Dies ist eine Diskussion zu Verbeamtung ehemaliger Zeitsoldaten -> amtsärztliche Untersuchung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| mal angenommen ein ehemaliger Zeitsoldat (DZE ca. vor 2 Jahren), der aus dem Dienstverhältnis bereits ausgeschieden ist, möchte verbeamtet werden. Dazu muss er zur amtsärztlichen Untersuchung. Welche Befugnisse hat der Amtsarzt in diesem Fall? Darf er die G-Akte anfordern? Muss er diese anfordern? Darf die Bundeswehr die G-Akte ohne das Einverständnis des Betroffenen herausgeben? Spielen für die amtsärztliche Untersuchung irgendwelche Befunde, sei es bei der Bundeswehr oder beim Hausarzt eine Rolle? Mit freundlichen Grüßen Danke für jede Antwort! |
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