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Von Teilzeit auf fast Vollzeit - dringende Frage zum Resturlaub

Dies ist eine Diskussion zu Von Teilzeit auf fast Vollzeit - dringende Frage zum Resturlaub innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 30.11.2009, 18:47
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Von Teilzeit auf fast Vollzeit - dringende Frage zum Resturlaub

Hallo,
eine Landesbeamtin in Baden-Württemberg arbeitet derzeit Teilzeit (50%), also 20,5 Std./Woche verteilt auf 4 Arbeitstage. Ihr derzeitiger Urlaubsanspruch wurde so berechnet: 6 Wochen Urlaub pro Jahr verteilt auf 4 Arbeitstage = 24 Tage pro Jahr

Sie hat derzeit noch 23 Tage Resturlaub als Teilzeitkraft für dieses Jahr.

Nun ist es so, dass sie im Januar 2010 die Behörde wechselt und dann auf 90 % aufstockt, also dann ca. 37 Std./Woche an 5 Arbeitstagen arbeiten wird.

Ist ihr derzeitiger Jahres-Resturlaub umzurechnen, weil ihr derzeitiger Urlaubstag ja nur aus 5 Std. und später aus viel mehr besteht in etwa nach diesem Modell
(23:2= 11,5 Tage - aufgerundet 12 Resturlaubstage, die an die neue Behörde übertragen werden können

Aber Urlaubstage sind doch immer GANZE TAGE und nicht berechnet aus wieviel Stunden so ein Arbeitstag besteht oder?

Wie ist in diesem Fall § 21 Abs. 3 AzUVO anzuwenden?
http://www.landesrecht-bw.de/jporta...x=true&aiz=true

Wie seht ihr das - wieviel Resturlaub hat die Beamtin im Jahr 2010?

Bin auf Antworten gespannt!

Mit freundlichen Grüßen
Sonja
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