Dies ist eine Diskussion zu vorübergehende Erhöhung der Pension? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| vorübergehende Erhöhung der Pension? fiktiver landesbeamter b.ist 44 jahre alt,lebzeitbeamter und dient in niedersachsen. seit september 2010 krank geschrieben. november 2010 operation, februar 2011 ausgeheilt. seit ende 2010 mit den nerven runter, in psychatrischer behandlung. diagnose: burnout und depressionen-aber gut behandelbar. februar 2011 amtsarzttermin zur untersuchung der dienstfähigkeit. amtsarzt rechnet nicht mit dienstfähigkeit vor herbst 2011. behörde reagiert und versetzt den b. in den ruhestand, da bis zur erlangung der dienstfähigkeit mehr als 6 monate krank zu erwarten sind. b. klagt gegen die pensionierung. jetzt soll b. den fragebogen von der ofd des landes ausfüllen-zur berechnung der pensionsansprüche. b. hat nach seiner schulausbildung 3jahre gelernt, hat 4 jahre bundeswehr absolviert und war von 1994 bis 2002 als angestellter-ab 2002 als beamter (für die gleiche behörde) tätig. jetzt fragt sich der fiktive b.: was bekommt er als pension-die mindestversorgung? ist es normal, dass das land seine bediensteten soo schnell in den ruhestand schicken will? was bedeutet die vorübergehende erhöhung der pension? 60 monate sind in die rentenversicherung eingezahlt. bekommt der b. seine pension um die rente aufgestockt? was passiertr mit den geleisteten beiträgen zur vbl? darf er arbeiten gehen, zumindest auf 400 euro basis? vielen dank für eure mühe und die antworten. gruß fistator |
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| AW: vorübergehende Erhöhung der Pension? Hallo fistator, meine Info's sind etwa auf dem Stand vom 2005-mögen aber z.T. noch stimmen oder Hinweise geben: was bekommt er als Pension-die Mindestversorgung? In diesem Fall bekommt er m.E. Pensions-Bezüge, errechnet auf zwei Grundlagen: 1. Aus den Voraussetzungen seiner Zeit als Beamter wird ein Ruhegehaltssatz (%-Wert) errechnet. Die Mindestversorgung liegt bei 35% des vollen Bruttogehaltes bzw. Grundbezugs. 2. Hat er rentenversicherungspflichtige Arbeitszeiten vor seiner Zeit als Beamter erbracht bekommt er für je 12 Monate in denen Beträge gezahlt wurden einen Zuschlag von einem Prozent auf den erdienten Ruhegehaltssatz. Und zwar solange bis er sein gesetzt. Rentenalter erreicht hat. Dann muss Rente beantragt werden und die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes fällt gleichzeitig weg [so was gibt’s nur bei Beamten ;-))] 3. Seine Pension errechnet sich danach so: Bruttogehalt bzw. Grundbezug Zuschläge/Ort/Tarif/Verheiratet…je nach dem Xx % Ruhegehaltssatz (inkl. Vorübergehende Erhöhung...) -Versorgungsabschlag wg Frühpensionierung wird die Mindestversorgung überschritten möglicherweise -Lohnsteuer -Soli usw. ist es normal, dass das Land seine Bediensteten so schnell in den Ruhestand schicken will? Was ist schon normal? Ich würde mich dagegen wehren! Bei Diagnosen im psychischen Bereich beeilen sich die Arbeitgeber häufig um nicht zu lange volle Bezüge zahlen zu müssen. Eines ist ihm anzuraten: will er im Dienst bleiben, auch wenn er nicht arbeiten kann, sollte er sich um ein fachärztliches Gutachten bemühen. Erstellt von einem Fach-Arzt seines Vertrauens und vom einem der seinen Weg unterstützt. Verlangt nun der Amtsarzt ein Gutachten wäre er in der Vorderhand und legt es auf den Tisch. Anderenfalls bestimmt möglicherweise der Amtsarzt den Gutachter. Und der Beamte müsste es entweder hinnehmen oder nach legen. Das wäre m. E. ungünstiger. Übrigens: der Beamte hat das Recht von jeden Amtsarztbesuch eine Kopie des Schreibens des Arztes an den Dienstherrn ausgehändigt zu bekommen. was bedeutet die vorübergehende Erhöhung der Pension? 60 Monate sind in die Rentenversicherung eingezahlt. bekommt der b. seiner Pension um die Rente aufgestockt? Dabei geht es um die „Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach §14 BeamtVG i. d. F. ab 01.01.2002. s.o. was passiert mit den geleisteten Beiträgen zur vbl? s.o. darf er arbeiten gehen, zumindest auf 400 euro bass? Ja, darf sich auch selbstständig machen. Auch während er noch im Dienst ist. Muss das aber seinem Dienstherrn mitteilen und eine Erlaubnis einholen. Die Höhe des max. Einkommens welches dazu verdient werden darf wird mitgeteilt. Wird sie überschritten findet eine Kürzung der Pensionszahlung statt.Jährlich hat er zu erklären z.B. durch Einkommnssteuerbescheid wieviel er dazuverdient hat. Sodann findet möglicherweise eine Neuberechnung seiner Bezüge statt (s. §53 Beamtenversorgungsgesetzt "Zusammentreffen von Versorgung und Erwerbs-und Erwerbswersatzeinkommen." sonst passiert nicht's nicht bange machen lassen karlito Geändert von karlito (15.04.2011 um 22:03 Uhr). |
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| AW: vorübergehende Erhöhung der Pension? hallo karlito, vielen dank für deine ausführlichen einlassungen. ich stehe trotzdem etwas auf dem schlauch...sorry :-( gehen wir von 8 jahren aus, in der der b. in die rentenversicherung eingezahlt hat + 3 jahre ausbildung. wird dann seine pension um 11 prozentpunkte aufgestockt? der fiktive b. hat 7,5 jahre in die vbl eingezahlt, von dort aber noch nie eine nachricht oder eine auflistung bekommen. er weiß das praktisch nur, weil er es auf seinen abrechnungen als angestellter gesehen hat. kann er hier auch auf eine (kleine)zahlung hoffen? oder greift vbl erst bei erreichung eines gewissen alters? fragen über fragen... der fiktive b. hat eigentlich die faxen dicke. hat über seinen anwalt klage gegen die pensionierung eingereicht und 3 verschiedene fachärztliche gutachten eingeholt. der tenor ist eindeutig: psychologische gesprächssitzungen, aufenthalt in einer tagesklinik (ca.3 monate wartezeit dann ca.6 wochen behandlung). danach ist arbeitsaufnahme angedacht und auch empfohlen, vom b. auch gewünscht. dieser mist mit der pensionierung belastet den b. jetzt natürlich noch zusätzlich.es kommt die angst dazu, dass er den abtrag fürs haus nicht mehr leisten kann, die bezüge werden ja wohl merklich in den keller gehen. gut, dass dem b. erst jetzt dieser rotz passiert, im dezember war er wohl psychisch so instabil, da hätte er sich wohl nur im bett verkrochen und geheult. jetzt ist er schon wieder ein wenig besser mit den nerven zu fuß :-) lg fistator |
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| AW: vorübergehende Erhöhung der Pension? …alles klar. Haben uns kürzlich durch einen fiktiven, ganz ähnlichen Fall durchgebissen. Es ging um C, Landesbedienster Lehrer. Ganz ähnlich nur die schnelle Entscheidung des Dienstherrn, b. zu entlassen wurde anders gesehen. Bekannt ist aber das z.B. der Verlauf In solchen Fällen bei Polizei oder Lehrern (zwei bis drei Jahre Krankschreibung) nicht nach dem gleichen (Zeit-)mustern ablaufen muss. Nun zum Geld: 1. b. fragt schriftlich bei seiner Bezügestelle nach, wie hoch sein Ruhegehaltssatz voraussichtlich sein würde. Er bittet um Auskunft bei einem sofortigen Ausscheiden, z.B des Satzes in 10 Jahren und zum 63.Lebensjahr. Scheint ihm das zu frech, möchte sich nicht outen etc. mag er als Begründung für seinen Wunsch angeben, er wolle sich Zusatzversichern um eine vernünftige Altersvorsorge installieren zu können. 2. Der Rentenversicherungsträger (es wird davon ausgegangen das vbl mit der LVA oder BFA gleichzusetzen ist) gibt ein Verzeichnis über den Versicherungsveraufes an b. heraus. Dem können die Pflichtversicherungszeiten entnommen werden die zu einer Erhöhung des Ruhegehaltsatzes führen können. Bei C wurde die drei Jahre Ausbildungszeit im Handwerk nicht anerkannt. Die Bundeswehrdienstzeit, freiwillig vier Jahre, wurden anerkannt. „Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach §14 BeamtVG i. d. F. ab 01.01.2002. lag bei C zugrunde. In einem Kommentar dazu hieß es: „(…)Der Ruhegehaltssatz erhöht sich um 1 vom Hundert für je 12 Kalendermonate [die müssen also nicht zusammenhängend gezahlt worden sein sondern es kommen auch kürzer Zeiten der Versicherung in Frage die dann addiert werde] der Pflichtversicherungszeiten, die für die Erfüllung der rentenrechtlichen Wartzeit anrechnungsfähig sind, soweit diese Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum Beginn des Ruhestandes zurückgelegt und nicht bereits als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt wurden.(…). Übrigends: der Fall C. wurde weiter gesponnen. Nachdem der Dienstherr ihn erst mit ‚Angeboten’ geködert hat um zu bleiben hat er das Heft selbst in die Hand genommen. Nach knapp drei Jahres ‚Dienstunfähigkeit’ stellt er selber einen Antrag auf Entlassung Aus dem aktiven Dienst. Bald danach antwortet der Dienstherr und wünscht für die Zukunft alles Gute. karlito Vielschreiber |
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