Dies ist eine Diskussion zu Urkunde zu spät überreicht innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Urkunde zu spät überreicht mal angenommen ein Schuldirektor überreicht eine Ernennungsurkunde später als von der Behörde vorgesehen (sagen wir mal, mit etwa einer Woche Verzögerung, etwa weil da gerade eine Konferenz angesetzt ist). Mal angenommen der Betroffene hätte vorher beim Direktor angefragt und hätte dabei vor Zeugen versichert bekommen, dass durch diese Vorgehensweise die Verbeamtung selbstverständlich trotzdem zum ursprünglich vorgesehenen Termin erfolgt ("mit Wirkung zum..."). Mal angenommen die Behörde akzeptiert (gemäß geltendem Recht) die Verbeamtung erst zum Zeitpunkt der Aushändigung der Urkunde. Dann hätte ja dieser Direktor Mist gebaut, weil er die Aushändigung der Urkunde verzögert hat und damit (unbewusst) auch den Termin der Verbeamtung. Wer sollte / müsste Eurer Meinung nach für die entstehenden Kosten ... sagen wir mal 100-200 Euro ... (Lohnausfall (Differenz zum Angestelltenvertrag), nochmaliges Nachversichern in der KV,...) aufkommen? Oder ist eine "Rückdatierung" in so einem Fall möglich, weil dieser imaginäre Direktor es "verpeilt" hätte, die Urkunde rechtzeitig zu überreichen? Das wäre toll, denn es würde dem Betroffenen Geld und der Welt unnötigen (vom Betroffenen auszufüllenden) Papiermüll ersparen. Vielen Dank für Eure Meinungen, boogie |
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| AW: Urkunde zu spät überreicht Zitat:
Für die Besoldung ist nicht das Datum der Aushändigung sondern der Planstelleneinweisung maßgeblich. Bei Bundesbeamten erfolgt die PLanstelleneinweisung immer zum ersten des Monats, in dem die Urkunde ausgehändigt wurde; ob am 02. oder 28. Es entsteht somit kein finanzieller Schaden. Wenn sich die verspätete Aushändigung aber in den nächsten Monat verzögert, sieht es anders aus. Ich glaube aber nicht, dass dem rechtlich beizukommen ist. |
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| AW: Urkunde zu spät überreicht Zitat:
Zitat:
Er erhält aufgrund oben erwähnten fiktiven Vorfalls aber die Urkunde erst eine Woche später, soll also laut Behörde für die fehlenden Tage nochmals als Angestellter mit Vertrag angestellt werden. Die Beamtenbesoldung soll erst mit dem *Tag* der Urkundenüberreichung beginnen (Land RLP). Zitat:
Zitat:
Vielen Dank für Deine Antwort boogie |
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