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Verbeamtung Schwerbehindeter nach LVO NRW alt-neu

Dies ist eine Diskussion zu Verbeamtung Schwerbehindeter nach LVO NRW alt-neu innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 23.03.2009, 20:58
Boardneuling
 
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Verbeamtung Schwerbehindeter nach LVO NRW alt-neu

Liebe Forumsmitglieder,

Es ist ein trockenes Thema aber ich bräuchte Eure Hilfe.

Ich habe mal zwei Fragen:

Angenommen eine Person wollte sich in Kürze verbeamten lassen, hierzu einige Daten im Telegrammstil:

- Alter 37 Jahre
-beschäftgt seit 1999 beim Land NRW, gehobener Dienst in E11, Dipl.Ing (FH)
-schwerbehindert GdB 50 % seit Okt. 2006
-Antrag auf Übernahme ins Beamtenverhältnis im Februar 2009 gestellt
- Umwidmung seiner Stelle sei bereits erfolgt (A10)
-Amtsärztliche Untersuchung sei vom Arbeitgeber bereits angeordnet worden
-Pol. Führungszeugnis sei auf Weisung des Arbeitgebers beantragt worden

-Nach der jetzt wohl noch gültigen LVO NRW (§6 Abs.1 Satz 6) Altersgrenze für Verbeamtung für alle Schwerbehinderte : 43 Jahre
-nach der sog. technischen Novelle, soll wohl am 01.04.2009 in Kraft gesetzt werden : Altersgrenze von 43 Jahren nur noch für Schwerbehinderte, die vor Eintritt in den öffentlichen Dienst schwerbehindert waren (würde die o.a. Person dann herausfallen)

Jetzt meine Fragen:

1.) Welche Regelung würde auf den o.a. Fall zutreffen? Käme für die Beispielperson noch eine Verbeamtung in Frage, denn die Ernennung (zunächst auf Probe) wäre vors. im Juni / Juli 2009?
2.) Wie lange wäre die zu erwartende Probezeit für ihn?


Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für Eure Hilfe! Würde mich wirklich sehr über eine Antwort von Euch freuen!!

Liebe Grüße
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