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Verbeamtung mit nicht-progredienter Nierenerkrankung

Dies ist eine Diskussion zu Verbeamtung mit nicht-progredienter Nierenerkrankung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 22:07
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Verbeamtung mit nicht-progredienter Nierenerkrankung

Angenommen jemand muss zur amtsärztlichen Untersuchung und legt dem Amtsarzt / der Amtsärztin ein Attest seines Facharztes vor, in dem eine Nierenerkrankung, die den Anwärter in keiner Weise einschränkt, als nicht-progredient eingestuft wird (andere Fachärzte stimmen dem Attest zu). Es kommt aber zu einer Nicht-Verbeamtung des Anwärters, weil der Amtsarzt / die Amtsärztin dem Facharztattest keine besondere Bedeutung zumisst. Ist eine Klage gegen den Beschluss zur Nicht-Verbeamtung sinnvoll? Wie hoch wäre die Chance für den Anwärter (oder auch die Anwärterin) doch noch verbeamtet zu werden?

Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung des Amtsarztes / der Amtsärztin getroffen? Gibt es eine einheitliche Grundlage, also eine Leitlinie bzw. einen Leitfaden? Wie sähe dieser für Nordrhein-Westfalen aus?

Grüße und Danke im Voraus für die Beschäftigung mit diesem fiktiven Fall.
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Alt 24.01.2011, 07:46
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AW: Verbeamtung mit nicht-progredienter Nierenerkrankung

Zitat:
Zitat von Danny666 Beitrag anzeigen
Angenommen jemand muss zur amtsärztlichen Untersuchung und legt dem Amtsarzt / der Amtsärztin ein Attest seines Facharztes vor, in dem eine Nierenerkrankung, die den Anwärter in keiner Weise einschränkt, als nicht-progredient eingestuft wird (andere Fachärzte stimmen dem Attest zu). Es kommt aber zu einer Nicht-Verbeamtung des Anwärters, weil der Amtsarzt / die Amtsärztin dem Facharztattest keine besondere Bedeutung zumisst. Ist eine Klage gegen den Beschluss zur Nicht-Verbeamtung sinnvoll? Wie hoch wäre die Chance für den Anwärter (oder auch die Anwärterin) doch noch verbeamtet zu werden?

Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung des Amtsarztes / der Amtsärztin getroffen? Gibt es eine einheitliche Grundlage, also eine Leitlinie bzw. einen Leitfaden? Wie sähe dieser für Nordrhein-Westfalen aus?

Grüße und Danke im Voraus für die Beschäftigung mit diesem fiktiven Fall.

Der Amtsarzt trifft seine Entscheidung nicht nur nach dem Ist-Zustand sondern auch perspektivisch. Der Dienstherr will nach Möglichkeit ausschließen, dass er sich einen "Dauerkranken" einkauft. Die Tatsache, dass momentan keine Einschränkungen vorliegen, ist bei dem Votum daher unerheblich.
Da der Amtsarzt aber nicht entscheidungsbefugt ist, könnte sich die Dienststelle über das Votum hinwegsetzen, was sie aber im Normalfall nicht tut.
Einen Katalog bzw. eine Leitlinie für derartige Entscheidungen ist mir nicht bekannt.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 08:30
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AW: Verbeamtung mit nicht-progredienter Nierenerkrankung

Das heißt, man müsste sich gegen den Bescheid mit Rechtsmitteln wehren und in der Folge Gutachten einreichen, die belegen, dass die Dienstfähigkeit auch in der Zukunft nicht reduziert ist?

TE, um welche Nierenerkrankung würde es denn gehen?
__________________
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Alt 24.01.2011, 12:51
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AW: Verbeamtung mit nicht-progredienter Nierenerkrankung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das heißt, man müsste sich gegen den Bescheid mit Rechtsmitteln wehren und in der Folge Gutachten einreichen, die belegen, dass die Dienstfähigkeit auch in der Zukunft nicht reduziert ist?

TE, um welche Nierenerkrankung würde es denn gehen?
Wer sollte eine derartige Prognose stellen?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 13:03
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AW: Verbeamtung mit nicht-progredienter Nierenerkrankung

Zitat:
Zitat von crissie Beitrag anzeigen
Wer sollte eine derartige Prognose stellen?
Na der Amtsarzt hat sich das ja auch zugetraut, und sein Urteil muss nicht unbedingt unanfechtbar sein.
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amtsarzt, attest, facharzt, nierenerkrankung, verbeamtung

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