Dies ist eine Diskussion zu Verfehlung eines Beamten? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
Danke jedenfalls für die Aufklärung, dass letztendlich auch ein das Fahrrad als Transportmittel nutzender Arbeitnehmer Kilometergeld für ein Kraftfahrzeug absetzen kann. Das wusste ich bisher nicht. Doch halt: Dabei wundere ich mich aber, dass bei Geltendmachung der Entfernungspauschale von 0,3 € im EK-Vordruck von der Steuerbehörde die Angabe des Kennzeichens des benutzten Kfz gefordert wird. Das muss ja einen Grund haben. Dann kann wohl der Fahrradfahrer, der gar kein Auto besitzt, doch keine Kfz-Kilometer geltend machen? Zitat:
Um dienstlich gefahrene km kann es dabei ja wohl nicht gehen, denn die werden doch unmittelbar intern vom AG erstattet. |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Entfernungspauschale gilt ganz klar für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und genau danach wird gefragt. Selbst wenn der AG die Dienstfahrten nicht erstattet, dann gehören die gefahrenen Kilometer unter das Stichwort "Dienstreisen" und nicht zur Entfernungspauschale. Warum Du zuviele Kilometer angegeben hast und welche "Ausrede" Du haben könntest, falls das Finanzamt Dir auf die Schliche kommt, weißt Du doch selbst am besten. |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Die Frage meinte, ob noch andere Wege steuerlich absetzbar sind, also die über die Distanz Wohnort-Arbeitsplatz hinausgehenden geltend gemachten km "meines Beamten" vielleicht doch nicht als Steuerhinterziehung zu werten sind. Aber du antwortest ja dann genau in diesem Sinn: Zitat:
Zitat:
Nachdem mir gestern noch einfiel, dass besagte beamtete Person nur Teilzeit arbeitet, kommen nochmal etwa 20 % der km als Falschangabe dazu. Ob der zuständige Sachbearbeiter die Bewertung dann noch abhängig machen kann? Ich bedanke mich für die ausführlichen Stellungnahmen. C. |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Für die Fahrt zum Arbeitsplatz ist im Regelfall der kürzeste Weg zu wählen. Sollte aber ein anderer Weg offensichtlich verkehrsgünstiger und schneller sein, kann dieser gewählt werden. Natürlich muss immer der tatsächlich gewählte Weg angegeben werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| beamte, disziplinarrecht, steuerhinterziehung |
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