Dies ist eine Diskussion zu Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten??? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten??? Fall: Student beende zum 30.09. sein Steuerrechtsstudium zum Dipl. Finanzwirt. Er war während der Studienzeit Beamtenanwärter und hab auch den Übernahmeschnitt ins Beamtenverhältnis geschafft. Da er sich für seinen weiteren beruflichen Weg (höherer Verwaltungsdienst oder auch mal im steuerberatenden Bereich) weiterqualifierzieren möchten, hat er sich zu einem Masterstudiengang entschlossen. Dieser ist so konzeptioniert, dass eine 50 % berufliche Tätigkeit möglich ist (3 Vorlesungstage), im Hinblick aufs Steuerberaterexamen wäre das von Vorteil. Er hat daher bei der Oberfinanzdirektion den Antrag auf 50 % Teilzeitbeschäftigung in der Finanzverwaltung ab 01.08. gestellt. Wäre der Masterstudiengang als teilzeitschädliche Nebentätigkeit anzusehen? Hat schon jemand ein Studium wärend der Teilzeitbeschäftigung als Beamter gemacht, oder kennt sich jemand mit Beamtenrechtlichen Rechtlage aus? Hab bisslang noch nichts einschlägiges gefunden. Wäre für Antworten dankbar. |
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| AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten??? Zitat:
Dieses Studium wird nicht als Nebentätigkeit gesehen. Für Pflichtveranstaltungen innerhalb des Studiums bekommen sie bis zu einem halben Tag Dienstbefreiung. Ebenso ermöglichen und vermitteln wir Pflichtpraktika, z.B. bei der EU in Brüssel. |
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| AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten??? Zitat:
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| AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten??? danke für die Auskunft. So hab ich mir das auch Vorgestellt!!! Das Problem: die Oberfinanzdirektion beabsichtigt in dem geschilderten Fall den Teilzeitantrag mit der Begründung "schädliche Nebentätigkeit" abzulehnen. @ crissie: Um welche Art Behörde handelt es sich bei dir? weiß jemand ob es eine Richtlinie; Dienstanweisung; ect. gibt welche, dieses Model (Teilzeitbeschäftigung und Studium) stützt? danke für die Hilfe. |
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| AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten??? Zitat:
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
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| AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten??? Zitat:
Es kommt bei unseren Studiosos auch nur 3-4 Mal im Jahr vor. |
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