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Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten???

Dies ist eine Diskussion zu Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten??? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 10.09.2009, 12:58
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Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten???

Hallo, hätt da mal eine kurze Frage, vielleicht hat schon entsprechende Erfahrungen gemacht oder hat eine Idee:

Fall: Student beende zum 30.09. sein Steuerrechtsstudium zum Dipl. Finanzwirt. Er war während der Studienzeit Beamtenanwärter und hab auch den Übernahmeschnitt ins Beamtenverhältnis geschafft.

Da er sich für seinen weiteren beruflichen Weg (höherer Verwaltungsdienst oder auch mal im steuerberatenden Bereich) weiterqualifierzieren möchten, hat er sich zu einem Masterstudiengang entschlossen. Dieser ist so konzeptioniert, dass eine 50 % berufliche Tätigkeit möglich ist (3 Vorlesungstage), im Hinblick aufs Steuerberaterexamen wäre das von Vorteil.

Er hat daher bei der Oberfinanzdirektion den Antrag auf 50 % Teilzeitbeschäftigung in der Finanzverwaltung ab 01.08. gestellt.

Wäre der Masterstudiengang als teilzeitschädliche Nebentätigkeit anzusehen?

Hat schon jemand ein Studium wärend der Teilzeitbeschäftigung als Beamter gemacht, oder kennt sich jemand mit Beamtenrechtlichen Rechtlage aus? Hab bisslang noch nichts einschlägiges gefunden.

Wäre für Antworten dankbar.
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Alt 10.09.2009, 13:12
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AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten???

Zitat:
Zitat von Steuerfuzzi
Hallo, hätt da mal eine kurze Frage, vielleicht hat schon entsprechende Erfahrungen gemacht oder hat eine Idee:

Fall: Student beende zum 30.09. sein Steuerrechtsstudium zum Dipl. Finanzwirt. Er war während der Studienzeit Beamtenanwärter und hab auch den Übernahmeschnitt ins Beamtenverhältnis geschafft.

Da er sich für seinen weiteren beruflichen Weg (höherer Verwaltungsdienst oder auch mal im steuerberatenden Bereich) weiterqualifierzieren möchten, hat er sich zu einem Masterstudiengang entschlossen. Dieser ist so konzeptioniert, dass eine 50 % berufliche Tätigkeit möglich ist (3 Vorlesungstage), im Hinblick aufs Steuerberaterexamen wäre das von Vorteil.

Er hat daher bei der Oberfinanzdirektion den Antrag auf 50 % Teilzeitbeschäftigung in der Finanzverwaltung ab 01.08. gestellt.

Wäre der Masterstudiengang als teilzeitschädliche Nebentätigkeit anzusehen?

Hat schon jemand ein Studium wärend der Teilzeitbeschäftigung als Beamter gemacht, oder kennt sich jemand mit Beamtenrechtlichen Rechtlage aus? Hab bisslang noch nichts einschlägiges gefunden.

Wäre für Antworten dankbar.
Wir haben z.Zt. 3 Beamte im gehobenen Dienst, die dienstzeitbegleitend ihr Masterstudium absolvieren.
Dieses Studium wird nicht als Nebentätigkeit gesehen.
Für Pflichtveranstaltungen innerhalb des Studiums bekommen sie bis zu einem halben Tag Dienstbefreiung.
Ebenso ermöglichen und vermitteln wir Pflichtpraktika, z.B. bei der EU in Brüssel.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 13:16
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AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten???

Zitat:
Zitat von crissie
Wir haben z.Zt. 3 Beamte im gehobenen Dienst, die dienstzeitbegleitend ihr Masterstudium absolvieren.
Dieses Studium wird nicht als Nebentätigkeit gesehen.
So kenne ich das auch!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 14:49
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AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten???

danke für die Auskunft. So hab ich mir das auch Vorgestellt!!!

Das Problem: die Oberfinanzdirektion beabsichtigt in dem geschilderten Fall den Teilzeitantrag mit der Begründung "schädliche Nebentätigkeit" abzulehnen.

@ crissie: Um welche Art Behörde handelt es sich bei dir?

weiß jemand ob es eine Richtlinie; Dienstanweisung; ect. gibt welche, dieses Model (Teilzeitbeschäftigung und Studium) stützt?

danke für die Hilfe.
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Alt 14.09.2009, 07:14
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AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten???

Zitat:
Zitat von crissie
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Dieses Studium wird nicht als Nebentätigkeit gesehen.
Für Pflichtveranstaltungen innerhalb des Studiums bekommen sie bis zu einem halben Tag Dienstbefreiung.
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Wo kann ich n das mit dem halben Tag Dienstbefreiung nachlesen???
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Alt 14.09.2009, 07:37
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AW: Studium = Teilzeitschädliche Nebentätigkeit bei Beamten???

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907
Wo kann ich n das mit dem halben Tag Dienstbefreiung nachlesen???
Das ist eine interne Regelung, die bei uns in der internen Geschäftsordnung festgeschrieben ist. Demnach kann der Vorgesetzte bis zu einem halben Tag Dienstbefreiung gewähren.
Es kommt bei unseren Studiosos auch nur 3-4 Mal im Jahr vor.
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