Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27

Dies ist eine Diskussion zu Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27 innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 12:03
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 13
Keine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Katzenfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27

Hallo zusammen!

Ich habe Fragen zu folgendem fiktiven Fall:

Mal angenommen, Beamtin P hat mit Wirkung vom 01.04. nach einer Probezeit von 2,5 Jahren ihre Anstellung erhalten, die Probezeit wurde also erfolgreich absolviert. Die gesundheitliche Eignung der P wurde durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt. Bis zu ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit hat P noch zwei Jahre Zeit.

Mit Wirkung vom 01.04. gab es aber Änderungen im Beamtenrecht, u.a. die Dauer der Probezeit, Wegfall der Verbeamtung auf Lebenszeit mit 27 Jahren.

1. Da die Probezeit erfolgreich abgeleistet wurde: Kann jetzt schon eine
Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen?

2. Oder gilt hier die neue Probezeit von 3 Jahren, d.h. P müsste noch ein paar
Monate auf ihr BaL warten?

3. Wie lange hat das Gutachten des Amtsarztes Bestand? Müsste vor der
Verbeamtung auf Lebenszeit nochmals ein Gutachten erstellt werden oder ist das
ca. zwei Monate alte Gutachten weiterhin gültig?

Für viele hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Katzenfan
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 13:56
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 374
100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)  
AW: Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27

Zitat:
Zitat von potatoefritz
1. Ja

2. Nein, wg. Bestandsschutz.

3. Die gesundheitliche Eignung wir nicht noch einmal überprüft.
Antwort 1 ist falsch (wenn es um Bundesbeamte geht).
Die neue Laufbahnbahnverordnung ist am 12.02. in Kraft getreten. Die Möglichkeit der Lebenszeitverbeamtung vor dem 27. Lebensjahr gilt nur für Beamte, die nach Inkrafttreten eingestellt wurden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 14:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27

Zitat:
Zitat von potatoefritz
3. Die gesundheitliche Eignung wir nicht noch einmal überprüft.
Guten Appetit!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit Beamtenrecht 13.07.2009 19:12
Verbeamtung auf Lebenszeit trotz Abordnung? Beamtenrecht 14.04.2009 09:30
Nichtannahme der Verbeamtung auf Lebenszeit Beamtenrecht 19.11.2007 02:45
Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszeit Beamtenrecht 03.03.2007 19:55





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN