Dies ist eine Diskussion zu Schüler vergewaltigt Schülerin - Anzeigepflicht des Schulleiters innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Schüler vergewaltigt Schülerin - Anzeigepflicht des Schulleiters Der Schulleiter erteilt dem Klassenlehrer ein Redeverbot und weigert sich, Anzeige zu erstatten oder das der Polizei zu melden. Der Schüler wir auch als Strafe nur für eine Woche in eine andere Klasse versetzt. Nun meine Frage: Ist der Schulleiter nicht dazu verpflichtet solche massiven Straftaten der Polizei zu melden? Darf ein Lehrer in diesem Falle, wenn sich der Schulleiter weigert die Polizei einzuschalten, dies selbst tun? Sollte er anonym Anzeige erstatten? |
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| AW: Schüler vergewaltigt Schülerin - Anzeigepflicht des Schulleiters Es gibt beispielsweise in NRW einen Erlass, der Schulleiter dazu zwingt, bestimmte Straftaten anzuzeigen, wenn dafür Anhaltspunkte bestehen: http://www.schulministerium.nrw.de/B...31_08_2007.pdf Wegen der Garantenpflicht des Lehrers und der Schulleitung halte ich das auch für notwendig. Ähnliches gilt auch für Niedersachsen: http://www.sign-project.de/2_4619.php
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schüler vergewaltigt Schülerin - Anzeigepflicht des Schulleiters wie es konkret aussieht, weiß ich zwar leider nicht - aber m.E. sollte a) das Mädchen selbst Anzeige erstatten - und zwar nicht nur gegen den Täter, sondern auch gegen die anderen Schüler... wegen unterlassener Hilfeleistung... Der Klassenlehrer sollte zumindest mit den Eltern des Mädchens sprechen... Aber darf überhaupt jmd. außer des Mädchens Anzeige erstatten? |
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| AW: Schüler vergewaltigt Schülerin - Anzeigepflicht des Schulleiters Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schüler vergewaltigt Schülerin - Anzeigepflicht des Schulleiters Mir ist klar, dass jeder Anzeige erstatten kann, und dann die Staatsanwaltschaft ermitteln muss. Das Mädchen bzw. die Eltern wollen offensichtlich nichts unternehmen, warum auch immer. Mir geht es aber konkret um die Rolle des Schulleiters. In NRW gibt es irgendein Gesetz/Erlass, dass die Schule die Polizei einschalten muss. In meinem Fall geht es aber um BW. |
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| AW: Schüler vergewaltigt Schülerin - Anzeigepflicht des Schulleiters Ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass der Lehrer und der Schulleiter weitere Maßnahmen ergreifen müssen, um (a) das Verhalten stärker zu ahnden und (b) die Schülerin besser zu schützen. Hier greift m.E. schon die allgemeine Aufsichtspflicht, wie sie normalerweise die Eltern haben und während des Schulbesuchs auf die Schule übertragen. Ich kann dazu aber im Schulgesetz von BW nichts finden: http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf |
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| AW: Schüler vergewaltigt Schülerin - Anzeigepflicht des Schulleiters Im Anzeigeverbot ggü dem Klassenlehrer könnte mE sogar eine Strafvereitelung im Amt vorliegen.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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