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Übernahme als Beamter auf Lebenszeit

Dies ist eine Diskussion zu Übernahme als Beamter auf Lebenszeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 21.12.2009, 13:19
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Übernahme als Beamter auf Lebenszeit

Hallo liebe Forenmitglieder,

angenommen die Probezeit (insg. 1 Jahr wegen Vordienstzeiten im Öffentl. Dienst) eines Beamten (NRW) läuft Ende September 2010 aus. Er soll dann auf Lebenszeit übernommen werden.

Ist es möglich, dass die Übernahme mit Hinweis auf die klamme Haushaltslage abgelehnt werden kann obwohl Eignung und Verwendung gegeben sind?

Vielen Dank.
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Alt 22.12.2009, 07:44
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AW: Übernahme als Beamter auf Lebenszeit

Natürlich ist es möglich, die Probezeit wegen der Haushaltslage (fehlende Stellen) zu verlängern. Muss in den PersRat eingebracht werden. Beamter erhält entsprechendes Schreiben.
Bei der Wartezeit in Rahmen der Beförderungsplanung wird aber das originäre Anstellungsdatum berücksichtigt.
Diese Regelung gilt aber nur bei den Beamten alter Art (z.A.).
Nach dem neuen Dienstrecht muss bei der Einstellung/Verbeamtung schon eine Planstelle vorhanden sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 11:51
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AW: Übernahme als Beamter auf Lebenszeit

Hallo crissie,
vielen Dank für die nützliche Antwort! Aber verstehe ich das richtig?
Nehmen wir mal an, dass der Beamte nach dem neunen Dienstrecht verbeamtet worden ist (also nicht mehr z.A.). Dann hat er ja bereits schon eine Planstelle und wird bei Eignung und Verwendung auf Lebenszeit übernommen. Kann der Dienstherr allerdings hergehen und die Planstelle streichen und damit einer Verwendung verneinen oder muß er den Beamten bei festgestellter Eignung übernehmen?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 15:43
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AW: Übernahme als Beamter auf Lebenszeit

Zitat:
Zitat von nary2004
Hallo crissie,
vielen Dank für die nützliche Antwort! Aber verstehe ich das richtig?
Nehmen wir mal an, dass der Beamte nach dem neunen Dienstrecht verbeamtet worden ist (also nicht mehr z.A.). Dann hat er ja bereits schon eine Planstelle und wird bei Eignung und Verwendung auf Lebenszeit übernommen. Kann der Dienstherr allerdings hergehen und die Planstelle streichen und damit einer Verwendung verneinen oder muß er den Beamten bei festgestellter Eignung übernehmen?
Eindeutig ja! Er muss übernehmen, wenn Eignung und Befähigung festgestellt werden.
Wie soll es denn weitergehen? Die einzige Alternative wäre ja der Hinauswurf.
Was sagt der Personalrat?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 17:07
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AW: Übernahme als Beamter auf Lebenszeit

Konkret ist in diesem Fall (noch) nichts. Ich rechne aber nach der Landtagswahl im Mai 2010 mit einem rigorosen Personalabbau und habe da so meine Befürchtungen, dass überall dort, wo noch Personaleinsparpotential vorhanden ist, Stellen gestrichen werden.
Aber wenn das so ist, dass der Dienstherr den Beamten bei vorhandener Eignung und Verwendung übernehmne MUSS, bin ich ja schon ein wenig beruhigt.
Beste Grüße
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  #6 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 20:08
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AW: Übernahme als Beamter auf Lebenszeit

Zitat:
Zitat von nary2004
Konkret ist in diesem Fall (noch) nichts. Ich rechne aber nach der Landtagswahl im Mai 2010 mit einem rigorosen Personalabbau und habe da so meine Befürchtungen, dass überall dort, wo noch Personaleinsparpotential vorhanden ist, Stellen gestrichen werden.
Aber wenn das so ist, dass der Dienstherr den Beamten bei vorhandener Eignung und Verwendung übernehmne MUSS, bin ich ja schon ein wenig beruhigt.
Beste Grüße
Personalabbau geht über Stellenabbau.
Das bedeutet in der Regel, dass bestimmte Stellen mit einem sog. KW-Vermerk (künftig wegfallend) versehen werden. Die Stelle fällt aber erst dann weg, wenn der momentane Stelleninhaber nicht mehr auf der Stelle sitzt (Ruhestand, Versetzung, Tod).
Also keine Angst. Es wird nichts passieren.
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