Dies ist eine Diskussion zu Was darf der Amtsarzt? Was darf der Dienstherr? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Was darf der Amtsarzt? Was darf der Dienstherr? Es gab erst einen Klinikaufenthalt, der Besserung brachte. Zurück im Alltag wurde es wieder schlimmer. Danach Versetzung für ein Jahr in den vorzeitigen Ruhestand. Wiedervorstellung beim Amtsarzt, erneute Empfehlung für den vorzeitigen Ruhestand, diesmal für zwei Jahre. In den zwei Jahren gab es gesundheitlich ein Auf und Nieder. Zur Zeit eher ein Nieder. Die beantragten Therapiestunden sind abgelaufen. Sperrzeit bis zu einer weiteren Therapie noch 12 Monate. Ambulante Therapie danach wieder geplant. Kann der Amtsarzt den Beamten A zu einem Klinikaufenthalt "zwingen"? Bzw. kann der Amtsarzt dem Dienstherren den Vorschlag machen, dass A erneut einen Klinikaufenthalt machen soll, und der Dienstherr verhängt den Klinikaufenthalt? Muss man den Klinikaufenthalt machen? Beamter A fühlt sich zur Zeit nicht in der Lage, wieder in eine Klinik zu gehen. Er möchte zur Zeit nicht sein Zuhause verlassen. Ihm behagt der Gedanke nicht, wegzugehen. Er fühlt sich damit unwohl. Was kann der Amtsarzt oder der Dienstherr generell verlangen? Dass der Beamte A sich in der Ruhezeit darum kümmert, dass er wieder dienstfähig wird, ist logisch. Dieses passiert. A ruht sich nicht zu Hause aus und genießt seine seelischen Qualen, sondern jeder Tag ist ein Kampf. Aufgrund der seelischen Verfassung ist er aber noch lange nicht so weit, wieder den Dienst antreten zu können. |
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| AW: Was darf der Amtsarzt? Was darf der Dienstherr? Bis zur entgültigen Zur Ruhe Setzung hat der Beamte alles zu tun, was für die Erlangung seiner Dienstfähigkeit von Nöten ist. Auch einen Klinikaufenthalt. Lehnt der Betroffene ab, begeht er mit der Verweigerung ein Dienstvergehen.
__________________ Glücklicher Pensionär |
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