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Verbeamtung auf Lebenszeit trotz Abordnung?

Dies ist eine Diskussion zu Verbeamtung auf Lebenszeit trotz Abordnung? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 24.03.2009, 00:23
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Verbeamtung auf Lebenszeit trotz Abordnung?

Hallo,

in unserem Kollegium stellt sich die Frage, ob jemand im Beamtenverhältnis auf Probe (also z.B. ein Realschullehrer z.A.) auch dann nach Ablauf der in der Laufbahnverordnung des Landes RLP vorgesehenen Zeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen wird, wenn er nach einem Jahr Dienst in der Schule für 2-3 Jahre an eine Universität abgeordnet wird?

Danke für die Meinungen,

PL
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Alt 13.04.2009, 20:35
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AW: Verbeamtung auf Lebenszeit trotz Abordnung?

Also wenn ich mir § 6 Absatz 3 iVm § 7 Absatz 1 Nr. 1 LBG angucke, dürfte es da meiner Meinung nach keine Probleme geben! Auch § 11 LBG spricht dem nicht entgegen!
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 07:03
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AW: Verbeamtung auf Lebenszeit trotz Abordnung?

Abordnung:
"Gemeint ist hiermit die vorübergehende Zuweisung einer der im bisherigen Amt des betroffenen Beamten vergleichbaren Tätigkeit. Die Abordnung kann innerhalb derselben Dienststelle oder an einen anderen Dienstherren erfolgen. Die Zugehörigkeit des Beamten zur bisherigen Stammdienststelle bleibt unverändert Gesetzliche Regelungen finden sich beispielsweise in § 17 BRRG und § 27 BBG. Hiernach bedarf es bezüglich der Abordnung eines dienstlichen Bedürfnisses. Ein Antrag des Beamten auf Abordnung ist hingegen nicht erforderlich. Typische Abordnungsgründe sind die Erprobung für ein anderes Amt, die Fortbildung auf Lehrgängen und die Vorbereitung einer Versetzung oder Beförderung.
Die Abordnung führt dazu, dass der Beamte zwei Dienstvorgesetzte hat. Bezüglich der Er*teilung von dienstlichen Weisungen, der Dienstbefreiung und der Urlaubserteilung ist nun*mehr der Dienstvorgesetzte der neuen Beschäftigungsbehörde zuständig. Maßnahmen die das statusrechtliche Amt des Beamten betreffen, z. B. die Beförderung, bleiben dem Dienst*vorgesetzten der Stammdienststelle vorbehalten."

Wie kommt ihr darauf, dass eine Abordnung Auswirkung auf die Verbeamtung hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 09:30
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AW: Verbeamtung auf Lebenszeit trotz Abordnung?

Hi und danke für die guten Antworten.

Wir dachten, dass die Probezeit ja die Eignung innerhalb des Aufgabenbereiches zeigen soll, in dem man später arbeiten soll. Während einer Abordnung an eine Universität ist es ja dem Dienstvorgesetzten der Stammdienststelle nicht möglich diese zu beurteilen, oder?
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