Dies ist eine Diskussion zu Tattoo Beamte innerhalb des Forums Beamtenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Tattoo Beamte liebe Kolleginnen und Kollegen, folgender Sachverhalt: Ein Beamter auf Lebenszeit in der allgemeinen Inneren Verwaltung (keine Uniformpflicht) möchte sich tätowieren lassen (Unterarm). Somit wäre diese im Sommer vor allem, für jedermann offensichtlich. (Es kann davon ausgegangen werden dass das/die Tattoo/s an sich kein radikales, sexistisches, unmoralisches oder politisches oder ähnliches Symbol ist, also lediglich eine "Verziehrung" sozusagen) Besteht nun die Möglichkeit seitens des Dienstherren, dass dieser Ihn in Beurteilungen etc. aus diesem Grund schlechter stellt als Kolleginnen und Kollegen die ansonsten fachlich die selbe Leistung erbringen ? Wäre dies sachlich zu rechtfertigen ? Könnte evtl. das AGG in diesem Fall greifen !? Vielen Dank für Ihre Antworten ! Mit freundlichen Grüßen M.P. |
| |||
| AW: Tattoo Beamte Vorschlag an den Beamten: auch im Sommer mit langärmeligen Hemden zum Dienst erscheinen - damit bleibt der Unterarm auch im Dienst reine Privatsache... Aber im Ernst, hat der Beamte regelmäßig "Kunden"-Kontakt ? Könnten sich diese von dem "Kunstwerk am Körper" beeinträchtigt (z.B. verängstigt) fühlen? Ist der direkte Vorgesetzte (und Beurteilungschreiber) ein bekennender Gegner von "Tatoos" ? Ich glaube nicht, das in einer Beurteilung ein Tatoo erwähnt wird, Gründe für eine schlechtere Beurteilung lassen sich sicherlich anders formulieren? |
| |||
| AW: Tattoo Beamte Verzierungen http://www.volume.at/typo3temp/pics/dcab324782.jpg Ich wüsste keine Vorschrift, welche hier entgegen stünde, aber Mobbing und Beurteilungen werden auch nicht offen gehandelt. Immerhin spräche es für seine geistige Reife und Persönlichkeit , derweil es sich andere längst wieder kostenträchtig entfernen ließen. Bin gespannt auf weitere Meinungen, bzw. Nennung von Vorschriften. Viel Spass
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
| |||
| AW: Tattoo Beamte Danke für Ihre Antworten. Dies ist die entscheidende Frage: Kann der Dienstherr aus diesem Grund seinen Beamten verpflichten (im Sommer) längärmlig in der Arbeit zu erscheinen ? Evtl. würde er sich dadurch selber benachteiligen, da in den Zimmern keine Klimaanlage vorhanden ist und durch den langen ärmeln bei 25 Grad im Zimmer die Leistung des Beamten evtl. nachlassen könnte. Im Sachverhalt handelt es sich um einen Beamten, der an einer Bezirksregierung (Mittelstufe) beschäftigt ist, der "Kundenkontakt" ist äußerst gering. Höchsten ca. 20 Leute pro Jahr ... Dazu habe ich noch einige zusammenfassende Urteile bzgl. Tattoos im öffentlichen Dienst gefunden: http://www.arbeitsvertrag.de/aktuell...ung/index.html Wie würdet ihr jetzt die Lage bzw. den o.g. Sachverhalt diesbezüglich einschätzen ? Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen M.P. |
| |||
| AW: Tattoo Beamte Zitat:
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
| |||
| AW: Tattoo Beamte ... naja, das war eigentlich schon ernst gemeint. darüber hinaus habe ich vergessen zu erwähnen, dass im Sommer (Juli - September) jeweils Mehrarbeit angeordnet ist, d.h. dass der Beamte mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus sowie vereinzelt mehr als 10 Stunden pro Tag beansprucht wird. Das ist bei Höchsttemperaturen und ohne Klimaanlage im Zimmer durchaus eine Herausforderung ... besonders bei langen Ärmeln dann ... |
| |||
| AW: Tattoo Beamte Zitat:
Leistung = Arbeit / Zeit ... Wenn die selbe Arbeit mehr Zeit für die Erledigung braucht ...
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
| |||
| AW: Tattoo Beamte Nachdem hier anscheinend auf die Frage nicht wirklich eingegangen werden will, nun nocheimal im Klartext: Ist es rechtlich zulässig, den Beamten zu verpfichten lange Ärmel zu tragen ? - JA oder NEIN !? |
| |||
| AW: Tattoo Beamte Das ommt darauf an, ob es hierfür sachliche Gründe gibt. Dem Sachbearbeiter der Rentenversicheurng kann man das sicherlich nciht gebieten, dem Justizdiener schon eher.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Tattoo entspricht nicht Vorlage | Medizinrecht | 05.04.2010 19:59 |
| falsches Tattoo | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 05.04.2010 19:49 |
| Dauerhaftes Tattoo als Körperverletzung | Nachrichten: Recht & Gesetz | 02.03.2009 17:21 |
| Tattoo im Gerichtssaal? | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 06.09.2007 16:31 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios