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Unterkunftsstellung bei Abordnung ?

Dies ist eine Diskussion zu Unterkunftsstellung bei Abordnung ? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 20:32
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Unterkunftsstellung bei Abordnung ?

Muss der Dienstherr den Bundesbeamten bei einer Abordnung eine Unterkunft stellen oder kann er den Beamten dazu verpflichten sich selbst eine Unterkunft zu suchen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 21:04
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AW: Unterkunftsstellung bei Abordnung ?

Ja, er kann er, müsstest du in den Verwaltungsvorschriften zum BRKG finden!
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 21:12
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AW: Unterkunftsstellung bei Abordnung ?

weißt du auch wo ich die online finde ?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 22:08
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AW: Unterkunftsstellung bei Abordnung ?

hab sie gefunden, finde aber nix darin über die unterkunftsstellung :-(
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  #5 (permalink)  
Alt 24.12.2009, 14:42
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AW: Unterkunftsstellung bei Abordnung ?

Zitat:
Zitat von Zölli
hab sie gefunden, finde aber nix darin über die unterkunftsstellung :-(
Wenn man bei Google die Begriffe BRKG und Unterkunft eingibt, findet man ein Merkblatt des Bundesamtes für Zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.
Da steht alles drin.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.12.2009, 20:19
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AW: Unterkunftsstellung bei Abordnung ?

hmmmm. hab nun alles durchgesucht aber irgendwie finde ich nichts. Da steht nirgends etwas ob der Dienstherr die Unterkunft stellen muss oder ob er verlangen kann das man sich selbst eine suchen muss.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.12.2009, 21:42
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AW: Unterkunftsstellung bei Abordnung ?

Zitat:
Zitat von Zölli
hmmmm. hab nun alles durchgesucht aber irgendwie finde ich nichts. Da steht nirgends etwas ob der Dienstherr die Unterkunft stellen muss oder ob er verlangen kann das man sich selbst eine suchen muss.
Das steht auch so explizit nicht drin.
Es steht dort aber, in welcher Höhe welche Kosten erstattet werden, wenn keine amtliche Unterkunft bereit gestellt werden kann. Ein Muss zur Bereitstellung gibt es nicht. Man kann von einem Beamten verlangen, dass er sich selbst um derartige Dinge kümmert.
Außerdem gibt es an den neuen Dienstort bestimmt auch Ansprechpartner, die ihn in dieser Hinsicht beraten können.
Eigeninitiative ist auch bei Beamten ab und zu gefragt.
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