachhochschulen der Länder werden Landes- und Kommunalbeamte bzw. -beamtinnen in der Regel in den Fachrichtungen "allgemeine innere Verwaltung", "Polizei", "Steuerverwaltung" und "Rechtspflege" ausgebildet.

Man wird als Beamter auf Widerruf eingestellt (nicht immatrikuliert) und erhält Anwärterbezüge.
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage einer Bewerbung und eines erfolgreich abgeschlossenen Auswahlverfahrens.
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