Dies ist eine Diskussion zu Verbeamtung trotz anstehender Zahnbehandlung? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Verbeamtung trotz anstehender Zahnbehandlung? ich bitte um Einschätzung folgender Situation. Eine Person A soll in kürz vom Angestelltenverhältnis in das Beamtenverhältnis wechseln. Bei der amtsärztlichen Untersuchung kommt eine in Kürze anstehende Zahnarztbehandlung zur sprache. Bei der anstehenden Behandlung ist mit erheblichen anfallenen Kosten zu rechnen. Auf dieser Grundlage, wird eine Verbeamtung von Person A nicht unterstützt. Begründung ist, dass im Falle einer Verbeamtung der Anspruch auf Beihilfe besteht. Entsprechend soll die Behandlung vor der Verbeamtung abgeschlossen sein. Die Behandlung wird sich aus verschiedenen Gründen jedoch über mehrere Monate hinziehen. Frage: Hat Person A eine Möglichkeit schon vor Abschluß der Behandlung verbeamtet zu werden. Hier spiel die Frage hinein, ab wann der Anspruch auf Beihilfe besteht. Bzw. besteht auch Anspruch auf Beihilfe für eine vor der Verbeamtung begonnene Behandlung. Angenommen der Heilungs- und Kostenplan wurde schon vor der Verbeamtung aufgestellt und mit der Krankenkasse abgestimmt die Verbeamtung würde dananch erfolgen und die Behandlung teiweise vor der Verbeamtung und teilweise nach der Verbeamtung erfolgen. Würde dann Anspruch auf Beihilfe bestehen? Wenn dem nicht so wäre, könnte Person A damit erfolg haben, den Heilungs und Kostenplan beim Amtsartz vorzulegen mit der Begründung da für die vor der Verbeamtung begonnene Behandlung keine Beihilfe zusteht, steht einer Verbeamtung sofort nichts mehr im Wege? Ich hoffe der Hintergrund meiner Frage wird deutlich. Ist in diesem Fall irgendwie nicht so leicht zu formulieren. Grüßle, Andrea |
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