Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Tattoo Beamte

Dies ist eine Diskussion zu Tattoo Beamte innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 13:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 10
Keine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Tattoo Beamte

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgender Sachverhalt:

Ein Beamter auf Lebenszeit in der allgemeinen Inneren Verwaltung (keine Uniformpflicht) möchte sich tätowieren lassen (Unterarm). Somit wäre diese im Sommer vor allem, für jedermann offensichtlich.

(Es kann davon ausgegangen werden dass das/die Tattoo/s an sich kein radikales, sexistisches, unmoralisches oder politisches oder ähnliches Symbol ist, also lediglich eine "Verziehrung" sozusagen)

Besteht nun die Möglichkeit seitens des Dienstherren, dass dieser Ihn in Beurteilungen etc. aus diesem Grund schlechter stellt als Kolleginnen und Kollegen die ansonsten fachlich die selbe Leistung erbringen ?

Wäre dies sachlich zu rechtfertigen ? Könnte evtl. das AGG in diesem Fall greifen !?

Vielen Dank für Ihre Antworten !

Mit freundlichen Grüßen
M.P.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 16:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 12
Keine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frau Sorge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Tattoo Beamte

Vorschlag an den Beamten:

auch im Sommer mit langärmeligen Hemden zum Dienst erscheinen - damit bleibt der Unterarm auch im Dienst reine Privatsache...

Aber im Ernst, hat der Beamte regelmäßig "Kunden"-Kontakt ? Könnten sich diese von dem "Kunstwerk am Körper" beeinträchtigt (z.B. verängstigt) fühlen?

Ist der direkte Vorgesetzte (und Beurteilungschreiber) ein bekennender Gegner von "Tatoos" ?

Ich glaube nicht, das in einer Beurteilung ein Tatoo erwähnt wird, Gründe für eine schlechtere Beurteilung lassen sich sicherlich anders formulieren?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 17:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern - Starnberg
Alter: 45
Beiträge: 1.225
96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)  
AW: Tattoo Beamte

Verzierungen

http://www.volume.at/typo3temp/pics/dcab324782.jpg

Ich wüsste keine Vorschrift, welche hier entgegen stünde, aber Mobbing und Beurteilungen werden auch nicht offen gehandelt.

Immerhin spräche es für seine geistige Reife und Persönlichkeit , derweil es sich andere längst wieder kostenträchtig entfernen ließen.

Bin gespannt auf weitere Meinungen, bzw. Nennung von Vorschriften.

Viel Spass
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 13:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 10
Keine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Tattoo Beamte

Danke für Ihre Antworten.

Dies ist die entscheidende Frage: Kann der Dienstherr aus diesem Grund seinen Beamten verpflichten (im Sommer) längärmlig in der Arbeit zu erscheinen ?

Evtl. würde er sich dadurch selber benachteiligen, da in den Zimmern keine Klimaanlage vorhanden ist und durch den langen ärmeln bei 25 Grad im Zimmer die Leistung des Beamten evtl. nachlassen könnte.

Im Sachverhalt handelt es sich um einen Beamten, der an einer Bezirksregierung (Mittelstufe) beschäftigt ist, der "Kundenkontakt" ist äußerst gering. Höchsten ca. 20 Leute pro Jahr ...

Dazu habe ich noch einige zusammenfassende Urteile bzgl. Tattoos im öffentlichen Dienst gefunden:

http://www.arbeitsvertrag.de/aktuell...ung/index.html

Wie würdet ihr jetzt die Lage bzw. den o.g. Sachverhalt diesbezüglich einschätzen ?

Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen
M.P.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 15:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern - Starnberg
Alter: 45
Beiträge: 1.225
96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)  
AW: Tattoo Beamte

Zitat:
Zitat von Mr.Zylinder-182
... die Leistung des Beamten evtl. nachlassen könnte.
..wollen wir mal nicht gleich so übertreiben
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 16:40
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 10
Keine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Tattoo Beamte

... naja, das war eigentlich schon ernst gemeint.

darüber hinaus habe ich vergessen zu erwähnen, dass im Sommer (Juli - September) jeweils Mehrarbeit angeordnet ist, d.h. dass der Beamte mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus sowie vereinzelt mehr als 10 Stunden pro Tag beansprucht wird.

Das ist bei Höchsttemperaturen und ohne Klimaanlage im Zimmer durchaus eine Herausforderung ... besonders bei langen Ärmeln dann ...
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 07.10.2009, 09:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Tattoo Beamte

Zitat:
Zitat von Mr.Zylinder-182
darüber hinaus habe ich vergessen zu erwähnen, dass im Sommer (Juli - September) jeweils Mehrarbeit angeordnet ist, d.h. dass der Beamte mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus sowie vereinzelt mehr als 10 Stunden pro Tag beansprucht wird.

Leistung = Arbeit / Zeit ...

Wenn die selbe Arbeit mehr Zeit für die Erledigung braucht ...
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.10.2009, 10:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 10
Keine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Tattoo Beamte

Nachdem hier anscheinend auf die Frage nicht wirklich eingegangen werden will, nun nocheimal im Klartext:

Ist es rechtlich zulässig, den Beamten zu verpfichten lange Ärmel zu tragen ? - JA oder NEIN !?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 07.10.2009, 10:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.623
99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)  
AW: Tattoo Beamte

Das ommt darauf an, ob es hierfür sachliche Gründe gibt. Dem Sachbearbeiter der Rentenversicheurng kann man das sicherlich nciht gebieten, dem Justizdiener schon eher.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 07.10.2009, 11:44
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 10
Keine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Zylinder-182 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Tattoo Beamte

Hmm...ja, ich würd das auch eher so sehen, dass bei einem "0-8-15-Verwaltungsbeamten" wohl keine sachliche Rechtfertigung hierfür gegeben ist ...!?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Tattoo entspricht nicht Vorlage Medizinrecht 05.04.2010 19:59
falsches Tattoo Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 05.04.2010 19:49
Dauerhaftes Tattoo als Körperverletzung Nachrichten: Recht & Gesetz 02.03.2009 17:21
Tattoo im Gerichtssaal? Allgemeines Forum für Jurastudenten 06.09.2007 16:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN