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Verbindlichkeit der EInstellungszusage

Dies ist eine Diskussion zu Verbindlichkeit der EInstellungszusage innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 05.12.2009, 12:59
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Verbindlichkeit der EInstellungszusage

Hallo zusammen,

also folgendes Problem: X hat sich bei verschiedenen Behörden für eine Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst beworben. Nun hat er eine Einstellungszusage von Behörde Y erhalten, und soll nun innerhalb von 2 Wochen eine unterschriebene Erklärung zurück senden, die beinhaltet, dass er bereit ist, die besagte Ausbildungsstelle anzunehmen. X stellt sich die Arbeit bei Y zwar sehr interessant vor, und ist auch gerne bereit, die besagte Stelle anzunehmen - jedoch sind da noch einige andere laufende Bewerbungsverfahren bei Behörden, die X deutlich mehr zusagen würden.

Nun meine Frage: Was würde passieren, wenn X unterschreibt und es sich im Nachhinein anders überlegt? Müsste er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Dabei ist klar, dass das nicht unbedingt die feinste Art ist, es geht hier wirklich nur um die rechtlichen Folgen.

Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Mühen :-)

Gruß,

moke
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Alt 07.12.2009, 07:56
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AW: Verbindlichkeit der EInstellungszusage

Zitat:
Zitat von moke
Hallo zusammen,

also folgendes Problem: X hat sich bei verschiedenen Behörden für eine Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst beworben. Nun hat er eine Einstellungszusage von Behörde Y erhalten, und soll nun innerhalb von 2 Wochen eine unterschriebene Erklärung zurück senden, die beinhaltet, dass er bereit ist, die besagte Ausbildungsstelle anzunehmen. X stellt sich die Arbeit bei Y zwar sehr interessant vor, und ist auch gerne bereit, die besagte Stelle anzunehmen - jedoch sind da noch einige andere laufende Bewerbungsverfahren bei Behörden, die X deutlich mehr zusagen würden.

Nun meine Frage: Was würde passieren, wenn X unterschreibt und es sich im Nachhinein anders überlegt? Müsste er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Dabei ist klar, dass das nicht unbedingt die feinste Art ist, es geht hier wirklich nur um die rechtlichen Folgen.

Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Mühen :-)

Gruß,

moke
Es ist davon auszugehen, dass keine rechtlichen Konsequenzen folgen. Im Normalfall gibt es eine sog. "Nachrückerliste", die in solchen Fällen abgearbeitet wird.
So ist es jedenfalls bei uns!
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