Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Urlaubsregelung

Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsregelung innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 07:08
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 120
Keine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Urlaubsregelung

Auf einer Dienststellte, die normalerweise mit 7 Mitarbeitern besetzt ist, sind seit längerem nur 6 (dauerhafter Personalmangel). Aus diesem Grund und da kein Ersatz von außerhalb kommen kann (Fehlende, z.b. Kranke müssen sofort ersetzt werden) bestimmt der Dienstherr, dass im Sommer (vom 01.05. bis 30.09.) nur jeweils einer in Urlaub gehen darf.
Jeder hat 30 bzw. 31 Tage Urlaub im Jahr, dazu kommen 4 bzw. 5 Tage Zusatzurlaub für Schichtdienst. Das ergibt 7 Wochen Urlaub (wenn man Feiertage dazu zählt sogar 8 Wochen).
Die Haupturlaubszeit (Mai-September) hat 20 Wochen. Somit kann jeder Mitarbeiter höchstens 3 Wochen im Sommer Urlaub nehmen. Das heißt, über die Hälfte des Urlaubs muss außerhalb der eigentlichen Urlaubszeit genommen werden.
Ist das zulässig bzw. zumutbar?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 11:25
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 186
100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)  
AW: Urlaubsregelung

Denke schon dass das zulässig ist...gem. § 2 I ErholungsurlaubsVO ist bei der EU-Gewährung die "Ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte zu gewährleisten"...desweiteren steht im Absatz II, dass "der Urlaub geteilt werden kann, soweit dadurch der Urlaubszweck nicht gefährdet wird"...es gibt dazu die Rechtssprechung, dass man Anspruch/ Verpflichtung zu 2 Wochen am Stück hat...aber Frag mich jetzt nicht nach dem Urteil.
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Urlaubsregelung Arbeitsrecht 20.04.2009 22:19
Urlaubsregelung Arbeitsrecht 18.02.2009 12:44
Urlaubsregelung Arbeitsrecht 09.07.2008 11:34
Urlaubsregelung Arbeitsrecht 30.03.2007 12:45
Urlaubsregelung Arbeitsrecht 22.01.2007 12:30





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN