Dies ist eine Diskussion zu Wann gilt die Bewerbung im öffentlichen Dienst als rechtzeitig eingegangen? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Wann gilt die Bewerbung im öffentlichen Dienst als rechtzeitig eingegangen? A hat sich auf eine Stelle bei der Landesbehörde X um eine öffentlich ausgeschriebene Position beworben. Laut Anzeige war Bewerbungsschluss am 02. April 2009. A hat am 31. März 2009 in der Zentralpost die Bewerbungsunterlagen eingeworfen. (Zeugen für diesen Vorgang sind vorhanden). Am 08. April erhält A von der Landesbehörde X die Bewerbungsunterlagen zurück nebst eines Schreibens mit folgendem Wortlaut: Sehr geehrter A, wir können Ihre Bewerung nicht berücksichtigen, da die Frist für die ausgeschriebene Position bereits am 02. April 2009 abgelaufen ist. Frage: Mit welchem Datum wurde die Bewerbungsfrist gewahrt? Datum des Poststempels oder Datum des Eingangs des Bewerbungsschreibens? Die Stellenausschreibung sagt darüber nichts aus. Bereits jetzt vielen Dank für die Informationen. |
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| AW: Wann gilt die Bewerbung im öffentlichen Dienst als rechtzeitig eingegangen? Zitat:
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