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Verfehlung eines Beamten?

Dies ist eine Diskussion zu Verfehlung eines Beamten? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 19:47
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Verfehlung eines Beamten?

Theoretischer Fall mit steuerrechtlichem Aspekt:

Ein Beamter kauft über seinen Arbeitgeber eine Jahresfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel und muss dafür monatlich einen Abschlagsbetrag von seinem Gehalt abziehen lassen.

In der Steuererklärung gibt der Beamte an, mit dem Kfz soundsoviele km zur Arbeit gefahren zu sein, so dass das geltend gemachte Kilometergeld die Kosten der Jahresfahrkarte und die Werbungskostenpauschale um etwa 500 € übersteigen.

  • Was macht die Finanzbehörde, wenn sie dies erfährt?
  • Wenn sein Arbeitgeber davon erfährt, mit welchen disziplinarischen Konsequenzen hat der Beamte dann zu rechnen?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 09:11
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Zitat von campesino Beitrag anzeigen
Theoretischer Fall mit steuerrechtlichem Aspekt:

Ein Beamter kauft über seinen Arbeitgeber eine Jahresfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel und muss dafür monatlich einen Abschlagsbetrag von seinem Gehalt abziehen lassen.

In der Steuererklärung gibt der Beamte an, mit dem Kfz soundsoviele km zur Arbeit gefahren zu sein, so dass das geltend gemachte Kilometergeld die Kosten der Jahresfahrkarte und die Werbungskostenpauschale um etwa 500 € übersteigen.


  • Was macht die Finanzbehörde, wenn sie dies erfährt?
  • Wenn sein Arbeitgeber davon erfährt, mit welchen disziplinarischen Konsequenzen hat der Beamte dann zu rechnen?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Leistet der AG zu den Fahrtkosten einen steuerfreien Zuschuss oder erfolgt die Abrechnung der Jahresfahrkarte lediglich aus organisatorischen Gründen über den AG? Führt der AG von sich aus einen Lohnsteuerjahresausgleich durch bei dem die Fahrtkosten als Werbunngskosten berücksichtigt werden?
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 09:31
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Ich gehe davon aus, dass die Kosten für die Fahrkarte dem Beamten in voller Höhe vom Nettogehalt belastet werden.

Zitat:
Was macht die Finanzbehörde, wenn sie dies erfährt?
Nichts, da dem Beamten die Entfernungspauschale in gleicher Höhe auch dann zusteht, wenn er öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Nur wenn die Entfernungspauschale 4.500€ pro Jahr übersteigt, kann es anders aussehen.

Zitat:
Wenn sein Arbeitgeber davon erfährt, mit welchen disziplinarischen Konsequenzen hat der Beamte dann zu rechnen?
Mit keinen, da der Beamte sich durch die Falschangabe keine Vorteile verschafft hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 09:41
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass die Kosten für die Fahrkarte dem Beamten in voller Höhe vom Nettogehalt belastet werden..
Eben das wollte ich vom TE geklärt haben.

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Nichts, da dem Beamten die Entfernungspauschale in gleicher Höhe auch dann zusteht, wenn er öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Nur wenn die Entfernungspauschale 4.500€ pro Jahr übersteigt, kann es anders aussehen.
Richtig, die Entfernungspauschale von EUR 0,30 je Kilometer ist die "Norm" für die Berechnung der ansetzbaren Werbungskosten. Entstanden höhere Kosten, sind diese zu belegen. Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel sind bis zu EUR 4.500/Jahr ohne Beleg absetzbar.



Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Mit keinen, da der Beamte sich durch die Falschangabe keine Vorteile verschafft hat.
Wobei es sich um keine "Falschangabe" handelt. Der Steuerpflichtige ist in der Wahl der genutzten Verkehrsmittel frei - er kann auch zu Fuß gehen. Das ist ja das Wesen einer "Pauschale".

Problematisch wird es, wie bereits ausgeführt, wenn der AN irgendwelche steuerfreien Zuschüsse seitens des AG bekommt und diese "vergisst".
__________________
Gruß

Klaus
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  #5 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 10:21
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Problematisch wird es, wie bereits ausgeführt, wenn der AN irgendwelche steuerfreien Zuschüsse seitens des AG bekommt und diese "vergisst".
Die müssen aber vom AG auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden, so dass das Finanzamt über diesen Weg Kenntnis erhält und dann für den Fall des "Vergessens" vom Finanzamt automatisch nachgetragen werden.

Der einzige problematische Fall ist daher eine sehr lange Fahrtstrecke, die zu einer Entfernungspauschale über 4.500€ führt. In so einem Fall verlangt das Finanzamt aber typischerweise einen Nachweis dafür, dass die Strecke tatsächlich täglich mit dem eigenen Auto zurückgelegt wurde.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 12:28
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Leistet der AG zu den Fahrtkosten einen steuerfreien Zuschuss oder erfolgt die Abrechnung der Jahresfahrkarte lediglich aus organisatorischen Gründen über den AG? Führt der AG von sich aus einen Lohnsteuerjahresausgleich durch bei dem die Fahrtkosten als Werbunngskosten berücksichtigt werden?
Ist wohl eine Mischung: Durch den Bezug über den Dienstherrn ist die Jahreskarte billiger als wenn sie ein Privatmensch kaufen würde. Außerdem muss die Fahrkarte nicht sofort in voller Höhe bezahlt werden, sondern wird monatlich abgestottert. Die Höhe des geldwerten Vorteils dürfte bei 10 % liegen. Es handelt sich nicht unbedingt um einen direkten Zuschuß des AGs, der ausgewiesen ist

Die beamtete Person muss eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Nichts, da dem Beamten die Entfernungspauschale in gleicher Höhe auch dann zusteht, wenn er öffentliche Verkehrsmittel benutzt.
Gilt das nur für Beamte oder auch für Normalsterbliche?

Nochmals: Die Sache sieht so aus:
Werbungskostenpauschale 920 €
Summe Abzüge für Jahresticket: 1.000 €
angeblich gefahrene Kilometer in €: 1.450 €
tatsächliche WK bei einfach 17 km x 225 Tage x 0,3 €/km: 1.147,50 €
Die andere Meinung:
Zitat:
Zitat von potatoefritz Beitrag anzeigen
Grundsätzlich handelt es sich um Steuerhinterziehung, da der Finanzbehörde (§ 6 AO) unrichtige Angaben über steuererhebliche Tatsachen gemacht wurden (§ 370 AO).
... ist damit unerheblich?

Danke für die Hinweise!
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  #7 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 13:28
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Zitat von campesino
Durch den Bezug über den Dienstherrn ist die Jahreskarte billiger als wenn sie ein Privatmensch kaufen würde.
Weil der AG dann einen Großkundenrabatt erhält.

Zitat:
Zitat von campesino
Zitat:
Zitat von hambre
Nichts, da dem Beamten die Entfernungspauschale in gleicher Höhe auch dann zusteht, wenn er öffentliche Verkehrsmittel benutzt.
Gilt das nur für Beamte oder auch für Normalsterbliche?
Das gilt für alle Steuerzahler.

Zitat:
Zitat von campesino
Nochmals: Die Sache sieht so aus:
Werbungskostenpauschale 920 €
Summe Abzüge für Jahresticket: 1.000 €
angeblich gefahrene Kilometer in €: 1.450 €
tatsächliche WK bei einfach 17 km x 225 Tage x 0,3 €/km: 1.147,50 €
Richtig und zwar unabhängig vom verwendeteten Verkehsmittel.

Zitat:
Zitat von campesino
Zitat:
Zitat von potatoefritz
Grundsätzlich handelt es sich um Steuerhinterziehung, da der Finanzbehörde (§ 6 AO) unrichtige Angaben über steuererhebliche Tatsachen gemacht wurden (§ 370 AO).
... ist damit unerheblich?
So ist es. Die Angabe des Verkehrsmittels ist in dieem Fall unerheblich.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 20:19
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Themenstarter hatte ja bereits nachgerechnet, sogar mit vielen Arbeitstagen:
Zitat:
Zitat von campesino
angeblich gefahrene Kilometer in €: 1.450 €
tatsächliche Werbungskosten bei einfach 17 km x 225 Tage x 0,3 €/km: lediglich 1.147,50 €
Nach Eingabe mit Routenplaner ergibt sich zwischen angeblichen und tatsächlichen Werbungskosten für Entfernung Wohnung-Arbeitsplatz noch eine Differenz von 300 €, das sind also ca. 20 % mehr.

Nur nochmals zur Sicherheit: Sie sehen das weiterhin als kein Problem an und bleiben dabei:

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Der einzige problematische Fall ist daher eine sehr lange Fahrtstrecke ...
Letzte Frage: Wie dehnbar sind denn die Entfernungskilometer neuerdings? Ich kenne noch die Regelung, dass nur die kürzeste Strecke anerkannt wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 00:03
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Zitat von campesino Beitrag anzeigen
Themenstarter hatte ja bereits nachgerechnet, sogar mit vielen Arbeitstagen:

Nach Eingabe mit Routenplaner ergibt sich zwischen angeblichen und tatsächlichen Werbungskosten für Entfernung Wohnung-Arbeitsplatz noch eine Differenz von 300 €, das sind also ca. 20 % mehr.

Nur nochmals zur Sicherheit: Sie sehen das weiterhin als kein Problem an und bleiben dabei:

Letzte Frage: Wie dehnbar sind denn die Entfernungskilometer neuerdings? Ich kenne noch die Regelung, dass nur die kürzeste Strecke anerkannt wird.
Sorry, dass der Beamte mehr KM angegeben hat als die Fahrtstrecke tatsächlich beträgt, war bis jetzt kein Thema und stellt den Sachverhalt völlig auf den Kopf.

Im Eingangsposting fragte der TE, ob sich der Beamte irgendwelcher Vergehen schuldig gemacht haben könnte, da er statt der Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel die Pendlerpauschale von 0,30 Euro je km angegeben habe.

Jetzt wird ein völlig anderer Sachverhalt nachgeschoben. Merci, für mich ist die Diskussion beendet. Ver...schen kann ich mich selber.
__________________
Gruß

Klaus
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  #10 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 12:00
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AW: Verfehlung eines Beamten?

Zitat:
Nur nochmals zur Sicherheit: Sie sehen das weiterhin als kein Problem an und bleiben dabei:
Diese Aussage von mir bezog sich alleine auf die Angabe des benutzten Verkehrsmittels. Die Differenz zwischen den angeblich gefahrenen Kilometern und den tatsächlichen Kilometern hatte ich übersehen.

Wenn die Länge des Arbeitsweges oder die Zahl der Arbeitstage falsch angegeben wurde, dann sieht es anders aus.

Wie das Finanzamt darauf reagiert, hängt auch von der Tagesform des zuständigen Sachbearbeiter ab. Im einfachsten Fall werden die Steuerbescheide einfach nur korrigiert. Es kann aber auch sein, dass ein verfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet wird.
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beamte, disziplinarrecht, steuerhinterziehung

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