Dies ist eine Diskussion zu Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27 innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27 Ich habe Fragen zu folgendem fiktiven Fall: Mal angenommen, Beamtin P hat mit Wirkung vom 01.04. nach einer Probezeit von 2,5 Jahren ihre Anstellung erhalten, die Probezeit wurde also erfolgreich absolviert. Die gesundheitliche Eignung der P wurde durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt. Bis zu ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit hat P noch zwei Jahre Zeit. Mit Wirkung vom 01.04. gab es aber Änderungen im Beamtenrecht, u.a. die Dauer der Probezeit, Wegfall der Verbeamtung auf Lebenszeit mit 27 Jahren. 1. Da die Probezeit erfolgreich abgeleistet wurde: Kann jetzt schon eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen? 2. Oder gilt hier die neue Probezeit von 3 Jahren, d.h. P müsste noch ein paar Monate auf ihr BaL warten? 3. Wie lange hat das Gutachten des Amtsarztes Bestand? Müsste vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nochmals ein Gutachten erstellt werden oder ist das ca. zwei Monate alte Gutachten weiterhin gültig? Für viele hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. Katzenfan |
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| AW: Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27 Zitat:
Die neue Laufbahnbahnverordnung ist am 12.02. in Kraft getreten. Die Möglichkeit der Lebenszeitverbeamtung vor dem 27. Lebensjahr gilt nur für Beamte, die nach Inkrafttreten eingestellt wurden. |
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| AW: Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27 Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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