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Sonderurlaub fehlende Genehmigung

Dies ist eine Diskussion zu Sonderurlaub fehlende Genehmigung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 08:52
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Sonderurlaub fehlende Genehmigung

Wenn Sonderurlaub/Dienstbefreiung etc. beantragt wurde und der Dienstherr versäumt die rechtzeitige Genehmigung, kann der Betroffene davon ausgehen, dass der SU damit bewilligt ist?
(keine Ablehnung = Genehmigung)
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 19:05
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AW: Sonderurlaub fehlende Genehmigung

Zitat:
Zitat von benidam
Wenn Sonderurlaub/Dienstbefreiung etc. beantragt wurde und der Dienstherr versäumt die rechtzeitige Genehmigung, kann der Betroffene davon ausgehen, dass der SU damit bewilligt ist?
(keine Ablehnung = Genehmigung)
Nein!!
Der Antragsteller hat die Pflicht nachzufragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 08:18
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AW: Sonderurlaub fehlende Genehmigung

Die Frage beantwortet sich doch von selbst
Zitat:
Zitat von benidam
und der Dienstherr versäumt die rechtzeitige Genehmigung
Wenn er es nicht genehmigt hat er es nicht genehmigt. Unabhägig davon ist jeder Urlaub der genehmigt wurde dienstlich bekannt zu geben. In der Regel agiert man tatsächlich nach dem Motto "wenn kein Nein kommt dann ist gut", aber ich persönlich frage auch IMMER nach bevor ich einen Ulraub antrete um nicht in den Radius des Diszipilnarhammers zu gelangen.

Kann also Crissie mit dem Nein zustimmen.
__________________
Ich bin kein Anwalt - und die einzige Vorlesung in Rechtwissenschaften die mit meinen Arbeitszeiten vereinbar wäre (als Gasthörer) ist Schuldrecht II

Alles was ich hier Schreibe kann daher keine Rechtberatung sein, sondern es können nur Tipps nach meinem evtl. gesundem Menschenverstand sein..
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