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Verhinderung von Leitungspositionsbesetzung aus Gründen, die eine Druckkündigung rechtfertigen würden?

Dies ist eine Diskussion zu Verhinderung von Leitungspositionsbesetzung aus Gründen, die eine Druckkündigung rechtfertigen würden? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 23.11.2011, 16:35
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Verhinderung von Leitungspositionsbesetzung aus Gründen, die eine Druckkündigung rechtfertigen würden?

Einmal angenommen, in einer staatlichen Schule läge folgende fiktive Situation vor: Die Stelle des stellvertretenden Schulleiters wäre nach einem formal korrekten Bewerbungsverfahren an einen ehemaligen Lehrer der Schule vergeben worden. Weiter sei angenommen, dieser Lehrer habe sich in der Vergangenheit an der besagten Schule in jeder Hinsicht als völlig ungeeignet für eine Führungspositon erwiesen, insbesondere im Hinblick auf unkollegiales Verhalten und die absolut mangelnde Fähigkeit zur Menschenführung. Dies sei ausreichend anhand einer Vielzahl von Fällen nachweisbar.
Seitens der Schulleitung sei bei jeder Möglichkeit der Stellungnahme zum Bewerbungsverfahren auf diese Problematik aufmerksam gemacht worden, dies sei jedoch im Besetzungsprozess ohne Berücksichtigung geblieben.

Gibt es analog etwa zu den Gründen für eine sog. "Druckkündigung" die Möglichkeit, dass das Kollegium die Besetzung der Stelle mit einem persönlich vollkommen ungeeigneten stellvertretendem Schulleiter verhindern kann?

Wenn im privaten Arbeitsrecht z.B. fehlende
Eignung oder nicht steuerbare Leistungsmängel als Gründe in der Person des Arbeitnehmers anzusehen sind und auch die auf autoritären Führungsstil und mangelnde Fähigkeit zur
Menschenführung zurückzuführende Drucksituation dem Kündigungstypus der personenbedingten Kündigung zuzuordnen sind, so sollte man doch meinen, dass entsprechende Gründe in solche einem Fall wie dem hier konstruierten eine bedeutsame Rolle bei der Frage nach der Verhinderung einer verfehlten Führungsstellenbesetzung eine Rolle spielen sollten.

Gäbe es bei Vorliegen der genannten Gründe in der Person des künftigen stellvertretenden Schulleiters eine Möglichkeit für das Kollegium die Stellenbesetzung zu verhindern. Oder anders gefragt: sollte eine Drucksituation, die im privaten Arbeitsrecht als Kündigungsgrund gilt, in solche einem Fall wie dem beschriebenen statt einer Kündigung nicht wenigstens zur Verhinderung einer verfehlten Stellenbesetzung führen können, auch wenn es sich hier nicht um Privat-, sondern um Beamtenrecht handelt?
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