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Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

Dies ist eine Diskussion zu Schwarzfahren vs. Beamtenstatus innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2009, 19:48
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Question Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

Habe heute von folgender Geschichte gehört:
Ich hatte eine Diskussion mit einer Freundin in der es um das Thema Verbeamtung geht.

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Eine Lehramtsanwärterin wird beim Schwarzfahren erwischt.
- Zum ersten Mal
- 40€ Strafe, wird sofort bezahlt.
Kann das Auswirkungen auf eine zukunftige Verbeamtung haben?

Danke im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2009, 21:58
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AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

..leider Nein!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 00:20
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AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

Also zum einen haben die 40 Euro keinerlei Strafrechtliche Bedeutung, sondern sind rein privatrechtlich vom Verkehrsunternehmen...da aber bei Sofortbezahlung des erhöhten Beförderungs Entgelt keine Personalien aufgenommen werden (weils dem Unternehmen dann meißt egal ist) kann auch keine Strafanzeige erfolgen...ergo kann es auch keine Auswirkung auf den Beamtenstatus haben!
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  #4 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 09:02
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AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

Charakterliche Eignung für einen zu beamteten Pädagogen sind ja schon mal gegeben - Gratulation!
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  #5 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 20:14
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AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

Danke für die schönen Spitzen @ Mars17. Da hier nicht von meiner Person die Rede ist, ist keine Bemerkung notwenig.

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907
Also zum einen haben die 40 Euro keinerlei Strafrechtliche Bedeutung, sondern sind rein privatrechtlich vom Verkehrsunternehmen...da aber bei Sofortbezahlung des erhöhten Beförderungs Entgelt keine Personalien aufgenommen werden (weils dem Unternehmen dann meißt egal ist) kann auch keine Strafanzeige erfolgen...ergo kann es auch keine Auswirkung auf den Beamtenstatus haben!
Geld wurde via Überweisung gezahlt. Meine Freundin musste, in diesem fiktiven Fall, den Perso vorzeigen.
Ich interpretiere deine Antwort so, dass wenn man nichts von der Polizei / Staatsanwaltschaft hört, keinerlei Konsequenzen folgen (betrff. der Verbeamtung).

Geändert von nuukies (01.11.2009 um 23:09 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 21:04
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AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

Zitat:
Zitat von nuukies
Danke für die schönen Spitzen @ Mars17. Da hier nicht von meiner Person die Rede ist, ist keine Bemerkung notwenig.
...war ja auch mein Gedanke..., da ja alles nur fiktiv


Zitat:
Zitat von nuukies
Geld wurde via Überweisung gezahlt. Meine Freundin musste den Perso vorzeigen.
Ich interpretiere deine Antwort so, dass wenn man nichts von der Polizei / Staatsanwaltschaft hört, keinerlei Konsequenzen folgen (betrff. der Verbeamtung).
Wer die Gemeinschaft beschei..en will, wird eines Tages auch den besten Freund .....

Aber die Bahn hält noch einen Trumpf im Ärmel, ob es der Staatsanwaltschaft passt oder nicht?
http://www.welt.de/wirtschaft/articl...-anzeigen.html

Somit bleibt zu hoffen, dass die Verbeamtung durch internen Datenaustausch gefährdetes Potenzial annimmt.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 04:20
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AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

@ nuukies: Ja, hast du richtig gedeutet...logischerweise bekommst du bei Straftaten dieser Art Post von der ermittelnden Polizeibehörde oder später StA...aber ich leg mich mal einfach fest das da nichts kommen wird....und selbst für den sehr sehr sehr unwahrscheinlichen Fall das doch (halte den Artikel den Mars17 gepostet hat für ne gezielte Kampagne der Bahn!), dann wird das beim ersten mal n Einsteller und hat keinerlei Auswirkung auf die Verbeamtung

Wobei übrigens Schwarzfahren immer etwas differenziert zu sehen ist...nur weil man mal keine Fahrkarte hatte macht man sich nicht gleich strafbar...also ich würd da nicht alle über einen Kamm scheren (@ Mars17)!!!
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  #8 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 10:16
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AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

Es ist doch schön dass es noch so aufrechte gesetzestreue Mitbürger gibt wie Mars17. Selbstverständlich sollte man allen Menschen die einmal ohne Fahrausweis angetroffen wurden ein generelles Berufsverbot erteilen, alleine schon für den Versuch in Staatsdienste zu treten sollten diese eine Geldbuße in 5stelliger Höhe abdrücken müssen...

Ebenso rigoros sollten dann die anderen häufig bagatellisierten Vergehen geahndet werden: Halten im Halteverbot: lebenslanges Fahrverbot! Parken auf dem Radweg: Sofortiger Einzug des Fahrzeuges und Aushändigung eines gebrauchten MacKenzie-Fahrrades. Auf der Rolltreppe links gestanden oder rechts gegangen: Lebenslanges Hausverbot in der entsprechenden Warenhauskette. Nur durch ständige Disziplinierung kann es gelingen diesen Sündenpfuhl aus zu trocknen!

Wer von sich mit Fug und Recht behaupten kann noch niemals "schwarz gefahren" zu sein ist vermutlich über die Grenzen seines Sprengels nie hinaus gekommen. Vor solchermaßen horizontbeschränkten Menschen graut es mir!

Gerade in Deutschland sind die Verkehrsverbünde häufig so ausgelegt dass die Fahrgäste förmlich in die Falle gelockt werden. Das Auftreten der Kontrolleure ist oft entsprechend. Legendär sind hier insbesondere die Berliner Kontrolleure (wobei man Berlin andererseits die Einfachheit des Tarifsystems hoch anrechnen muss).

Wer es nicht glaubt möge doch bitte mal in München ohne fremde Hilfe die richtige Fahrkarte lösen ...

Dass es auch anders geht beweisen einige Verkehrsverbünde im Ausland. Vorbildjaft ist hier sicherlich der Großraum Tokyo der durch ein einfaches, auch für Gaijin schnell durchschaubares Tarifsystem glänzt. Versehentliches Schwarzfahren ist völlig ausgeschlossen und Kontrolleure sind entbehrlich. Dass die Züge ausßergewöhnlich zuverlässig fahren und in jeder Bahn die Verkehrsstörungen z.B. auf Grund von Unfällen angezeigt werden, sei nur am Rande erwähnt.
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #9 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 21:16
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AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

Zitat:
Zitat von Van Nille
Es ist doch schön dass es noch so aufrechte gesetzestreue Mitbürger gibt wie Mars17.
Danke!
Eigentlich dachte ich, dass bei guter Erziehung,.....


Zitat:
Zitat von Van Nille
......... alleine schon für den Versuch in Staatsdienste zu treten sollten ........
..welche sodann unsere Kinder pädagogisch erziehen und lehren sollen???????


Zitat:
Zitat von Van Nille
Nur durch ständige Disziplinierung kann es gelingen diesen Sündenpfuhl aus zu trocknen!
???? Wieso benötigt man denn überhaupt Disziplin und Respekt, Deiner Meinung nach????


Zitat:
Zitat von Van Nille
Wer von sich mit Fug und Recht behaupten kann noch niemals "schwarz gefahren" zu sein ist vermutlich über die Grenzen seines Sprengels nie hinaus gekommen. Vor solchermaßen horizontbeschränkten Menschen graut es mir!
Sorry, dann ist meine Rechtschaffenheit Unrecht und Du das Maß für intellektuelle Horizonte.
Leider hatte ich dieses Fach der Pädagogik nie so kennen gelernt.


Zitat:
Zitat von Van Nille
Wer es nicht glaubt möge doch bitte mal in München ohne fremde Hilfe die richtige Fahrkarte lösen ...
Obwohl beschränkt und aus Polen hatte ich weder in Warschau, Breslau, Prag, Paris und München keine Probleme damit, wenn man des Lesens mächtig.


Kurzum, vielleicht könnten wir zumindest soweit übereinstimmen, dass zukünftige Nestwärmer des Staatsdienstes nicht schon vorher Unrecht und Korruption, als gängiges Kavaliersdelikt für dauerhafte Unkündbarkeit und Pensionsanspruch für sich in Anspruch nehmen sollten????

Im Übrigen, ich bin keine Heilige, sondern lediglich mit dem anerzogenen Privileg aufgewachsen, Dein und Mein unterscheiden zu können!

Lg.
Dani
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  #10 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 12:22
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AW: Schwarzfahren vs. Beamtenstatus

Zitat:
Zitat von Mars17
..welche sodann unsere Kinder pädagogisch erziehen und lehren sollen???????
Warum denn nicht?




Zitat:
Zitat von Mars17
???? Wieso benötigt man denn überhaupt Disziplin und Respekt, Deiner Meinung nach????
Bevor ish diese Frage beantworten kann müssten wir uns auf eine gemeinsame Interpretation dieser beiden Begriffe einigen.




Zitat:
Zitat von Mars17
Sorry, dann ist meine Rechtschaffenheit Unrecht
Hast Du den Sinn meiner Worte erfasst?



Zitat:
Zitat von Mars17
Obwohl beschränkt und aus Polen hatte ich weder in Warschau, Breslau, Prag, Paris und München keine Probleme damit, wenn man des Lesens mächtig.
Na, dann herzlichen Glückwunsch! Ich selber stand schon in München ratlos vor einem Fahrkartenautomaten und versuchte zu verstehen wie viele Streifen ich bis zum Englischen Garten zu entwerten hätte. Zum Glück hat mich dann ein Einheimischer auf die Dreitageskarte hingewiesen.

In Tokyo hingegen bin ich ohne jegliche Sprachkenntnisse keine einziges Mal im Zweifel gewesen welche Karte ich sinnvoller Weise ziehe.


Zitat:
Zitat von Mars17
Kurzum, vielleicht könnten wir zumindest soweit übereinstimmen, dass zukünftige Nestwärmer des Staatsdienstes nicht schon vorher Unrecht und Korruption, als gängiges Kavaliersdelikt für dauerhafte Unkündbarkeit und Pensionsanspruch für sich in Anspruch nehmen sollten????
Vielleicht sollten wir uns vorher darauf einigen dass auch Staatsdiener nicht unfehlbar sind und dass Fehler die man mal im Leben gemacht hat sich auf den weiteren Lebensweg nur proportional zu ihrer Schwere auswirken sollten?



Zitat:
Zitat von Mars17
Im Übrigen, ich bin keine Heilige, sondern lediglich mit dem anerzogenen Privileg aufgewachsen, Dein und Mein unterscheiden zu können!
Und welche Auswirkungen hat dieses Privileg wenn Du z.B. spät abends am Flughafen ankommst, die letzte S-Bahn einfährt und der blöde Fahrkartenautomat einfach Deinen Geldschein nicht nehmen will?
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