Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung des Schuldendienstes trotz Leistungsfähigkeit innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Zwei Beamte A und B zusammenlebend nehmen für eine Immobilie einen Kredit auf. Lt. Grundbuch gehört jedem die Hälfte. Den Kreditvertrag unterschrieben beide. Nach der Trennung zieht "B" aus und überlässt "A" "großzügig die Immobilie zur Nutzung und stellt seine Zahlungen ein. Die Bank hält sich fortan allein an "A" und verweist A er möge sich selbst mit "B" auseinandersetzen. "B" wäre auch in der Lage weiterhin seinen Anteil zu zahlen, er will einfach nicht. Er verweigert sich auch, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen und eine Lösung zu suchen... (Verkauf der Immobilie) Frage: Wie ist "B" Disziplinarisch zu bewerten. Er hat einen zivilrechtlichen Vertrag geschlossen, den er jetzt nicht mehr einhalten will. Wie gesagt, kein Insolvenzfall, er will einfach nicht den vertraglichen Anteil zahlen. |
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| AW: Verweigerung des Schuldendienstes trotz Leistungsfähigkeit Hm, so mit "gar nicht" mag ich mich nicht so anfreunden. Zumal ich mich beider gegebenen Begründung frage ob ich noch "normal" bin, habe ich, jedenfalls was Verträge angeht, eine wohl abweichende Erwartungshaltung. Zitat:
Als Unterschied zwischen Betrug und einfach Vertrag nicht einhalten ist manchmal fließend zugegeben... Weiß ich schon bei Unterschrift, das ich nicht leisten will und auch nicht kann, ist es Betrug. Überlege ich es mir einiges später und ist einfach nur "gemein"? Wenn das also auch bei Polizeibeamten normales Verhalten sein soll, wie soll ich da darauf vertrauen das Polizisten beim Ticketausstellen nicht mogeln.... Wie gesagt ich will hier nicht dem in Not geratenen ans Leder der ein Insolvenz etc. machen will. Ich meine hier liegt der Unterschied darin vorsätzlich jemandem einen Schaden zuzufügen, auch wenn diese Art "Schadenszufügung" nicht strafbar wäre, was schade ist.... |
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