
16.10.2009, 15:30
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| voraussetzungslose Antragsteilzeit Angenommen ein Beamter an einer großen bay. Behörde wird sein Antrag auf v. Antragsteilzeit mündlich versagt, nachdem er zu seinen Gründe befragt wurde (man beachte den Widerspruch zur Formulierung "vorassetzungslos"). Im Teilzeitantragsformular der Behörde, das der Antragsteller sowie die Vorgesetzten unterschreiben müssen fände sich ein Passus der in etwa lautet "mit meiner Unterschrift bestätige ich das ein Teil des Ist-Personals meines Bereichs wegfällt und verzichte auf Ersatz". Der Beamte wäre bereit, seine Arbeitszeit auf 50% zu reduzieren, um eine entsprechende Wiederbesetzung zu ermöglichen, was den Arbeitgeber allerdings nicht von seiner Entscheidung abbringt. Dienstliche Belange, die dem Teilzeitantrag entgegenstehen sind in unserem fiktiven Fall nicht ersichtlich. Der Beamte plant auch keine Nebentätigkeit.
Was wäre dem Beamten zu empfehlen? Sollte er sich eine entsprechende schriftliche Antragsversagung zukommen lassen, um Rechtsmittel einlegen zu können? Falls ein solcher Passus wie oben vorhanden ist, kann doch ein fehlerfreies Ermessen gar nicht ausgeübt werden, oder? |