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Sonderurlaub für Familienheimfahrt

Dies ist eine Diskussion zu Sonderurlaub für Familienheimfahrt innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 20.01.2011, 11:32
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Sonderurlaub für Familienheimfahrt

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Ein Ehepaar - beide Bundesbeamte - wurden von ihrem Dienstherrn zur selben Dienststelle abgeordnet, die Arbeitszeit ist identisch. Da sie zusammen ein Haus besitzen und ein Umzug ausgeschlossen ist, da die Abordnung absehbar vorübergehend ist, sind sie trennungsgeldberechtigt nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a Trennungsgeldverordnung. Das Trennungsgeld wird beiden gewährt.

Besteht für das Ehepaar auch Anspruch auf Sonderurlaub für Familienheimfahrten nach § 11 Abs. 1 SUrlV oder kann der Antrag mit der Begründung verwehrt werden, dass die Ehepartner zur selben Dienststelle abgeordnet sind?

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 5 Tage pro Woche. Für verheiratete Trennungsgeldempfänger würde normalerweise Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub in einem Zeitraum von zwei Monaten bestehen.

Ist der Zweck des Sonderurlaubs nach § 11 Abs. 1 SUrlV also lediglich die Familienzusammenführung oder dient er ebenfalls für Behördengänge etc., was ja für ein gleichzeitig abgeordnetes Ehepaar umso wichtiger wäre?

MfG
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