Dies ist eine Diskussion zu Verfehlung eines Beamten? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Verfehlung eines Beamten? Ein Beamter kauft über seinen Arbeitgeber eine Jahresfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel und muss dafür monatlich einen Abschlagsbetrag von seinem Gehalt abziehen lassen. In der Steuererklärung gibt der Beamte an, mit dem Kfz soundsoviele km zur Arbeit gefahren zu sein, so dass das geltend gemachte Kilometergeld die Kosten der Jahresfahrkarte und die Werbungskostenpauschale um etwa 500 € übersteigen.
Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank für eure Einschätzungen. |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Ich gehe davon aus, dass die Kosten für die Fahrkarte dem Beamten in voller Höhe vom Nettogehalt belastet werden. Zitat:
Zitat:
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Problematisch wird es, wie bereits ausgeführt, wenn der AN irgendwelche steuerfreien Zuschüsse seitens des AG bekommt und diese "vergisst".
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
Der einzige problematische Fall ist daher eine sehr lange Fahrtstrecke, die zu einer Entfernungspauschale über 4.500€ führt. In so einem Fall verlangt das Finanzamt aber typischerweise einen Nachweis dafür, dass die Strecke tatsächlich täglich mit dem eigenen Auto zurückgelegt wurde. |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
Die beamtete Person muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Zitat:
Nochmals: Die Sache sieht so aus: Werbungskostenpauschale 920 € Summe Abzüge für Jahresticket: 1.000 € angeblich gefahrene Kilometer in €: 1.450 € tatsächliche WK bei einfach 17 km x 225 Tage x 0,3 €/km: 1.147,50 € Die andere Meinung: Zitat:
Danke für die Hinweise! |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
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Zitat:
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Themenstarter hatte ja bereits nachgerechnet, sogar mit vielen Arbeitstagen: Zitat:
Nur nochmals zur Sicherheit: Sie sehen das weiterhin als kein Problem an und bleiben dabei: Letzte Frage: Wie dehnbar sind denn die Entfernungskilometer neuerdings? Ich kenne noch die Regelung, dass nur die kürzeste Strecke anerkannt wird. |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
Im Eingangsposting fragte der TE, ob sich der Beamte irgendwelcher Vergehen schuldig gemacht haben könnte, da er statt der Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel die Pendlerpauschale von 0,30 Euro je km angegeben habe. Jetzt wird ein völlig anderer Sachverhalt nachgeschoben. Merci, für mich ist die Diskussion beendet. Ver...schen kann ich mich selber.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Verfehlung eines Beamten? Zitat:
Wenn die Länge des Arbeitsweges oder die Zahl der Arbeitstage falsch angegeben wurde, dann sieht es anders aus. Wie das Finanzamt darauf reagiert, hängt auch von der Tagesform des zuständigen Sachbearbeiter ab. Im einfachsten Fall werden die Steuerbescheide einfach nur korrigiert. Es kann aber auch sein, dass ein verfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet wird. |
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| Stichworte |
| beamte, disziplinarrecht, steuerhinterziehung |
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