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Umsetzung Formfehler?

Dies ist eine Diskussion zu Umsetzung Formfehler? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 15:06
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Umsetzung Formfehler?

Hallo,


Benoetige Informationen zur Umsetzung eines Beamten.

Wie laeuft sowas ab, welche Vorschriften sind einzuhalten (Personalrat, Schriftliche Mitteilung etc.)
Muss bei der Ankuendigung der Umsetzung schon ein Dienstposten genannt werden?

Kann es bei einer Umsetzung durch Fehlen von Beteiligung des Personalrats zu einem Formfehler kommen?

Die Informationen im Netz sind leider nicht sehr aussagekraeftig und beschaeftigen sich mehr mit der Abwehr der Umsetzung.

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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 18:47
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AW: Umsetzung Formfehler?

Zitat:
Zitat von santens
Hallo,


Benoetige Informationen zur Umsetzung eines Beamten.

Wie laeuft sowas ab, welche Vorschriften sind einzuhalten (Personalrat, Schriftliche Mitteilung etc.)
Muss bei der Ankuendigung der Umsetzung schon ein Dienstposten genannt werden?

Kann es bei einer Umsetzung durch Fehlen von Beteiligung des Personalrats zu einem Formfehler kommen?

Die Informationen im Netz sind leider nicht sehr aussagekraeftig und beschaeftigen sich mehr mit der Abwehr der Umsetzung.

Eine Umsetzung beinhaltet den Wechsel von einer Organisationseinheit zuanderen innerhalb der gleichen Dienststelle. Ist damit ein Ortswechsel verbunden, muss der PersRat zustimmen, ansonsten nur Kenntnisnahme.
Wegen Mangels der vorgeschriebenen Beteiligung ist die Maßnahme zwar nicht nichtig aber dennoch fehlerhaft , wobei eine fehlerhafte Beteiligung des Personalrates einer unterbliebenen Beteiligung gleich stehe. Die beamtenrechtliche Maßnahme ist auf fristgerechte Anfechtung durch den betroffenen Beamten aufzuheben.
Lt. Bundesverwaltungsgericht ist dieses aus Art. 20, Abs. 3 GG abzuleiten.
BVerwG, Urt. v. 9.12.1999 - 2 C 4.99 - ZBR 2000, S. 242ff.
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