Dies ist eine Diskussion zu Versetzung in den Ruhestand innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Versetzung in den Ruhestand Folgende Fallannahme: Beamtin auf Lebenszeit, 41 Jahre. Nach Dienstunfähigkeit wegen Krankheit seit 08/2005 erfolgt die Versetzung in den Ruhestand ab 11/2006, wobei der Dienstherr sich eine erneute Überprüfung der Dienstfähigkeit in zwei Jahren vorbehält. Diese Überprüfung erfolgt 04/2009, allerdings ohne amtsärztliches Gutachten - weiter dienstunfähig bis Anfang 2010. Seither ist nichts geschehen. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht eingetreten, vielmehr eine Verschlechterung. Nun meine Frage: Ab wann kann von einer endgültigen Versetzung in den Ruhestand ausgegangen werden, ohne dass weitere Überprüfungen erfolgen werden? Ist es richtig, dass es für diesen Fall eine 5-Jahres-Frist gibt? Kann man nach so langer Zeit eine amtsärztliche Untersuchung einfordern, um aktuell Gewissheit zu bekommen, da die Unklarheit eine große psychische Belastung ist? Für Antworten schon mal vielen Dank im voraus. klein-erna |
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| AW: Versetzung in den Ruhestand Früher gab es in § 45 I BBG eine gesetzliche Fünfjahresfrist, nach deren Ablauf eine erneute Berufung gegen den Willen des Beamten nicht mehr zulässig war. Das Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 563/05 - hat am 10.08.06 entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt war, die Frist im Hinblick auf solche Beamte aus dem Gesetz zu streichen, die noch nicht 55 Jahre alt sind. Allerdings läuft bei derartigen Untersuchungen nicht ohne Amtasarzt. |
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