Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Versetzung Beamter mittlerer Dienst

Dies ist eine Diskussion zu Versetzung Beamter mittlerer Dienst innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 10:17
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KarolinM. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Versetzung Beamter mittlerer Dienst

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie eine Versetzung eines Beamten abläuft? Damit meine ich von der Antragstellung, bis zum Dienstherrnwechsel ...
Und hat man einen "Anspruch" auf Versetzung, wenn man den Antrag selber stellt? Wenn z.b. der Ehegatte in dem Bundesland lebt, in das man sich hinversetzen lassen möchte ....?
Falls möglich bitte mit Ermächtigungs -bzw. Anspruchsgrundlage ...

Vielen Dank für eure Hilfe ...
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 18:35
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 8
Keine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heffa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Versetzung Beamter mittlerer Dienst

Hallo!
Also defacto hat der Beamte eine Folgepflicht, d.h. wenn der Dienstherr/Arbeitgeber umzieht muss der Beamte mit. Es sei denn es gibt die Möglichkeit einen anderen Arbeitgeber vor Ort, wo der Beamte tätig werden kann.
Einen Sonderfall bilden hier die Beamten im Diplomatischen Dienst, aber dass hier zu erläutern, sprengt glaube ich den Rahmen.
In Deinem Fall klingt das aber so, dass Du versetzt werden willst?!
Dann prüft der Dienstherr den Antrag, ob er auf Dich dauerhaft "verzichten" kann und dann muss der Personalrat noch mitbestimmen.

Gruß heffa
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 21:13
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 86
Keine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Versetzung Beamter mittlerer Dienst

Ich würde mich in diesem Fall lieber an den Ausführungen von Potatoefritz halten !
Diese sind aus der Praxis und zeigen schon, dass es nicht so einfach ist,
wie es Heffa beschreibt !

Viele Dienstherren verlangen teilweise einen gleichwertigen Tauschpartner. Sprich
will ein A 7 Beamter wechseln, dann muss der Tauschpartner ebenfalls A 7 sein.

Aber trotzdem sollte man es versuchen !

Einen Anspruch auf Versetzung gibt es nicht ! Man könnte es lediglich versuchen aus
der Fürsorgepflicht abzuleiten!

Kunne
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.05.2009, 09:15
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 301
95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Versetzung Beamter mittlerer Dienst

hallo,

die aufnehmende behörde kann auch eine stelle an die abgebende behörde übergeben.

in dem fall hatte der beamte glück, dass bei der aufnehmenden b. sofort eine stelle frei war ( tod eines bediensteten) und er praktisch innerhalb kürzester zeit wechseln konnte.

die abgebende b. konnte dafür einen beamtenanwärter einstellen.

glück gehabt. die abgebende behörde stimmt nämlich selten zu. habe ich zumindest gerade von mehreren kollegen gehört, die das gleiche vorhatten.

lg
fistator
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
JVA-Beamter: Entfernung aus dem Dienst wegen Kindesmissbrauchs Nachrichten: Arbeitsrecht 26.03.2010 11:38
BVerwG: Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool verfassungswidrig Nachrichten: Arbeitsrecht 19.09.2008 08:48
Definition / Einordnung "mittlerer nichttechnischer Dienst" Beamtenrecht 26.08.2006 20:22
Gesetzgebungskompetenzen/ Versetzung als pol. Beamter Staats- und Verfassungsrecht 01.04.2004 10:43
Versetzung als Beamter Beamtenrecht 01.04.2004 08:53





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN