Dies ist eine Diskussion zu Taxi nicht bezahlt, Anzeige! innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Taxi nicht bezahlt, Anzeige! mal angenommen ein Beamter auf Probe im öffentlichen Dienst (Feuerwehr)bekommt eine Anzeige wegen Betrugs (hat ein Taxi nicht bezahlt und hatte 1,7 Promille). Mit welchen Folgen muss er rechnen, im bezug auf seine Arbeit? Wird sein Arbeitgeber informiert? Verliert er seinen Job? mfg Sven |
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| AW: Taxi nicht bezahlt, Anzeige! er wird wohl mit einem disziplinarverfahren rechnen müssen. immerhin ist der beamte auch zu außerdienstlichem wohlverhalten verpflichtet und der dienstherr wird versuchen ihn zur ordnungsgemäßen erfüllung dieser anzuhalten. bei 1,7 prom. müsste man dann halt schauen, ob er denn überhaupt vorsatz hatte bezüglich des betruges (was natürlich nicht allein am alkohol liegen kann... ) wie auch immer... bestimmt würde es ein diszi-verfahren geben und je nach schwere der verfehlung und vorgeschichte wird dann wohl auch eine diszi-maßnahme ausgesprochen werden. |
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| AW: Taxi nicht bezahlt, Anzeige! Zitat:
Hi.... naja...dazu kommt noch, das die Aufgaben eines Feuerwehrmannes zwar auch im Bereich des LÖSCHENS liegen...allerdings eher Brände und nicht den Durst. Ich seh das fast noch größere Problem durch die beurteilung des Dienstherrn im hohen Promillegehalt...ein normaler Mensch der den Alkohol nicht sonderlich gewöhnt ist, fällt bei 1,7 Promille aus dem Taxi....aber er kann es nimmer beschei..en !!! Möglicherweise zeugt der hohe Promillegehalt aus Sicht des Dientherrn, auf ein Alkoholproblem.... Ein Feuerwehrler der "freiwilligen Feuerwehr" hat diesen Promillegehalt zwar fast jede Woche...ggg...aber von einem Berufsfeuerwehrler ...hm hm hm...!!??!! Gruß Chris |
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| AW: Taxi nicht bezahlt, Anzeige! Mit einer vernünftigen Verteidigungsstrategie wird es wohl eher zu einer Verurteilung -wenn überhaupt- kommen, die weit unter den Möglichkeiten der Beendigung des Dienstverhältnisses steht. Und das Disziplinarverfahren dürfte allenfalls in einer Rüge enden.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Taxi nicht bezahlt, Anzeige! Zitat:
Hi Defandant hm hm...mal ganz ohne Spaß....WAS wäre denn z.b. hier eine gute Verteidigungsstrategie ?? 1, 7 Promille ist schon erstmal ein Pfund...wer sich so ansäuft, wie schauts da mit der Zuverlässigkeit aus ?? Wie Alkoholgewöhnt ist so jemand ?? Ich denke natürlich auch, das so eine Sache nicht unbedingt das Ende der Karriere bedeuten muß, aber je nachdem wie derjenige "drauf" ist, der darüber zu befinden hat, kann es schon ""knapp"" werden..meist du nicht ??? Gruß Chris |
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| AW: Taxi nicht bezahlt, Anzeige! Nun ja, man bekommt den Staatsanwalt mi9t ein bisserl Argumentation vom Verteidiger bei so einem Delikt recht fix dahin, einen Strafbefehl zu beantragen, in dem dann Tagessätze weit unter 90 heraus kommen. Und sodann bleibt auch der Beamtanstatus untangiert.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Taxi nicht bezahlt, Anzeige! alles schön und gut, aber für was denn bitte ein strafbefehl?????? und der sta hat im diszi-verfahren auch nicht viel zu melden... |
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| AW: Taxi nicht bezahlt, Anzeige! Zitat:
Und ein Diszi wegen besoffen Taxifahren dürfte, mit Verlaub, fern liegen.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Taxi nicht bezahlt, Anzeige! Zitat:
Hi... naja vielleicht um die begangene Straftat zu ahnden und das Verfahren ohne Hauptverhandlung also "vereinfacht" abzuschließen !!??!! Gruß Chris |
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