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Verweigerung des Schuldendienstes trotz Leistungsfähigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung des Schuldendienstes trotz Leistungsfähigkeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 22.08.2011, 14:29
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Post Verweigerung des Schuldendienstes trotz Leistungsfähigkeit

Fall:

Zwei Beamte A und B zusammenlebend nehmen für eine Immobilie einen Kredit auf. Lt. Grundbuch gehört jedem die Hälfte. Den Kreditvertrag unterschrieben beide.
Nach der Trennung zieht "B" aus und überlässt "A" "großzügig die Immobilie zur Nutzung und stellt seine Zahlungen ein.
Die Bank hält sich fortan allein an "A" und verweist A er möge sich selbst mit "B" auseinandersetzen.
"B" wäre auch in der Lage weiterhin seinen Anteil zu zahlen, er will einfach nicht. Er verweigert sich auch, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen und eine Lösung zu suchen... (Verkauf der Immobilie)

Frage:
Wie ist "B" Disziplinarisch zu bewerten. Er hat einen zivilrechtlichen Vertrag geschlossen, den er jetzt nicht mehr einhalten will. Wie gesagt, kein Insolvenzfall, er will einfach nicht den vertraglichen Anteil zahlen.
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Alt 22.08.2011, 19:56
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AW: Verweigerung des Schuldendienstes trotz Leistungsfähigkeit

Hm,
so mit "gar nicht" mag ich mich nicht so anfreunden. Zumal ich mich beider gegebenen Begründung frage ob ich noch "normal" bin, habe ich, jedenfalls was Verträge angeht, eine wohl abweichende Erwartungshaltung.

Zitat:
Der geänderten Stellung der Beamten in der Gesellschaft, von denen außerdienstlich kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem Bürger erwartet wird, sollte Rechnung getragen werden (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 <23 und 26 f.> = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 22 und 25 und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - Rn. 15)." (BVerwG Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5/10)
Also ich persönlich erwarte von jedem Bürger, dass er seine Verträge einhält, jedenfalls soweit er dazu in der Lage ist und nicht aus reinem "Böswillen" handelt. Gerade als Polizeibeamter, wie ich hier mal noch dazu sagen will, halte ich das für bedenklich. Also ich persönlich habe gerade eine Disziplinarklage gelesen, da möchte man einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernen, wegen eines versuchten Betruges. Wie gesagt nur der Versuch sich einige 100,- EUR zu erschleichen. Das Strafgericht hat Bewährung und einige Tagessätze verhängt, dass alles war auch außerhalb des Dienstes. Jetzt gibt´s ein Diszi und eine Entfernung aus dem Dienst wird angestrebt, was ich soweit korrekt finde.
Als Unterschied zwischen Betrug und einfach Vertrag nicht einhalten ist manchmal fließend zugegeben... Weiß ich schon bei Unterschrift, das ich nicht leisten will und auch nicht kann, ist es Betrug. Überlege ich es mir einiges später und ist einfach nur "gemein"? Wenn das also auch bei Polizeibeamten normales Verhalten sein soll, wie soll ich da darauf vertrauen das Polizisten beim Ticketausstellen nicht mogeln....

Wie gesagt ich will hier nicht dem in Not geratenen ans Leder der ein Insolvenz etc. machen will. Ich meine hier liegt der Unterschied darin vorsätzlich jemandem einen Schaden zuzufügen, auch wenn diese Art "Schadenszufügung" nicht strafbar wäre, was schade ist....
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beamter disziplinarverfahren kredit kreditvertrag vertrag

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