Dies ist eine Diskussion zu Schwarzfahren vs. Beamtenstatus innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Ich hatte eine Diskussion mit einer Freundin in der es um das Thema Verbeamtung geht. Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Eine Lehramtsanwärterin wird beim Schwarzfahren erwischt. - Zum ersten Mal - 40 Strafe, wird sofort bezahlt. Kann das Auswirkungen auf eine zukunftige Verbeamtung haben? Danke im voraus |
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| AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus ..leider Nein!
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| AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus Also zum einen haben die 40 Euro keinerlei Strafrechtliche Bedeutung, sondern sind rein privatrechtlich vom Verkehrsunternehmen...da aber bei Sofortbezahlung des erhöhten Beförderungs Entgelt keine Personalien aufgenommen werden (weils dem Unternehmen dann meißt egal ist) kann auch keine Strafanzeige erfolgen...ergo kann es auch keine Auswirkung auf den Beamtenstatus haben!
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| AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus Charakterliche Eignung für einen zu beamteten Pädagogen sind ja schon mal gegeben - Gratulation!
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| AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus Danke für die schönen Spitzen @ Mars17. Da hier nicht von meiner Person die Rede ist, ist keine Bemerkung notwenig. Zitat:
Ich interpretiere deine Antwort so, dass wenn man nichts von der Polizei / Staatsanwaltschaft hört, keinerlei Konsequenzen folgen (betrff. der Verbeamtung). Geändert von nuukies (01.11.2009 um 23:09 Uhr). |
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| AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus Zitat:
Zitat:
Aber die Bahn hält noch einen Trumpf im Ärmel, ob es der Staatsanwaltschaft passt oder nicht? http://www.welt.de/wirtschaft/articl...-anzeigen.html Somit bleibt zu hoffen, dass die Verbeamtung durch internen Datenaustausch gefährdetes Potenzial annimmt.
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| AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus @ nuukies: Ja, hast du richtig gedeutet...logischerweise bekommst du bei Straftaten dieser Art Post von der ermittelnden Polizeibehörde oder später StA...aber ich leg mich mal einfach fest das da nichts kommen wird....und selbst für den sehr sehr sehr unwahrscheinlichen Fall das doch (halte den Artikel den Mars17 gepostet hat für ne gezielte Kampagne der Bahn!), dann wird das beim ersten mal n Einsteller und hat keinerlei Auswirkung auf die Verbeamtung Wobei übrigens Schwarzfahren immer etwas differenziert zu sehen ist...nur weil man mal keine Fahrkarte hatte macht man sich nicht gleich strafbar...also ich würd da nicht alle über einen Kamm scheren (@ Mars17)!!!
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| AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus Es ist doch schön dass es noch so aufrechte gesetzestreue Mitbürger gibt wie Mars17. Selbstverständlich sollte man allen Menschen die einmal ohne Fahrausweis angetroffen wurden ein generelles Berufsverbot erteilen, alleine schon für den Versuch in Staatsdienste zu treten sollten diese eine Geldbuße in 5stelliger Höhe abdrücken müssen... Ebenso rigoros sollten dann die anderen häufig bagatellisierten Vergehen geahndet werden: Halten im Halteverbot: lebenslanges Fahrverbot! Parken auf dem Radweg: Sofortiger Einzug des Fahrzeuges und Aushändigung eines gebrauchten MacKenzie-Fahrrades. Auf der Rolltreppe links gestanden oder rechts gegangen: Lebenslanges Hausverbot in der entsprechenden Warenhauskette. Nur durch ständige Disziplinierung kann es gelingen diesen Sündenpfuhl aus zu trocknen! Wer von sich mit Fug und Recht behaupten kann noch niemals "schwarz gefahren" zu sein ist vermutlich über die Grenzen seines Sprengels nie hinaus gekommen. Vor solchermaßen horizontbeschränkten Menschen graut es mir! Gerade in Deutschland sind die Verkehrsverbünde häufig so ausgelegt dass die Fahrgäste förmlich in die Falle gelockt werden. Das Auftreten der Kontrolleure ist oft entsprechend. Legendär sind hier insbesondere die Berliner Kontrolleure (wobei man Berlin andererseits die Einfachheit des Tarifsystems hoch anrechnen muss). Wer es nicht glaubt möge doch bitte mal in München ohne fremde Hilfe die richtige Fahrkarte lösen ... Dass es auch anders geht beweisen einige Verkehrsverbünde im Ausland. Vorbildjaft ist hier sicherlich der Großraum Tokyo der durch ein einfaches, auch für Gaijin schnell durchschaubares Tarifsystem glänzt. Versehentliches Schwarzfahren ist völlig ausgeschlossen und Kontrolleure sind entbehrlich. Dass die Züge ausßergewöhnlich zuverlässig fahren und in jeder Bahn die Verkehrsstörungen z.B. auf Grund von Unfällen angezeigt werden, sei nur am Rande erwähnt.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus Zitat:
Eigentlich dachte ich, dass bei guter Erziehung,..... Zitat:
Zitat:
Zitat:
Leider hatte ich dieses Fach der Pädagogik nie so kennen gelernt. Zitat:
Kurzum, vielleicht könnten wir zumindest soweit übereinstimmen, dass zukünftige Nestwärmer des Staatsdienstes nicht schon vorher Unrecht und Korruption, als gängiges Kavaliersdelikt für dauerhafte Unkündbarkeit und Pensionsanspruch für sich in Anspruch nehmen sollten???? Im Übrigen, ich bin keine Heilige, sondern lediglich mit dem anerzogenen Privileg aufgewachsen, Dein und Mein unterscheiden zu können! Lg. Dani
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| AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
In Tokyo hingegen bin ich ohne jegliche Sprachkenntnisse keine einziges Mal im Zweifel gewesen welche Karte ich sinnvoller Weise ziehe. Zitat:
Zitat:
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