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Übernahme in einer höheren Besoldungsgruppe im Rahmen einer Versetzung

Dies ist eine Diskussion zu Übernahme in einer höheren Besoldungsgruppe im Rahmen einer Versetzung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 18:36
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Übernahme in einer höheren Besoldungsgruppe im Rahmen einer Versetzung

Hallo beisamen,

habe folgende kurze Frage:

Ist es theoretisch möglich einen Beamten im Rahmen einer Versetzung (nach einer Abordung) von einem Dienstherrn zu einem anderen Dienstherrn innerhalb einer Laufbahngruppe diesen in einer höheren BesGr zu übernehmen (also jemanden mit A10 bei einer Stadt z.B. beim Bund mit A13 (geh Dienst) zu übernehmen)?

Vielen Dank schon mal für Euere Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 20:53
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AW: Übernahme in einer höheren Besoldungsgruppe im Rahmen einer Versetzung

Frage zurüch: Ist das wirklich beabsichtigt?
Ich bin Sachbearbeiter im Personalreferat einer obersten Bundesbehörde. Bei uns würde der Baum brennen, wenn das versucht würde. Der Personalrat ginge auf die Barrikaden.
Die Person müsste ja erst einmal mit A 10 versetzt und dann nach A 13 bfördert werden.
Bei dieser "Sprungbeförderung" muss müsste dem Bundespersonalausschuss eine dezidierte Begründung vorgelegt werden, die es m.E. absolut nicht geben kann.

Die A 12`er, die seit Jahren in der Warteschleife hängen, wären bestimmt hellauf begeister.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 21:18
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AW: Übernahme in einer höheren Besoldungsgruppe im Rahmen einer Versetzung

In dem Zusammenhang habe ich mal eine Frage:
Ist A 13 die höchste Besoldungsstufe, die man im gehobenen Dienst erreichen kann?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 08:55
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AW: Übernahme in einer höheren Besoldungsgruppe im Rahmen einer Versetzung

Zitat:
Zitat von crissie
Frage zurüch: Ist das wirklich beabsichtigt?
Ich bin Sachbearbeiter im Personalreferat einer obersten Bundesbehörde. Bei uns würde der Baum brennen, wenn das versucht würde. Der Personalrat ginge auf die Barrikaden.
Die Person müsste ja erst einmal mit A 10 versetzt und dann nach A 13 bfördert werden.
Bei dieser "Sprungbeförderung" muss müsste dem Bundespersonalausschuss eine dezidierte Begründung vorgelegt werden, die es m.E. absolut nicht geben kann.

Die A 12`er, die seit Jahren in der Warteschleife hängen, wären bestimmt hellauf begeister.
VIELEN DANK!
Die Frage ist für mich erschöpfend beantwortet. (es war nur eine "theoretische" Frage von mir, unabhängig von dem, was in der Realität läuft).
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  #5 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 10:33
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AW: Übernahme in einer höheren Besoldungsgruppe im Rahmen einer Versetzung

Zitat:
Zitat von berniebär
In dem Zusammenhang habe ich mal eine Frage:
Ist A 13 die höchste Besoldungsstufe, die man im gehobenen Dienst erreichen kann?
Ja, das ist sie.
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