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Verfehlung eines Beamten?

Dies ist eine Diskussion zu Verfehlung eines Beamten? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 12:33
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Diese Aussage von mir bezog sich alleine auf die Angabe des benutzten Verkehrsmittels. Die Differenz zwischen den angeblich gefahrenen Kilometern und den tatsächlichen Kilometern hatte ich übersehen.
Das kannst Du gar nicht übersehen haben, da im Eingangsposting von diesem Sachverhalt überhaupt nichts stand....

Zitat:
In der Steuererklärung gibt der Beamte an, mit dem Kfz soundsoviele km zur Arbeit gefahren zu sein, so dass das geltend gemachte Kilometergeld die Kosten der Jahresfahrkarte und die Werbungskostenpauschale um etwa 500 € übersteigen.
Kein Wort von falsch angegebenen Kilometerzahlen...
__________________
Gruß

Klaus
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  #12 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 21:01
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Sorry, dass der Beamte mehr KM angegeben hat als die Fahrtstrecke tatsächlich beträgt, war bis jetzt kein Thema und stellt den Sachverhalt völlig auf den Kopf.

Im Eingangsposting fragte der TE, ob sich der Beamte irgendwelcher Vergehen schuldig gemacht haben könnte, da er statt der Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel die Pendlerpauschale von 0,30 Euro je km angegeben habe.
Bedaure, dass ich vor der Veröffentlichung meiner Frage nicht zuerst nachgerechnet habe. Mein Focus richtete sich aber tatsächlich zuerst nur auf die Diskrepanz zwischen tatsächlich gezahltem Fahrgeld und beanspruchter Kilometerpauschale.
Danke jedenfalls für die Aufklärung, dass letztendlich auch ein das Fahrrad als Transportmittel nutzender Arbeitnehmer Kilometergeld für ein Kraftfahrzeug absetzen kann. Das wusste ich bisher nicht.
Doch halt: Dabei wundere ich mich aber, dass bei Geltendmachung der Entfernungspauschale von 0,3 € im EK-Vordruck von der Steuerbehörde die Angabe des Kennzeichens des benutzten Kfz gefordert wird. Das muss ja einen Grund haben. Dann kann wohl der Fahrradfahrer, der gar kein Auto besitzt, doch keine Kfz-Kilometer geltend machen?

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Jetzt wird ein völlig anderer Sachverhalt nachgeschoben. Merci, für mich ist die Diskussion beendet. Ver...schen kann ich mich selber.
Letzteres war keinesfalls meine Absicht, bitte deshalb nochmals um Entschuldigung.

  • Letztendlich bliebe noch die Frage, ob es aus steuerbehördlicher Sicht noch andere Gründe für die zu viel angegebenen Kilometer geben kann?

Um dienstlich gefahrene km kann es dabei ja wohl nicht gehen, denn die werden doch unmittelbar intern vom AG erstattet.
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  #13 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 09:00
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Dabei wundere ich mich aber, dass bei Geltendmachung der Entfernungspauschale von 0,3 € im EK-Vordruck von der Steuerbehörde die Angabe des Kennzeichens des benutzten Kfz gefordert wird. Das muss ja einen Grund haben.
Das hat auch einen Grund, aber nicht den, den Du vermutest. Vielmehr soll damit geprüft werden, dass es sich nicht um einen Dienstwagen handelt.

Zitat:
Dann kann wohl der Fahrradfahrer, der gar kein Auto besitzt, doch keine Kfz-Kilometer geltend machen?
Doch, das kann er. Das Ganze heißt auch Entfernungspauschale, weil es bis auf wenige Ausnahmen nicht auf die Wahl des Verkehrsmittels ankommt. Dass eine dieser Ausnahmen auf Deinen Fall zutrifft ist nicht erkennbar und nach der bisherigen Darstellung des Sachverhaltes auch ausgeschlossen.

Zitat:
Letztendlich bliebe noch die Frage, ob es aus steuerbehördlicher Sicht noch andere Gründe für die zu viel angegebenen Kilometer geben kann?
Wieso aus steuerbehördlicher Sicht?

Die Entfernungspauschale gilt ganz klar für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und genau danach wird gefragt. Selbst wenn der AG die Dienstfahrten nicht erstattet, dann gehören die gefahrenen Kilometer unter das Stichwort "Dienstreisen" und nicht zur Entfernungspauschale.

Warum Du zuviele Kilometer angegeben hast und welche "Ausrede" Du haben könntest, falls das Finanzamt Dir auf die Schliche kommt, weißt Du doch selbst am besten.
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  #14 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 23:46
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Wieso aus steuerbehördlicher Sicht?
Die Frage meinte, ob noch andere Wege steuerlich absetzbar sind, also die über die Distanz Wohnort-Arbeitsplatz hinausgehenden geltend gemachten km "meines Beamten" vielleicht doch nicht als Steuerhinterziehung zu werten sind. Aber du antwortest ja dann genau in diesem Sinn:
Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Die Entfernungspauschale gilt ganz klar für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und genau danach wird gefragt. Selbst wenn der AG die Dienstfahrten nicht erstattet, dann gehören die gefahrenen Kilometer unter das Stichwort "Dienstreisen" und nicht zur Entfernungspauschale.
Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Warum Du zuviele Kilometer angegeben hast und welche "Ausrede" Du haben könntest, falls das Finanzamt Dir auf die Schliche kommt, weißt Du doch selbst am besten.
Bin zwar in der unglücklichen Lage, kein Beamter zu sein, dafür habe ich aber kein Problem mit "meiner" Entfernungspauschale und muss mir auch keine "Ausrede" einfallen lassen.

Nachdem mir gestern noch einfiel, dass besagte beamtete Person nur Teilzeit arbeitet, kommen nochmal etwa 20 % der km als Falschangabe dazu. Ob der zuständige Sachbearbeiter die Bewertung dann noch
Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
... von der Tagesform ...
abhängig machen kann?

Ich bedanke mich für die ausführlichen Stellungnahmen. C.
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  #15 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 07:49
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Für die Fahrt zum Arbeitsplatz ist im Regelfall der kürzeste Weg zu wählen. Sollte aber ein anderer Weg offensichtlich verkehrsgünstiger und schneller sein, kann dieser gewählt werden.

Natürlich muss immer der tatsächlich gewählte Weg angegeben werden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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