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Wann gilt die Bewerbung im öffentlichen Dienst als rechtzeitig eingegangen?

Dies ist eine Diskussion zu Wann gilt die Bewerbung im öffentlichen Dienst als rechtzeitig eingegangen? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.04.2009, 21:24
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Wann gilt die Bewerbung im öffentlichen Dienst als rechtzeitig eingegangen?

Folgender Fall ist zu klären:

A hat sich auf eine Stelle bei der Landesbehörde X um eine öffentlich ausgeschriebene Position beworben. Laut Anzeige war Bewerbungsschluss am 02. April 2009.
A hat am 31. März 2009 in der Zentralpost die Bewerbungsunterlagen eingeworfen. (Zeugen für diesen Vorgang sind vorhanden).

Am 08. April erhält A von der Landesbehörde X die Bewerbungsunterlagen zurück nebst eines Schreibens mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter A, wir können Ihre Bewerung nicht berücksichtigen, da die Frist für die ausgeschriebene Position bereits am 02. April 2009 abgelaufen ist.

Frage: Mit welchem Datum wurde die Bewerbungsfrist gewahrt? Datum des Poststempels oder Datum des Eingangs des Bewerbungsschreibens? Die Stellenausschreibung sagt darüber nichts aus.

Bereits jetzt vielen Dank für die Informationen.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.04.2009, 15:25
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AW: Wann gilt die Bewerbung im öffentlichen Dienst als rechtzeitig eingegangen?

Zitat:
Zitat von oksan1
Folgender Fall ist zu klären:

A hat sich auf eine Stelle bei der Landesbehörde X um eine öffentlich ausgeschriebene Position beworben. Laut Anzeige war Bewerbungsschluss am 02. April 2009.
A hat am 31. März 2009 in der Zentralpost die Bewerbungsunterlagen eingeworfen. (Zeugen für diesen Vorgang sind vorhanden).

Am 08. April erhält A von der Landesbehörde X die Bewerbungsunterlagen zurück nebst eines Schreibens mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter A, wir können Ihre Bewerung nicht berücksichtigen, da die Frist für die ausgeschriebene Position bereits am 02. April 2009 abgelaufen ist.

Frage: Mit welchem Datum wurde die Bewerbungsfrist gewahrt? Datum des Poststempels oder Datum des Eingangs des Bewerbungsschreibens? Die Stellenausschreibung sagt darüber nichts aus.

Bereits jetzt vielen Dank für die Informationen.
Die Bewerbung muss bis zum 02.04. bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sein. Es ist allerdings verwunderlich, dass die Behörde so kleinlich ist. Bei uns werden auch kleinere Verspätungen akzeptiert. Auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen müsste sich eigentlich ein Eingangsstempel befinden, aus dem der Tag des Eingangs ersichtlich ist.
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