Dies ist eine Diskussion zu Versetzung Beamter mittlerer Dienst innerhalb des Forums Beamtenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Versetzung Beamter mittlerer Dienst kann mir jemand sagen, wie eine Versetzung eines Beamten abläuft? Damit meine ich von der Antragstellung, bis zum Dienstherrnwechsel ... Und hat man einen "Anspruch" auf Versetzung, wenn man den Antrag selber stellt? Wenn z.b. der Ehegatte in dem Bundesland lebt, in das man sich hinversetzen lassen möchte ....? Falls möglich bitte mit Ermächtigungs -bzw. Anspruchsgrundlage ... Vielen Dank für eure Hilfe ... |
| |||
| AW: Versetzung Beamter mittlerer Dienst Hallo! Also defacto hat der Beamte eine Folgepflicht, d.h. wenn der Dienstherr/Arbeitgeber umzieht muss der Beamte mit. Es sei denn es gibt die Möglichkeit einen anderen Arbeitgeber vor Ort, wo der Beamte tätig werden kann. Einen Sonderfall bilden hier die Beamten im Diplomatischen Dienst, aber dass hier zu erläutern, sprengt glaube ich den Rahmen. In Deinem Fall klingt das aber so, dass Du versetzt werden willst?! Dann prüft der Dienstherr den Antrag, ob er auf Dich dauerhaft "verzichten" kann und dann muss der Personalrat noch mitbestimmen. Gruß heffa |
| |||
| AW: Versetzung Beamter mittlerer Dienst Ich würde mich in diesem Fall lieber an den Ausführungen von Potatoefritz halten ! Diese sind aus der Praxis und zeigen schon, dass es nicht so einfach ist, wie es Heffa beschreibt ! Viele Dienstherren verlangen teilweise einen gleichwertigen Tauschpartner. Sprich will ein A 7 Beamter wechseln, dann muss der Tauschpartner ebenfalls A 7 sein. Aber trotzdem sollte man es versuchen ! Einen Anspruch auf Versetzung gibt es nicht ! Man könnte es lediglich versuchen aus der Fürsorgepflicht abzuleiten! Kunne |
| |||
| AW: Versetzung Beamter mittlerer Dienst hallo, die aufnehmende behörde kann auch eine stelle an die abgebende behörde übergeben. in dem fall hatte der beamte glück, dass bei der aufnehmenden b. sofort eine stelle frei war ( tod eines bediensteten) und er praktisch innerhalb kürzester zeit wechseln konnte. die abgebende b. konnte dafür einen beamtenanwärter einstellen. glück gehabt. die abgebende behörde stimmt nämlich selten zu. habe ich zumindest gerade von mehreren kollegen gehört, die das gleiche vorhatten. lg fistator |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| JVA-Beamter: Entfernung aus dem Dienst wegen Kindesmissbrauchs | Nachrichten: Arbeitsrecht | 26.03.2010 11:38 |
| BVerwG: Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool verfassungswidrig | Nachrichten: Arbeitsrecht | 19.09.2008 08:48 |
| Definition / Einordnung "mittlerer nichttechnischer Dienst" | Beamtenrecht | 26.08.2006 20:22 |
| Gesetzgebungskompetenzen/ Versetzung als pol. Beamter | Staats- und Verfassungsrecht | 01.04.2004 10:43 |
| Versetzung als Beamter | Beamtenrecht | 01.04.2004 08:53 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios