Dies ist eine Diskussion zu Statuswandlung zum Anstellten ?! innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| ... können frische Beamte oder Beamtenanwärter durch entsprechenden Bundestagsbeschluß oder einer Tarifvereinbarung einen Statuswandel zum Angestellten erfahren ?! Hintergrund: da mittelfristig Beamte in einigen Fachbereichen durch Angestellte ersetzt werden sollen kann ich mir vorstellen dass auch laufende Verträge irgendwann eine Änderung im obrigen Sinne erfahren werden ... |
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| AW: Statuswandlung zum Anstellten ?! Hallo helmes63, es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen Beamte überredet worden sind den Beamtenstatus zu verlassen und freiwillig als Angestellte beim selben Dienstherrn weiterzuarbeiten (mir ist ein Fall aus der Flugsicherung bekannt). Zwingen kann man den Beamten hierzu aber nicht. Bei Beamten gibt es übrigens keine Arbeitsverträge, wie beispielsweise bei Beschäftigten in der Privatwirtschaft. Tatsache ist aber, dass man in den Dienststellen gerne ausscheidende Beamte (meist aus dem mittleren Dienst) nicht mehr ersetzt oder zunmindest nach einer gewissen Zeit durch Billigst-Angestellte (häufig Tielzeitbeschäftigte) ersetzt. |
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