Dies ist eine Diskussion zu Unterkunft/Kosten bei längerfristiger Abordnung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Unterkunft/Kosten bei längerfristiger Abordnung Zeitraum von bekannt werden der Abordnung bis Dienstantritt ca. 2 Wochen. Der Dienst an der neuen Dienststelle umfasst hierbei auch Früh/Nachtschichten (Frühschicht z.b. von 06.00-12.00 Uhr ca. 7-8 Stunden Pause und anschließend Nachtschicht von 10 oder 12 Stunden.) Nun ist es ja unter den o.g. Bedingungen kaum oder sehr schwer für den einzelnen Beamten zwischen den Arbeitsschichten zum Schlafen/Ruhen heimzufahren. Allerdings soll keine Unterkunft von der Dienststelle gestellt werden, weil hierfür keine Gelder vorgesehen sind. Abgesehen von der kurzen "Vorlaufzeit" von nur 2 Wochen bis zur Abordnung, ist auch das Finden einer Unterkunft die maximal für 6 Monate angemietet wird in einer Studentenstadt wohl sehr problematisch. Für die Abordnungszeit sollen die betroffenen Trennungsgeld (ca. 12 Euro für verheiratete pro Tag erhalten) Wie wäre der o.g. Sachverhalt wohl zu beurteilen? Gruss Penta Geändert von penta (13.02.2010 um 18:07 Uhr). |
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| AW: Unterkunft/Kosten bei längerfristiger Abordnung Mal die Suchfunktion benutzen, unter "Unterkunftstellung bei Abordnung" müsstest du dazu was finden, oder du scrollst einfach auf der Themenseite n Stück runter!
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