Dies ist eine Diskussion zu Sprungbeförderung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Sprungbeförderung ist eine Einstellung mit einer höheren Besoldungsgruppe außerhalb der regelmäßigen Laufbahn möglich? z.B. jemand war zuvor bei einer beliebigen anderen Dienstelle in A11 und wird mit A13 bei einer anderen Dienststelle (und anderer Dienstherr, also Kommune -> Land oder sowas) eingestellt. Dabei würde die A12 übersprungen. Mir ist nicht ganz klar ob eine solche Vorgehensweise möglich wäre und ob sie unter den Rechtsbegriff "Beförderung" fällt. Z.B. §3 LbVO in RLP geht auf die Problematik nicht ein. Falls jemand einen entsprechenden Kommentar oder Urteile kennt...ich bin für alles dankbar. MfG ury |
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| Anrechnung Vordienstzeiten/Sprungbeförderung | Beamtenrecht | 17.02.2010 07:59 |
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